Der Artikel bestimmt das Aufgabengebiet der Ethik im sozialprofessionellen Kontext, indem er individualethische mit sozialethischen Fragen verbindet und die Grenzziehung zwischen beruflichem und außerberuflichem Handeln erwägt. Es wird erörtert, ob eine Ethik im Kontext sozialer Arbeit von der professionell tätigen Person oder der sozialen Einrichtung her gedacht werden sollte und inwiefern die ethischen Erwägungen auch für ehrenamtlich Engagierte von Belang sind. Weiter werden zwölf Elemente der Ethik der Achtsamkeit entfaltet und Care als ihr Schlüsselbegriff eingeführt. Es geht um Verantwortungsübernahme, Präsenz und Ermutigung, aber auch um Gabe-Handeln und Wertschätzung. Abschließend wird der Vorwurf des Maternalismus entkräftet.
Ethik Ethik der Achtsamkeit Professionsethik ehrenamtliches Engagement Maternalismus Autonomie Institution Sozialethik
Das Aufgabengebiet der Ethik im Kontext sozialer Arbeit
1.1 Wie soll kooperierendes Handeln organisatorisch gestaltet werden?
Es gibt eine Reihe politischer Gründe, die dafür sprechen, Konturen einer Ethik sozialberuflich Tätiger zu umreißen. Erstens könnte eine solche Berufsethik den Prozess der Professionalisierung sozialer Arbeit intensivieren. Damit verbunden ist das berufspolitische Anliegen, den Status des Berufs zu heben und den Einfluss der Profession zu vergrößern. Zweitens könnten die Hochschulen durch die Vermittlung einer derartigen Berufsethik im Rahmen der Lehre trotz des Neutralitätsgebots indirekt zur Gestaltung des Sozialen beitragen und damit sozialpolitische Vorhaben zu erreichen suchen. Drittens könnte eine solche Berufsethik die gesamte Disziplin bereichern und auch die Stellung der Philosophie – unter den Bezugswissenschaften oder im Gefüge der Sozialarbeitswissenschaft – stärken und zugleich deren Aufgaben präzisieren. Die Ethik wäre dann hochschulpolitisch wirksam. Das berufspolitische Anliegen, der Profession zu nützen, die sozialpolitische Intention, das Soziale mit zu gestalten und das hochschulpolitische Bestreben, die Disziplin weiter auszuprägen, sowie die Position der Philosophie in ihr zu verbessern, stellen durchaus wichtige Ziele dar. Für die Entwicklung einer Ethik sollten sie jedoch nicht maßgeblich sein.
Um zu erörtern, wie die Aufgabe der Ethik im sozialprofessionellen Kontext zu bestimmen ist, beginne ich zunächst mit der generellen Aufgabenstellung der Ethik. Immanuel Kant hat sie in Form einer Frage skizziert, die folgendermaßen lautet: „Was soll ich tun?” (Kant 1787, B 833). Seine Formulierung der Frage schließt vier Hinweise ein: Es steht eine Entscheidung an, die eine gewisse Verbindlichkeit hat und von einem Individuum getroffen wird. Die Frage orientiert sich auf ein mögliches „Tun”, eine Tätigkeit, auf das Handeln. Die Frage ist aber zunächst auf das Nachdenken darüber ausgerichtet, was zu tun sei. Das „soll” weist darauf hin, dass das in Frage stehende Handeln nicht beliebig ist: Eine Option zeichnet sich vor anderen Optionen aus und erhält durch die Entscheidung für genau diese Option dann auch Verbindlichkeit. Das „ich” lässt die Handlungsentscheidung, von der in der Frage die Rede ist, zu einer individualethischen werden: weder ist das Kollektiv angesprochen, noch der institutionell-organisatorische Kontext, in dem die Handlungsentscheidung steht.
Die von Kant präsentierte Frage erweist sich als Ausgangspunkt einer Ethik im sozialprofessionellen Kontext als nicht ganz passend. Denn in diesem Zusammenhang gilt: Erstens sind nicht nur Beschlüsse über einzelne Handlungen zu treffen, sondern zumeist werden auch planerische Entscheidungen benötigt, etwa im Hinblick auf die Einrichtung von und das Agieren in Organisationsabläufen. Zweitens sind neben individuellen Urteilen insbesondere auch Beschlüsse *in Kooperation mit anderen zu treffen. Dies gilt insofern, als bestimmte Aufgaben arbeitsteilig durchgeführt werden. Es ist aber bei der Urteilsfindung auch an die Partizipation derer, die von der Durchführung der Aufgaben besonders betroffen sind, zu denken, also etwa an Adressatinnen der sozialen Arbeit oder an das Kollegium. Drittens obliegt das Maß der Verbindlichkeit* getroffener Entscheidungen nicht allein dem Individuum, sondern ebenfalls der Zusammenarbeit zwischen mehreren Menschen. So kann etwa ein Individuum das Versprechen, das es gegeben hat, deshalb nicht halten, weil andere ihren Beitrag zur Durchführung der Aufgabe versäumt haben. Insofern muss das von Kant mit seiner Frage zu eng konturierte Feld erweitert werden, wenn es um Ethik im sozialprofessionellen Kontext geht. Der erste Vorschlag für eine entsprechende Umformulierung der Frage lautet dementsprechend: Wie soll kooperierendes Handeln organisatorisch gestaltet werden?
In die Bestimmung des Aufgabenbereichs der Ethik im Kontext von Pflege und Sozialpädagogik sind also planerische Entscheidungen und kooperierendes Handeln aufzunehmen (Krobath/Heller 2010). Darüber hinaus ist auch ein weiterer Aspekt bedenkenswert: Für Kant hat im Prozess der Entscheidungsfindung die Regelorientierung und damit insbesondere das Verfahren der Entscheidungsfindung selbst allerhöchsten Stellenwert (Kant 1788, A 54, A 58). Die erwartete Wirkung des Handelns ist für Kant insofern nachrangig, als diese – im Unterschied zur Regelfindung – nicht allein in der Hand des sich entscheidenden Individuums liegt.
Gegen eine solche regelorientierte Ethik schlägt Max Weber vor, die maßgebliche Rolle im Prozess der Entscheidungsfindung den Konsequenzen einer Handlung zuzubilligen, die Entscheidungsfindung selbst also ganz überwiegend von den Folgen des Handelns abhängig zu machen. In seinem Vortrag „Politik als Beruf“ von 1919 behauptet Weber, dass eine Ethik, die bei der Entscheidung für Handlungen deren zu erwartende Folgen völlig außer Acht lasse und Machtfragen von vornherein ausschließe, unterkomplex, ja geradezu gefährlich naiv sei (Weber 1982, 57). Im Hinblick auf „ethische Anforderungen” an die Politik gelte es zu berücksichtigen, so konstatiert Weber, „daß diese mit einem sehr spezifischen Mittel: Macht, hinter der Gewaltsamkeit steht, arbeitet” (Weber 1982, 55). Weber führt aus, dass durch den modernen Staat in der Politik „die legitime physische Gewaltsamkeit als Mittel der Herrschaft” eingesetzt wird (Weber 1982, 13).
