Die Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung in gelingenden Gemeinschaften ist für eine menschenrechtsbasierte Soziale Arbeit oberste Verpflichtung. Die International Federation of Social Work kleidet diesen normativen Sachverhalt in die Formulierung der „Befreiung des Menschen“ als Gipfelpunkt professioneller Sozialer Arbeit. Damit knüpft sie das Selbstverständnis Sozialer Arbeit unmittelbar an das anthropologische Grunddatum menschlicher Freiheit. Freilich ist das Verständnis menschlicher Freiheit durchaus strittig – in der öffentlichen Diskussion ebenso wie in der philosophischen oder auch sozialwissenschaftlichen Debatte.
Die Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung in gelingenden Gemeinschaften ist für eine menschenrechtsbasierte Soziale Arbeit oberste Verpflichtung. Die International Federation of Social Work kleidet diesen normativen Sachverhalt in die Formulierung der „Befreiung des Menschen“ als Gipfelpunkt professioneller Sozialer Arbeit. Damit knüpft sie das Selbstverständnis Sozialer Arbeit unmittelbar an das anthropologische Grunddatum menschlicher Freiheit.
Freilich ist das Verständnis menschlicher Freiheit durchaus strittig – in der öffentlichen Diskussion ebenso wie in der philosophischen oder auch sozialwissenschaftlichen Debatte. Es oszilliert zwischen einerseits einem pointiert libertären Verständnis, das die Freiheit eines Menschen prinzipiell nur durch die Freiheitsräume anderer begrenzt sieht, und andererseits einem dezidiert kommunikativen Verständnis, das die Verwirklichung eigener Freiheit an die reale Affirmation der Freiheit anderer bindet – und das nicht schon im Modus des bloßen Tolerierens oder Respektierens, sondern erst im Modus des Ermöglichens und Beförderns humaner Entfaltungsmöglichkeiten der Anderen und damit auch seiner Selbst.
Wie ordnet sich Soziale Arbeit in dieses Spektrum ein? Das vorliegende EthikJournal greift diese Debatte auf. Leitend ist dabei die Frage, was Freiheit im Kontext Sozialer Arbeit bedeuten kann und soll. Gibt es einen einheitlichen Begriff von Freiheit, an dem sich Soziale Arbeit insgesamt orientieren kann? Oder lassen sich aus unterschiedlichen Praxisfeldern auch unterschiedliche Freiheitsverständnisse rekonstruieren? Wie verhält sich dann der Begriff der Freiheit zum Begriff der Selbstbestimmung? Welche Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen individualistischem und sozialem Freiheitsverständnis für die Praxis sozialer Arbeit? Diese Fragen werden aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven und mit Bezug auf unterschiedliche Praxisfelder erörtert.
Im ersten Beitrag dieser Ausgabe fragen Andreas Heinz und Sabine Müller, was freier Wille im Kontext der Psychiatrie bedeuten kann. Dabei stellen sie zunächst heraus, wie umstritten die Möglichkeit eines freien Willens überhaupt ist: Lang währende Debatten zwischen Libertarismus und Determinismus sind nicht entschieden und damit stehen auch Fragen von Schuldfähigkeit und Funktion von Strafe weiter im Raum. Die Autor:innen argumentieren für eine Sicht auf Schuld und Verantwortung als graduell abgestufte Eigenschaften. Im psychiatrischen Kontext wird die Möglichkeit zu freiem Willen regelmäßig im Zusammenhang mit potenziellen Zwangsbehandlungen relevant. Mit einem graduellen Konzept von Einsichts-, Urteils- und Steuerungsfähigkeit ließen sich demnach Entscheidungen zur persönlichen Lebensführung und Handlungsalternativen besser entwickeln als mit einer pauschalen Beurteilung der Einsichtsfähigkeit einer Person.
Vom Zusammenhang zwischen Freiheit und Inklusion handelt der Beitrag von Ulf Liedke. Er geht von den Begriffen negativer, positiver und kommunikativer beziehungsweise sozialer Freiheit aus und zeigt, wie inklusive Anerkennung von Heterogenität und Vielfalt mit allen drei Begriffen verbunden ist. Menschenrechtsbasierte Inklusion als anspruchsvolles normatives Konzept setzt persönliche Freiheitsrechte ebenso voraus wie Partizipations- und Teilhaberechte. Tatsächlich verwirklichen lässt es sich aber erst durch kommunikative Freiheit: durch eine Wir-Perspektive, aus der die Absichten der Anderen zum Bestandteil der eigenen Intentionen werden. Diese Perspektive, so der Autor, braucht auch in der Praxis der Sozialen Arbeit eine noch konsequentere Verankerung beispielsweise durch Rahmenbedingung zur Förderung freiheitlich spontanen Antworthandelns, durch Community Organizing und durch eine Politik Sozialer Arbeit, die sich als Menschenrechtsprofession versteht.