Allerdings ist gegen Weber einzuwenden, dass nicht nur die Politik beansprucht, Macht und Gewalt als ihre Mittel einzusetzen. Die Frage nach der Legitimität des Zwanges stellt sich im Sozialen oftmals ebenso wie in der Politik. Für beide Bereiche gilt auch, dass gerade die Möglichkeiten, Macht und Gewalt auszuüben, zu ethischen Überlegungen veranlassen, dass Unsachlichkeit und Verantwortungslosigkeit zentrale Probleme darstellen und die Gefahr besteht, dass „Machtstreben unsachlich und ein Gegenstand rein persönlicher Selbstberauschung wird, anstatt ausschließlich in den Dienst der ‚Sache‘ zu treten“ (Weber 1982, 51).
1.2 Soll dieselbe Ethik für berufliches wie außerberufliches Handeln gelten?
Seine Überlegungen zur Frage der Macht führen Weber zu einer weiteren These. Er bezweifelt, „daß ‚dieselbe‘ Ethik“ für das berufliche wie für „jedes andere“ Handeln in Betracht komme und „daß für erotische und geschäftliche, familiäre und amtliche Beziehungen“ die gleichen Regeln gelten könnten (Weber 1982, 55). Im Hinblick auf die Aufgaben einer Ethik im Kontext von Pflege und Sozialpädagogik ist jedoch zu fragen, ob Webers Einsichten tatsächlich eine Aufteilung in ‚berufliches Handeln‘ und ‚jedes andere Handeln‘ sinnvoll erscheinen lassen.
Mehrere Einwände gegen eine solche Aufteilung seien hier genannt: Der erste Einwand gegen Webers Aufteilung in berufliches und anderes Handeln basiert auf einer Beobachtung: Viele Menschen scheinen ihre Aktivitäten im beruflichen wie auch im außerberuflichen Kontext an derselben Ethik zu orientieren. Hinsichtlich derjenigen Menschen, die dagegen eher zu einer Vielfalt ethischer Orientierungen tendieren, ist jedoch nicht ganz klar, weshalb eine Grenze zwischen beruflichem und außerberuflichem Handeln zu ziehen wäre. Als Kriterium der Unterscheidung böte sich etwa die Frage an, ob eine Entscheidung existentielle Bedeutung hat oder sie Problemkonstellationen betrifft, die als weniger wichtig erachtet werden.
Zweitens müsste Webers Zweifel, „daß ‚dieselbe‘ Ethik“ für das berufliche wie für „jedes andere“ Handeln gelte, ausgedeutet und weitergeführt werden, wenn es um die Frage geht, wie mit Konflikten zwischen beruflichem und außerberuflichem Handeln umzugehen ist. Etwa wenn der Sozialpädagoge von einem Freund um Unterstützung gebeten wird und währenddessen einen Anruf von seiner Dienststelle auf seinem persönlichen Mobilfunkgerät erhält. Konflikte zwischen beruflichem und außerberuflichem Handeln entstehen etwa auch, wenn die Fachkraft in ihrer Freizeit im öffentlichen Raum auf einen Klienten trifft, der sich nicht alleine orientieren kann oder beispielsweise dann, wenn ein Kollege zugleich Freund ist. Denkbar wäre auch, dass die Einrichtungsleiterin ihrem Sohn einen Praktikumsplatz in der eigenen Einrichtung überlässt oder der Sozialarbeiter am Wochenende feiern möchte und deshalb sein Notfallhandy zuhause liegen lässt, so dass nur die Kollegin erreichbar ist.
Drittens ist das Verhältnis zwischen sozialberuflich Tätigen und ihrer Klientel dadurch zu charakterisieren, dass es sich um Interaktionen zwischen Personen handelt, die einander oftmals zum ersten Mal begegnen. Im Verlauf dieser Interaktionen werden zudem meist Grenzen überschritten: „die Grenzen zwischen dem öffentlichen Bereich des gesellschaftlichen Verkehrs und der Berufe auf der einen Seite und dem privatpersönlichen Bereich der Individualsphäre andererseits. In lebensweltlichen Kontexten darf der privat-persönliche Bereich eigentlich nie einseitig betreten werden, er wird vielmehr in Prozessen wechselseitiger Öffnung (zwischen Nachbarn, Kolleg_innen, in Freundschaften und erotischen Beziehungen) geteilt. Die Fachkräfte der sozialen Berufe jedoch greifen, indem sie ihre Arbeit tun, einseitig in die persönlichen Lebensverhältnisse und die Intimsphäre ihrer Klientel ein.” (Großmaß/ Perko 2011, 17) Dieser Umstand erhöht den Bedarf nach einer Klärung der Frage, ob die Ethik entlang einer Unterscheidung zwischen beruflichem und außerberuflichem Handeln zweizuteilen wäre. Die von Weber vorgeschlagene Trennung ist gerade deshalb nicht maßgeblich, weil „erotische und geschäftliche, familiäre und amtliche“ (Weber 1982, 55) Grenzen hier zugleich überschritten werden und gewahrt sein müssen.
Mein vierter Einwand gegen Webers Aufteilung in berufliches und anderes Handeln weist auf den Umstand hin, dass die Möglichkeiten etwa des Machtmissbrauchs im Sozialen nicht allein den professionell ausgebildeten Fachkräften vorbehalten sind, sondern sich auch auf Bereiche erstrecken, in denen autodidaktisch gebildete Ehrenamtliche engagiert sind. So unterscheiden sich die Tätigkeiten der durch Studium, Berufsausbildung und Berufspraxis Qualifizierten zwar zumeist erheblich von den Aufgaben der Ehrenamtlichen. Es gibt aber auch Fachgebiete, in denen Sozialprofessionelle und Ehrenamtliche beinahe dieselben Aufgaben übernehmen, wie etwa in der Bewährungshilfe. Die Notwendigkeit, Machtmissbrauch einzuschränken, stellt sich hier wie dort.
Entsprechend ist fraglich, ob bestimmte Aufgaben – unabhängig davon, ob sie von professionell ausgebildeten Fachkräften oder von ehrenamtlich Engagierten erfüllt werden – als eine Art ‘Amt‘ zu verstehen sind, mit dem bestimmte Anforderungen ethischer Art verbunden sind. Beispielsweise sollten weder sozialpädagogische Fachkräfte in staatlichen Einrichtungen, noch Ehrenamtliche in Vereinsstätten noch Erziehungsberechtigte oder AuPairs in Privathaushalten Kinder zum Drogenkonsum auffordern. Dies wäre in ethischer Perspektive als ein Amtsmissbrauch zu interpretieren, unabhängig davon, ob die Erwachsenen hier beruflich, semi-beruflich
oder außerberuflich für Kinder Verantwortung übernommen haben.
1.3 Ethik der sozialberuflich Tätigen oder Ethik der Einrichtung?
Sozialberuflich Tätige erreichen durch Studium, Ausbildung und reguläre Berufstätigkeit ein hohes Maß an Professionalität bei der Durchführung und Reflexion vielfältiger Aufgaben. Aber auch autodidaktisch gebildete
Ehrenamtliche tragen zur Gestaltung des Sozialen bei. Sollten Sozialprofessionelle und Ehrenamtliche, Erzieherinnen und FSJler, die in derselben Einrichtung arbeiten, sich an einer gemeinsamen Ethik orientieren? Falls ja, unterscheidet diese sich dann von einer außerberuflichen Ethik?
Mit der Formulierung dieser Fragen wird bereits eine bestimmte grenzziehende Vorannahme bezweifelt. Einerseits legen nämlich hierzulande Disziplin und Profession, Wissenschaft und Berufsverbände aus gutem Grund großen Wert auf Unterschiede im Handeln von sozialberuflich Tätigen und ehrenamtlich Engagierten, zwischen einer Fachschulausbildung und einem Studium. Denn nach wie vor herrscht irrtümlicherweise die Überzeugung, für soziale Berufe bedürfe es eigentlich weder einer Ausbildung noch eines Studiums, sondern es genüge eine durch familiäre, persönliche und schulische Sozialisation erlangte Sozialkompetenz. Andererseits besteht aber auch allgemeingesellschaftlich die fehlerhafte Vorstellung, dass ehrenamtlich Engagierte wegen der bloßen Tatsache ihres Engagements und darüber hinaus auch wegen dessen Unentgeltlichkeit schon den „Nimbus des Guten und Uneigennützigen” (Nadei 2005, 151) für sich beanspruchen können. Dieser Nimbus sollte eine nähere Betrachtung ihres Handelns unter ethischen Gesichtspunkten keinesfalls verhindern.
Für die Ethik bedeutet dies zum einen, dass sie zur weiteren Professionalisierung der sozialen Arbeit beizutragen hat. Andererseits gilt es zu berücksichtigen, dass Menschen weltweit durch ihr gelingendes Handeln zum sozialen Wandel und zur Entwicklung des Gemeinwesens beitragen, soziale Interaktionen und deren gesellschaftlichen Kontext gestalten. Sie sorgen – auch konfliktlösend – für das Fortbestehen zwischenmenschlicher Beziehungen. Insofern hat die Ethik über den Tellerrand eines historisch gewachsenen Berufsfeldes hinaus die gemeinsame Gestaltung des Sozialen durch professionell ausgebildete sozialberuflich Tätige und autodidaktisch gebildete ehrenamtlich Engagierte in den Blick zu nehmen. Sie hat trotz gravierender Unterschiede im Hinblick auf die Professionalität, die Frage nach dem Handeln selbst zu stellen: Ob das Handeln der sozialberuflich Tätigen und der ehrenamtlich Engagierten in seinem Vollzug als gelingend oder misslingend zu beurteilen ist – insbesondere dann, wenn sie – in unterschiedlichem zeitlichen Umfang und mit unterschiedlichen Aufgaben – in derselben sozialen Einrichtung tätig sind.
1.4 Ethik im Kontext sozialer Arbeit
Um die Ethik im Kontext sozialer Arbeit geht es im Folgenden. Sie beschränkt sich nicht darauf, eine Professionsethik der sozialberuflich Tätigen zu sein, so wie die „Ethik in der Medizin” keinesfalls auf eine Berufsethik der Ärztinnen und Ärzte limitiert ist. In der Selbstbeschreibung der gleichnamigen Zeitschrift heißt es vielmehr: „Ethik in der Medizin dient sowohl dem grundsätzlichen ethischen Diskurs als auch der Förderung des praktischen Entscheidungsverhaltens im Medizinischen Alltag” (website der Zeitschrift).
Das Aufgabengebiet der „Ethik im Kontext sozialer Arbeit“ umfasst:
- professionell ausgeübte entgoltene Tätigkeiten in stationären und teil-stationären Einrichtungen der sozialen Arbeit sowie Rehabilitation und Pflege, auch im Rahmen von Psychotherapie und Seelsorge.
- aufsuchende Tätigkeiten der Assistenz, Pflege, Versorgung und Pädagogik in Privathaushalten: entgolten durch professionelle Kräfte, entgolten durch prekär beschäftigte autodidaktisch gebildete Kräfte, unentgolten durch autodidaktisch gebildete zivilgesellschaftlich Engagierte.
- aufsuchende Tätigkeiten im (halb)öffentlichen Raum auch im Rahmen zivilgesellschaftlichen Engagements.
- die Pflege sozialer Beziehungen in persönlichen Verhältnissen, wie etwa in Familie, Wahlverwandtschaft oder Freundschaft.
- neben Beratungsangeboten auch Hilfe und Unterstützung in friedensbildenden Prozessen und im Rahmen von Versöhnung (repair).
- die Veränderung gesellschaftlicher sowie politischer Prioritäten und Verhältnisse.
Wegen dieser Vielfalt an Aufgaben, ist es nicht sinnvoll, wenn Ethik im Kontext sozialer Arbeit allzu schnell von einem Dualismus ausgeht, der sozialberuflich Tätige auf die eine Seite stellt und eine Klientel auf die andere Seite: Denn dann stünden hier Menschen, die als professionell gelten, über deren Schwächen, Defizite, Verletzbarkeiten, Gefährdungen und besondere Bedarfe jedoch nichts gesagt wird und dort wären Menschen zu finden, die in erster Linie als schwach, defizitär, verletzbar, gefährdet oder auf besondere Weise bedürftig angesehen werden, deren Profession aber unbekannt bleibt. Ein solcher Ansatz läuft Gefahr, faktische gesellschaftliche Hierarchien bestätigend zu theoretisieren, indem überwiegend oder gar ausschließlich die Begründung des gelingenden Handelns oder richtigen Urteilens der ersten Gruppe untersucht wird. Mein Vorschlag zur Bestimmung der Ethik lautet: Ethik reflektiert, begründet und beurteilt das Handeln von Menschen als gelingend oder misslingend. Das Handeln gestaltet soziale Interaktionen und deren gesellschaftlichen Kontext.