Johannes Giesinger setzt sich mit dem Begriff der Autonomie aus pädagogischer Perspektive auseinander und entwickelt eine Konzeption von Autonomieerziehung als Einführung in Praktiken der Selbstverständigung. Diese Konzeption positioniert er zwischen unterschiedlichen Polen in der Debatte zum Autonomiebegriff. Gesucht ist aus pädagogischer Perspektive ein Autonomieverständnis, das sowohl handlungsorientierend als auch realisierbar ist. Gleichzeitig stellt der Autor fest, wie unterschiedlich Autonomiebegriffe sind und sein müssen, wenn sie unterschiedliche Funktionen fokussieren. Autonomie als Zielvorgabe eines Erziehungsprozesses legt eine weitgehende, anspruchsvolle Vorstellung eines autonomen Selbst nahe. Autonomie als Bedingung für Respekt im pädagogischen Kontext unterstellt dagegen einen minimalistischen und möglichst inklusiven Begriff. Die vom Autor vorgeschlagene Konzeption der Autonomieerziehung verbindet diese Funktionen und Verständnisse.
Ob und wie Freiheit auch in geschlossenen Heimen – also bei Freiheitsentzug – möglich ist, fragt Sabine Pankofer in ihrem Beitrag. An einem fiktiven aber realistischen Beispiel kann sie nachvollziehen, welche Bedeutung theoretische Freiheitsbegriffe in der konkreten Praxis Sozialer Arbeit haben. Freiheitsentziehende Unterbringungen sind rechtlich eng geregelt und stellen pädagogisch besondere Herausforderungen dar. Die Autorin diskutiert Kritik an solchen Unterbringungen aus pädagogischer und ethischer Perspektive und wertet empirische Forschung zu deren Wirkung aus. Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass auch innerhalb eines freiheitsentziehendes Rahmens Selbstbestimmung und Freiheit entwickelt werden können. Die Unterstützung beim Aufbau von Selbstbestimmung wird dann zur Kernaufgabe der Sozialen Arbeit. Voraussetzung dafür sind ein gelungener Beziehungsaufbau sowie Partizipation und Kooperation.
Kristina Kieslinger lotet das Freiheitsverständnis der theologischen Ethik aus und fragt nach deren Beitrag für die Praxis Sozialer Arbeit. Im Zentrum ihrer Auseinandersetzung steht der Begriff der ‚relationalen Autonomie‘, der die Bedeutung sozialer Beziehungen und Kontexte für die Entwicklung von Autonomie betont. Die Autorin diskutiert und systematisiert unterschiedliche Konzepte relationaler Autonomie, deren Abgrenzungen und Überschneidungen, um dann die theologische Ethik im Verhältnis zu diesen Konzepten zu positionieren. Als deren zentralen Beitrag sieht sie die Berücksichtigung von Transzendenz bei der Konzeption relationaler Autonomie. Am Beispiel eines Falles aus der Straffälligenhilfe erörtert sie, wie diese theologische Konzeption zur Achtung der Unverfügbarkeit des Anderen und damit zur Entlastung der Handelnden von Leistungs- und Machbarkeitsansprüchen beitragen kann.
Wir wünschen eine anregende Lektüre.
Berlin, im Juni 2024
Andreas Lob-Hüdepohl (Direktor ICEP) & Silke Gülker (Geschäftsführerin ICEP)
Weitere Artikel dieser Ausgabe
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10. Jg. (2024) Ausgabe 1
Freiheit(en), die wir meinen„Soll ich jetzt für meine Klient*innen beten?!“ Stark relationale Autonomie als Beitrag der Theologischen Ethik zum angewandten Freiheitsverständnis der Sozialen Arbeit.
Abstract Was bedeutet die Behauptung von Theolog*innen, dass sich Freiheit nur in Beziehung verwirklichen könne, im Fall eines Häftlings, der aufgrund zweier lebenslanger Haftstrafen nach Suizidassistenz verlangt? Dieser Artikel vertritt die These, dass der Beitrag der Theologischen Ethik zum Freiheitsdiskurs in der Sozialen Arbeit in einer relational gefassten Autonomie liegt. Durch die Beziehung zu einem Absoluten steht der Mensch in einer Dialektik des Sich-Selbst-Überschreitens (Transzendenz) und Zu-Sich-Selbst-Kommens. Sozialarbeiter*innen können ihren Klient*innen zur Transzendenz werden (und umgekehrt!), und zu deren gelingendem Leben beitragen. Dazu müssen Strukturen, welche Beziehungen des Menschen untergraben oder gar scheitern lassen, radikal in Frage gestellt werden.
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10. Jg. (2024) Ausgabe 1
Freiheit(en), die wir meinenDas Freiheitsverständnis der Psychiatrie
Abstract Freiheit wird in der Psychiatrie vor allem in zwei Kontexten diskutiert: einerseits im Kontext der Willensfreiheit-Debatte, andererseits im Kontext von Einschränkungen der Willensbildung durch Beeinträchtigungen der Einsichts-, Urteils- und Steuerungsfähigkeit durch psychische Erkrankungen. Für die klinische Praxis ist die grundsätzliche Frage eines von neurobiologischen Korrelaten unabhängigen freien Willens nicht entscheidend. Vielmehr geht es hier um konkrete Beeinträchtigung von Fähigkeiten, die der Einwilligungs-, Geschäfts-, Testier- oder Schuldfähigkeit zugrunde liegen. Beispiele sind Einschränkungen der Bewusstseinshelligkeit, der räumlichen oder zeitlichen Orientierung, der Merkfähigkeit oder der Gedächtnisfunktion, ebenso wie visuelle oder akustische Halluzinationen oder der Verlust der affektiven Schwingungsfähigkeit. Derartige Einschränkungen können soziale oder unmittelbar (neuro-)biologische Ursachen haben.