Die hier vorgeschlagene Definition greift das von Aristoteles beschriebene gelingende Handeln auf (siehe dazu Conradi 2011, 142-178; Krämer 1976, 88) und erlaubt es, die Spannung zwischen Individualethik und Gesellschaft zu thematisieren. Indem die Ethik soziale Interaktionen in ihrem organisatorischen, gesellschaftlichen und politischen Kontext reflektiert, begründet und beurteilt, findet ein Übergang vom ‘ich‘ zum ‘wir‘, von einem individual- zu einem sozialethischen Ansatz statt. Die Frage lautet also nicht nur, was die sozialberuflich Tätigen und die ehrenamtlich Engagierten tun können und sollen, sondern sie lautet, wie wir, die in dieser Gesellschaft leben und das Soziale gestalten, miteinander umgehen wollen, können und sollen.
Ein solcher Übergang von der Individualethik zur Sozialethik birgt erstens eine Infragestellung des Subjekt-Objekt-Verhältnisses und damit die Chance, jene Menschen, die als schwach, defizitär, verletzbar, gefährdet oder auf besondere Weise bedürftig angesehen werden, und jene Menschen, denen dies nicht zugeschrieben wird, als Co-Subjekte zu verstehen. So erwähnt etwa Karl-Otto Apel „menschliche Ko-Subjekte des Handelns" (Apel 1986, 25). Weiter erschließt dieser Übergang von einem individualethischen zu einem sozialethischen Ansatz zweitens das Miteinander- und Zusammen-Handeln (Arendt 1981, 245-253). Damit das Handeln als gelingend statt misslingend gelten kann, genügt nicht allein die gute Intention oder Motivlage. Es geht drittens um eine Beurteilung der Praxis im Vollzug des Handelns und vom Ergebnis her. Schließlich werden mit diesem Übergang von einem individualethischen zu einem sozialethischen Ansatz viertens auch die strukturell-organisatorische Ebene, politische Aspekte sowie ausdrücklich der gesellschaftliche Wandel in den Horizont der Ethik einbezogen. Als ein Ziel des Wandels kann die Verringerung von Exklusion angesehen werden (Moser 2003, 161).
Es ist insofern sinnvoll und notwendig, danach zu fragen, ob die – professionell beruflich ausgeübte und die amateurhaft ehrenamtlich vollzogene – soziale Praxis selbst normative Gehalte birgt. Diese Frage bejahend wird weitergehend danach gefragt, ob die normativen Gehalte aus der sozialen Praxis herauszukristallisieren sind, um sie als eine Art theoretischen Baustein zu betrachten. Damit wird zugleich ein bestimmtes Verhältnis zwischen Theorie und Praxis vorgeschlagen, das vom Besonderen der Praxis ausgeht und das Allgemeine der Theorie bereichert (Conradi 2001, 204-217). Mein Vorschlag ist es, vom Besonderen der Praxis Care auszugehen und damit das Allgemeine der Ethik im Kontext sozialer Arbeit zu bereichern.
Die Ethik der Achtsamkeit
2.1 Das Besondere der Praxis Care und die Ethik im Kontext sozialer Arbeit
Viele Fachkräfte der sozialen Arbeit verstehen Ermutigung und achtsame Zuwendung (engl. care) als einen wesentlichen Teil ihres professionellen Selbstverständnisses. Dies gilt auch für eine Reihe von Ehrenamtlichen, die im Sozialen tätig sind. Care beschreibt generell eine praktizierte Grundüberzeugung (ethos). Die Ethik der Achtsamkeit bringt diese praktizierte Grundüberzeugung auf den Begriff. Sie wird im Folgenden mithilfe von zwölf Elementen entfaltet, wobei der Weg vom Besonderen zum Allgemeinen beschritten wird.
Die praktizierte Grundüberzeugung und moralische Intuition, von der die Ethik der Achtsamkeit ihren Impuls erhält, findet eine Formulierung in dem englischen Leitspruch „not to turn away from someone in need“ (Gilligan 1988, 73; siehe auch Tronto 1993, 127f.), was sich in der kurzen Formel „Zuwenden statt Wegsehen“ ausdrückt. Während Carol Gilligan hervorhebt, diese Intuition präge insbesondere eine individuelle Orientierung der Bezogenheit auf andere Menschen, sieht Joan Tronto die Grundüberzeugung als Anstoß für eine bestimmte Praxis sorgender Aktivitäten.
Sich nicht abzuwenden, bedeutet für die Psychologin Gilligan, die andere Person nicht zu verlassen (Gilligan 1987, 32). Ihr geht es darum, Beziehungen zu knüpfen und zu pflegen, ein Netzwerk des Gespräches und des Kontakts zu festigen. Sie sieht Einsamkeit und Verlassenheit als Problem: Ein Mangel an Kontakt führt zu Gleichgültigkeit (Gilligan 1988, xviii). Die Politikwissenschaftlerin Tronto hebt die tätige Hilfeleistung hervor. Achtsame Zuwendung bedeutet, sich auf die Situation einzulassen und die eigene Aufmerksamkeit mindestens einem (anderen) Menschen zu widmen. Es ist wichtig, so betont Tronto, Bedürfnissen nachzukommen. Sie sieht eine mangelnde Wahrnehmung von Bedürfnissen und vor allem Unaufmerksamkeit als Problem und richtet sich dementsprechend gegen eine übertriebene Form der Selbstbezogenheit, aber auch gegen Strukturen, die es bestimmten Menschen erlauben, sich der Verantwortung für andere zu entziehen. Das bezeichnet sie als „Privileg der Verantwortungslosigkeit“ (Tronto 1993, 121).
Diese Gesichtspunkte – das Knüpfen und die Pflege von Beziehungen, Aufmerksamkeit für andere Menschen und die tatsächliche Zuwendung – verbinden sich in meinem Verständnis einer Ethik der Achtsamkeit und werden als zwei der ,zwölf Elemente' formuliert:
- Im Prozess der achtsamen Zuwendung werden Kontakte neu geknüpft und es entstehen Beziehungen, diese werden gepflegt und intensiviert (Gilligan 1988, xviii; Conradi 2001, 46-48, 26-34).
- Durch achtsame Zuwendung und insbesondere durch tätige Hilfe werden Bedürfnisse erfüllt (Tronto 1993, 118; Conradi 2001, 48-50, 35-41).
Es ist hervorzuheben, dass die Aktivität der achtsamen Zuwendung selbst zur Verbundenheit von Menschen beiträgt.
2.2 Achtsame Zuwendung als Schlüsselbegriff
In der sozialen Arbeit stehen ermutigendes Handeln und achtsame Zuwendung (engl. care) nicht neben anderen Handlungsabläufen, sondern sie haben in sozialpädagogischen Prozessen ihren Platz. Achtsamkeit ist somit nicht die Sahne auf dem Kuchen des sozialprofessionellen Handelns, die aus Sparsamkeitsgründen auch weggelassen werden könnte. Vielmehr ist Achtsamkeit die Süße im Kuchen, ohne den dieser zwar den Anschein eines Kuchens erweckt, indem er möglicherweise so aussieht und riecht. Spätestens beim Verzehr wird deutlich, ob es sich um einen gesüßten Kuchen handelt und nicht um eine Attrappe, der die Süße fehlt. Dass achtsame Zuwendung die Tätigkeitsfelder der sozialen Arbeit gewissermaßen wie Süße durchzieht, verleitet leicht dazu, diese Praxis irrtümlicherweise für umfassend zu halten. Gerade darin, dass sich diese Berufe jedoch mehr oder weniger careful ausführen lassen, liegt jedoch die ethische Relevanz der Praxis. Dies gilt auch im Hinblick auf die Selbstsorge, die im folgenden Abschnitt erörtert wird.
Als eine praktizierte Grundüberzeugung ist Care im Kontext sozialer Arbeit bemerkbar. Mit einer Konzeption der Praxis Care wird dieses Ethos beschrieben und damit ein wesentlicher Teil des Selbstverständnisses sozialberuflich Tätiger und ehrenamtlich Engagierter zum Ausdruck gebracht. Doch damit erschöpft sich ihre Bedeutung noch keineswegs. Care ist darüber hinaus auch der Schlüsselbegriff einer Ethik der Achtsamkeit, die einen eigenen philosophischen Ansatz darstellt.
Die Ethik der Achtsamkeit, die auch mit dem englischen Ausdruck ethics of care benannt wird, unterscheidet sich grundlegend von der buddhistischen Meditation. Zwar wird im Hinblick auf ein bestimmtes verhaltenstherapeutisches Trainingsprogramm zur Stressreduktion, der Ausdruck “mindfulness” gelegentlich mit ‘Achtsamkeit’ übersetzt. Doch dreht sich bei dem an die buddhistische Meditation angelehnten Training alles darum, “im Kontakt mit dem gegenwärtigen Augenblick zu sein” und dabei auf Wertung zu verzichten: “Nicht wertend ist die Haltung, weil die auftretenden Bewusstseinsinhalte nicht kategorisiert (positiv oder negativ, angenehm oder unangenehm), sondern einfach bewusst wahrgenommen werden sollen.” (Heidenreich/Michalak 2003, 265) Im Unterschied zu einem solchen Verständnis der “mindfulness” in der buddhistischen Meditation handelt die philosophische Ethik der Achtsamkeit gerade davon, zu bewerten: Gutes wird von schlechtem Handeln unterschieden. Erst durch die Bewertung kann eine Wahl stattfinden, eine Entscheidung getroffen werden (Aristoteles, 1140b). So sollte etwa Gewaltausübung im sozialprofessionellen Kontext bewertet werden, damit sie gemindert oder sogar verhindert werden kann. Um eine angemessene Entscheidung treffen zu können, ist es oft erforderlich, zurückzuschauen. Eine vollzogene Praxis wird nachträglich beurteilt. Aber auch die vorausschauende Überlegung ist wichtig, um zu wissen, wie auf geeignete Weise gehandelt werden kann. Eine Ethik der Achtsamkeit bezieht sich nicht nur auf das hier und jetzt, sondern schließt einen verantwortungsvollen Umgang mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ein.
Die philosophische Ethik der Achtsamkeit ist in vielen Praxisfeldern von Belang. Während im englischsprachigen wissenschaftlichen Kontext sowohl die nursing science als auch die social work education einerseits und der interdisziplinäre Diskurs über Care andererseits relativ gut situiert sind (Barnes 2012, siehe auch http://ethicsofcare.org), ist die Diskussion im deutschsprachigen Raum erst in ihren Anfängen (siehe Großmaß/ Perko 2011, 134-168; Noller 2007, Großmaß 2006, Schnabl 2005, Bauer 2004). Neben den beruflichen Anforderungen der sozialen Arbeit ist sie auch im Zuge alltäglicher Interaktionen sowie in Verhältnissen der Freundschaft bedeutsam (Conradi 2001, 150-175). Die Ethik der Achtsamkeit bietet also die Grundlage für eine Vielzahl daran anschließender Konzeptionen, so dass eine noch näher zu bestimmende Ethik im sozialprofessionellen Kontext lediglich einen Teilbereich darstellt. Zugleich muss aber auch die Ethik im Kontext sozialer Arbeit nicht vollständig in einer Ethik der Achtsamkeit aufgehen. Über die Aspekte der Zuwendung und ermutigenden Achtsamkeit hinaus wäre etwa an die Frage einer Pflichtenkollision zu denken.
Es ist, so meine ich, an der Zeit, eine umfassende ‚Ethik im Kontext sozialer Arbeit‘ (weiter-) zu entwickeln und zu begründen. Zu einer solchen Ethik könnten neben der Philosophie idealerweise verschiedene andere Fächer beitragen: die Pädagogik ebenso wie die Geschlechterforschung, die Sozialarbeitswissenschaft und die Pflegewissenschaft neben den Disability Studies. Aber auch Medizinethik, Theologie und Politikwissenschaft wären hier gefragt. Tatsächlich gibt es innerhalb der Disziplinen bereits eine Reihe entsprechender Ansätze, von denen sich einige ausdrücklich auf die Praxis Care beziehen. Jedoch ist bisher eine disziplinenübergreifende Zusammenarbeit zur Entwicklung und Begründung einer Care-Ethik im sozialprofessionellen Kontext nur in Ansätzen vorhanden. Wenngleich also die Ethik der Achtsamkeit und eine noch näher zu bestimmende ‚Ethik im Kontext sozialer Arbeit‘ nicht identisch sind, so kann doch die philosophische Ethik der Achtsamkeit einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer disziplinenübergreifenden Ethik im sozialprofessionellen Kontext leisten.
2.2.1 Achtsamkeit und Autonomie
Achtsame Zuwendung bildet den Schlüsselbegriff der hier skizzierten Ethik. Für diese Ethik, die sich um die Praxis Care zentriert, ist es entscheidend, dass die Handelnden sich selbst in den Kreis derer einbeziehen, denen die achtsame Zuwendung und das ermutigende Handeln gelten.
- Idealerweise gibt es eine Balance der Selbstsorge und der Sorge für andere.
Als Aufforderung, sich anderen Menschen und auch sich selbst zuzuwenden, wird Achtsamkeit in der ethics of care anders begründet als die Achtung in der Ethik der Autonomie. Achtsamkeit gründet also nicht, wie etwa in autonomie-ethischen Ansätzen, in einem universellen Wesen des Menschen, das sich durch eine bestimmte Art der Willensbestimmung auszeichnet. Wenn es überhaupt einer universalisierbaren Kategorie bedarf, so bietet es sich eher an, über Angewiesenheit nachzudenken, als über die ‚Fähigkeit‘, autonom zu sein. Denn Menschen sind grundlegend aufeinander angewiesen. Außerdem geht es bei Interaktionen der Zuwendung häufig um die Achtsamkeit gegenüber Menschen, deren Autonomie als verschieden eingeschätzt wird.

Grafik: Ethik der Autonomie und Ethik der Achtsamkeit
Im Unterschied zum autonomie-ethischen Begriff der Achtung, der als eine Art Recht der Person begriffen wird, das einem Individuum innewohnt, ist die hier in Rede stehende Achtsamkeit sowohl prozessual als auch interaktiv zu verstehen. Achtsamkeit kann nicht einfach vorausgesetzt werden, sondern entsteht unter anderem in der Zuwendung, sie entwickelt sich zwischen den Menschen. Gerade auch im Falle eines Konfliktes ist die Annäherung der an ihm beteiligten Menschen von Bedeutung. Die Qualität der Konfliktlösung hat dabei auch mit der Qualität des Kontakts zu tun, der zwischen den Beteiligten entsteht.
2.2.2 Selbstbestimmung und Selbsttätigkeit
In der ethics of care wird Achtsamkeit als eine Praxis verstanden, die nicht auf Autonomie angewiesen ist. Immanuel Kant versteht unter Autonomie eine unabhängige Willensbestimmung, die er überbewertet und problematischer Weise zum Ausgangspunkt der Ethik erklärt (Conradi 2012, 169-173). Jedoch sollte die Kritik an Kant nicht dazu verleiten, Selbstbestimmung konzeptionell gänzlich außer Acht zu lassen. Denn im Sinne einer Zunahme an Eigenständigkeit im Handeln ist Selbstbestimmung ein wichtiges Ergebnis, das auf dem Wege differenzierender Förderung und im Zuge des Zusammen-Handelns angestrebt und vollzogen wird. Die Zunahme an Eigenständigkeit im Handeln bezieht sich nicht nur auf das Individuum, das etwa seinen Bewegungsradius vergrößert, sondern meint ebenfalls eine unabhängigere Lebensgestaltung, aber auch die Eröffnung von Wahlmöglichkeiten und Kontrolle darüber, wie Hilfe erbracht wird.
Wesentlich für das Ziel der Selbsttätigkeit ist in den allermeisten Fällen gerade der vielfältige Einbezug des Körpers und der Sinne, während jedoch das Selbst-Entscheiden nach Kant eine – im engen Sinne – rein kognitive Angelegenheit bleibt, deren Dignität sich gerade in der Disziplinierung des Körperlich-Sinnlichen zeigt (Kant 1788, A 74f., Waldschmidt 2003, 14). Demgegenüber widmet sich die philosophische Ethik der Achtsamkeit den Ermöglichungsbedingungen einer größeren praktischen – auch leiblichen – Eigenständigkeit, die durchaus auch mit einer größeren Entscheidungsfreiheit einhergehen mag, aber weder auf diese beschränkt wird noch auf ihr beruht.
Um aber keine zu einfache Opposition von kognitiver Entscheidung und leiblicher Befähigung zu eröffnen, sei ausdrücklich auf zwei Aspekte hingewiesen: Es ist nicht unbedingt erforderlich, die Willensbestimmung rein kognitiv zu verstehen, sie als solipsistisch zu konzeptualisieren oder eine gemeinsame Willensbestimmung nur vertragsförmig zu denken. Vielmehr ist jenseits des Kantischen Ansatzes denkbar, dass mehrere Menschen gemeinsam versuchen, Optionen zu entwickeln, die für eine oder mehrere Personen geeignet wären.
Auch eine Förderung der Eigenständigkeit im Handeln beschränkt sich im Rahmen einer Ethik der Achtsamkeit konzeptuell nicht notwendig darauf, (rehabilitierend) den Körper (wieder) alltagsfähiger werden zu lassen. Es kann sich durchaus auch um eine Stimulation der Entscheidungsfreude und -fähigkeit handeln. Überdies können lebensführungshermeneutisch gebildete (Volz 1993) und care-erfahrene Menschen Handlungsvollzüge interpretieren und daraus auf frühere Entscheidungen oder zumindest Präferenzen schließen. Überdies lässt sich aus positiven Reaktionen auf vollzogenes Handeln schlussfolgern, ob die fragliche Person sich besser fühlt als zuvor.
Es ist eine entscheidende Pointe der ethics of care, dass das Ziel einer zunehmenden Eigenständigkeit im Handeln – einschließlich einer Anregung von mehr Entschlussfreude und Entscheidungsfähigkeit – gerade dann erreicht wird, wenn die differenzierende Förderung und das Zusammen-Handeln durch achtsame Zuwendung und ermutigendes Handeln bestimmt sind.
Selbstbestimmung ist nicht der Ausgangspunkt, sondern ein Ergebnis der Ethik. Das wird in einem weiteren der zwölf Elemente der Ethik der Achtsamkeit folgendermaßen ausgedrückt:
- Durch die achtsame Aktivität der Zuwendung werden die Möglichkeiten selbstbestimmten Handelns erweitert. Selbstbestimmtes Handeln ist nicht Voraussetzung, sondern ein Ergebnis der Zuwendung, Unterstützung und Hilfe (Conradi 2001, 55-56, 82-89).
2.3 Weitere Elemente einer philosophischen Ethik der Achtsamkeit
Meinen einleitend geäußerten Vorschlag zur Bestimmung der Ethik aufgreifend, stelle ich nun eine Reihe weiterer Elemente der Ethik der Achtsamkeit dar. Unter der Überschrift ‚Präsenz, Verantwortungsübernahme und Ermutigung‘ führt der Weg von der Individualethik in Richtung Politik, während im nächsten Abschnitt unter der Überschrift ‚Gabe, Resonanz auf Antworten und Wertschätzung‘ sozialethische und gesellschaftliche Aspekte miteinander verbunden werden.
2.3.1 Präsenz, Verantwortungsübernahme und Ermutigung
Alle drei Aspekte, Präsenz, Verantwortungsübernahme und Ermutigung, spielen in der ethics of care eine Rolle. Sie lassen sich von einer singulären sozialen Interaktion über die Gestaltung des gesellschaftlichen Kontextes der Interaktion bis hin zum gesellschaftlichen Wandel und zur politischen Intervention auffächern:
- Achtsame Zuwendung bedeutet, sich auf die Situation einzulassen und die eigene Aufmerksamkeit mindestens einem (anderen) Menschen zu widmen.
- Achtsame Zuwendung ist oft ein fortdauernder Prozess (Tronto 1993, 103; Conradi 2001, 40-41), für den auch Verlässlichkeit (Käppeli 2004, 282) nötig ist.
- Tätige Hilfe setzt Kompetenz voraus und die Übernahme von Verantwortung (Tronto 1993, 133f.; Conradi 2001, 221-225). Achtsame Zuwendung kann ein aktives Eingreifen und Sich-Einmischen bedeuten (Käppeli 2004, 282).
- Es ist auch Teil der achtsamen Zuwendung, Möglichkeiten der Ermutigung (empowerment) aller beteiligten Menschen zu erkennen und zu befördern.
- Achtsame Zuwendung kann auch bedeuten, für die Rechte, die Würde, die Bedürfnisse und Interessen der Menschen einzustehen, denen die Zuwendung gilt (Käppeli 2004, 282).
Im theologischen Kontext betont Silvia Käppeli, wie wichtig es sei, in Interaktionen der Zuwendung existentiell gegenwärtig zu sein (Käppeli 2004, 282). Dies lässt sich säkular mit ‚Präsenz‘ ausdrücken. Aber Käppeli betont darüber hinaus auch das aktive Eingreifen und Sich-Einmischen, das eher mit Repräsentanz oder gar Repräsentation zu bezeichnen wäre.
2.3.2 Gabe, Resonanz auf Antworten und Wertschätzung
Für Joan Tronto ist es von entscheidender Bedeutung, wie Menschen auf Hilfe und Unterstützung antworten (Tronto, 1993, 127). Es stellt sich die Frage, ob sie interessiert teilnehmen, ob sie eine bejahende oder ablehnende Reaktion zeigen. Achtsame Zuwendung bedeutet insofern auch, die Antwort auf die Hilfe und Unterstützung zu hören und daraus etwas folgen zu lassen.
- Die Achtsamkeit ist eine Vorgabe oder ein Geschenk, sie ist nicht an eine Verpflichtung zur Gegengabe gebunden (Conradi 2001, 56-57, 61-93).
- Achtsame Zuwendung bedeutet auch, die Antwort auf die Hilfe und Unterstützung zu hören und daraus Konsequenzen zu ziehen (Tronto 1993, 127; Conradi 2001, 41, 224).
- Die Sorgetätigkeiten und Menschen, die sie ausüben, sowie Menschen, die ihrer bedürfen, werden wertgeschätzt (Walker 2006, 148). Das geht gegen den Mainstream, da achtsame Zuwendung nonverbal sein kann, meist körperliche Berührungen einschließt und Fühlen, Denken und Handeln verbindet (Conradi 2001, 59-60, 89-93).
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Der gelegentlich gegen die ethics of care erhobene Einwand, sie beschränke sich ausschließlich auf die soziale Interaktion zwischen Menschen und lasse zugleich eine politiktheoretische Perspektive vermissen (Kohlen & Kumbruck 2008, 26), trifft für die philosophische Ethik der Achtsamkeit nicht zu (Conradi 2010). Die Brücke zwischen den sozial interaktiven und den strukturell gesellschaftlich-politischen Anteilen sowie die Verbindung zwischen Ethik und politischer Theorie wird über die gesellschaftliche Praxis Care im konzeptionellen Rahmen der Ethik der Achtsamkeit geknüpft.
2.4 Einwände gegen die Ethik der Achtsamkeit
Nachdem die Ethik der Achtsamkeit ausführlich geschildert wurde, seien hier nur kurz zwei Einwände gegen einen entsprechenden Ethik-Ansatz erwähnt. Im Zuge einer Abgrenzung gegenüber traditionelleren Formen der Fürsorge wird das Thema der Bevormundung mit Bezugnahme auf Maternalismus und Fürsorgefurcht kurz erörtert und andererseits die Frage aufgegriffen, inwiefern die Ethik der Achtsamkeit Opfer fordert.
2.4.1 Maternalismus und die Furcht vor der Fürsorge
Während Autonomie zum Leitbegriff der Ethik und Pädagogik avancierte, ist der Ausdruck Fürsorge zu einer Art Unwort geworden. Wer von ‚Fürsorge‘ spricht, möchte damit verdeutlichen, dass über Menschen bestimmt wird, dass sie entmündigt, bevormundet und entrechtet werden. Mancher denkt dabei an die Beteiligung von Fürsorgerinnen an ‚Auslese und Ausmerze‘ im Nationalsozialismus (Lehnert 2009). Auch in der Gegenwart wird Fürsorge oft als paternalistisch charakterisiert. In diesem Zusammenhang müsste eine solche Mutmaßung sogar umformuliert werden in die Frage, inwiefern jene Ethik-Ansätze, die Zuwendung und Achtsamkeit in den Mittelpunkt stellen, maternalistische Züge tragen. Denn nach wie vor wird der überwiegende Teil von Tätigkeiten im Bereich des Sozialen von Frauen ausgeübt (Conradi 2001, 17-20, 26-29, 36).
Mein Rechtschreibprogramm kennt das Wort Maternalismus nicht. Das überrascht nicht, denn Maternalismus – soviel ist klar, wenn man einen Blick in die Zeitung oder in die Fachliteratur verschiedener Disziplinen wirft – gilt als etwas zutiefst Negatives. Während der Paternalismus (den mein Rechtschreibprogramm kennt) wenigstens Ambivalenzen birgt, indem er zwischen Bevormundung und Verantwortung schillert (Schöne-Seifert 2009, 118, 123), so ist Maternalismus generell und grundsätzlich kritikwürdig. Ja der Begriff wird eigentlich nur verwendet, um Negatives zu bezeichnen.
Für die einen steht Maternalismus historisch für eine politische Linie, die zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts besondere „Ansprüche von Frauen als Mütter, Witwen und Ehefrauen“ geltend machen wollte und damit Gefahr lief, eine Politik der Gleichberechtigung zu gefährden, so dass später eine solche „Politik der vorrangigen Ausrichtung an der Mutterschaft auch von konservativen und faschistischen Bewegungen und Parteien zu vereinnahmen war“ (Gerhard 2005). Für die anderen bedeutet Maternalismus in der Gegenwart eine Überhöhung der Mutterrolle. In Bezug auf die Elementarpädagogik wird diese ‚Überhöhung‘ als Grund dafür angesehen, dass die Ausbildung der Erzieherinnen mehrheitlich an Fachschulen statt an Hochschulen stattfindet, bezeichnet aber auch den Umstand, dass Mütter ihre Kleinkinder selbst erziehen (siehe "Kindergarten-Pisa"-Studie der OECD sowie Orloff 2006).
Gegen diese Übermacht des Negativen finden sich auch einige Stimmen, die ihre Erörterung des Paternalismus zu einem (gedämpften) Lob des Maternalismus werden lassen. So gibt es eine Tradition, derzufolge Maternalismus mit einem Kampf um Partizipation gleichgesetzt wird, der insbesondere für weltweiten Frieden und Gewaltlosigkeit eintritt. Auch spricht etwa Klaus Dörner in Bezug auf die Rolle des männlichen Arztes positiv vom Maternalismus als das Andere des Paternalismus (Dörner 2001, 2). Und Johannes Giesinger – der den pädagogischen Paternalismus offensiv verteidigt – konstatiert: „Maternalistisches Handeln ist fürsorgliches Handeln, Handeln, das dem andern gewisse Güter bereitstellt. Solches Handeln entspricht oft – nicht immer – den Wünschen des Gegenübers und ist dadurch von Paternalismus und Erziehung zu unterscheiden, welche nicht auf der Zustimmung des Gegenübers beruhen.“ (Giesinger 2007, 122)
Der Maternalismus-Vorwurf trifft die Ethik der Achtsamkeit nicht. Während in anderen Kontexten oft von einer zu einseitigen Vorstellung von Macht sowie von einer Entgegensetzung von Macht und Ohnmacht ausgegangen wird, versteht die Ethik der Achtsamkeit ungleiche Machtverhältnisse als veränderbar (Rommelspacher 1992, 122). Während der Sorgetätigkeiten treten verschiedene Arten von Machtunterschieden auf. Sie können sich ergänzen, aber auch zueinander in einer Spannung stehen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Frage, inwiefern es gelingen kann, die Machtunterschiede tatsächlich wahrzunehmen und sie zu begrenzen. Sonst werden sie leicht auf andere Bereiche der Beziehung oder der Person verallgemeinert. Der Mangel an ganz bestimmten Fähigkeiten oder Möglichkeiten soll nicht zum Wesen einer Person erklärt werden. Das würde sie auf eine bestimmte Rolle beschränken.
Es ist auch Teil der achtsamen Zuwendung, Möglichkeiten der Ermutigung (empowerment) aller beteiligten Menschen zu erkennen und zu befördern. Denn es bedarf einer Veränderung institutioneller Bedingungen. So versteht beispielsweise Iris Marion Young die Ermutigung als ein Erkennen der Möglichkeit, gemeinsam Einfluss auf gesellschaftliche Bedingungen zu nehmen (Young 1994).
2.4.2 Achtsamkeit statt Selbstaufopferung
Neben der allgemeinen Ablehnung von Fürsorge und des Maternalismus im Besonderen gilt auch die Selbstaufopferung als ein wichtiger Anlass, sich abgeneigt gegen eine ethics of care zu zeigen. Tatsächlich gibt es auch Ansätze, zu dem entsprechende Vorbehalte passen. Die Religions- und Pflegewissenschaftlerin Silvia Käppeli erläutert caring als „eine in Liebe ausgeübte Pflege, die Selbstaufopferung einschließt.“ (Käppeli 2004, 29) Für sie steht das Mit-leiden mit einer leidenden Patientin im Mittelpunkt.
Ganz anders als Käppeli es vorschlägt, geht jedoch die oben skizzierte philosophische Ethik der Achtsamkeit nicht von einem leidenden und einem helfenden Menschen aus. Deshalb ist Achtsamkeit auch nicht mit Selbstaufopferung zu verwechseln, sie würde sonst als eine ‚konventionelle Moral der Güte‘ missverstanden. Die ‚konventionelle Moral der Güte‘ hat unveränderliche Positionen von leidendem und helfendem Menschen, wobei ausschließlich die helfende Person berücksichtigt wird, sich selbst als altruistisch begreift und sich von ihrem Engagement ein moralisches Gutsein mit Aussicht auf die Erlösung aus einer als schuldbehaftet empfundenen Existenz verspricht (Conradi 2001, 16-19). Doch achtsame Zuwendung darf sich nicht bloß auf andere richten. Gerade Menschen, die für andere sorgen, müssen auf sich und ihre Bedürfnisse achten. Deshalb stehen auch keinesfalls Mit-leiden und Aufopferung, sondern Zuwendung, Ermutigung und Unterstützung im Mittelpunkt. Ein wichtiger Grundgedanke der philosophischen Ethik der Achtsamkeit liegt darin, die Sorge für andere und die Selbstsorge zu verbinden, im besten Fall sind Selbstsorge und die Sorge für andere ausgewogen.
Fazit
Die philosophische Ethik der Achtsamkeit kann einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer disziplinenübergreifenden Ethik im sozialprofessionellen Kontext leisten. Dies gilt insbesondere dann, wenn letztere sich nicht darauf beschränkt, eine Professionsethik der sozialberuflich Tätigen zu sein. Die Ethik im sozialprofessionellen Kontext, die sich von der ethics of care inspirieren lässt, reflektiert, begründet und beurteilt das – die soziale Interaktion gestaltende – Handeln von Menschen als gelingend oder misslingend. Der Kontext des Handelns findet dabei Berücksichtigung. Deshalb sind die strukturell-organisatorische Ebene, politische Aspekte sowie ausdrücklich der gesellschaftliche Wandel in den Horizont der Ethik einbezogen.
Die philosophische Ethik der Achtsamkeit bringt die praktizierte Grundüberzeugung achtsamer Zuwendung auf den Begriff, indem sie normative Gehalte aus der sozialen Praxis herauskristallisiert und als zwölf Elemente erörtert. Damit wird zugleich ein bestimmtes Verhältnis zwischen Theorie und Praxis vorgeschlagen, das vom Besonderen der Praxis Care ausgeht und das Allgemeine der Ethik bereichert. Die Frage, was sozialberuflich Tätige und ehrenamtlich Engagierte tun können und sollen, wird erweitert: Es geht auch darum, wie Menschen einander im Rahmen professioneller und zivilgesellschaftlicher Hilfe ermutigen und befähigen, Bedürfnisse und Interessen zu artikulieren. Weiter geht es um organisatorische, gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen für eine solche Partizipation. Damit wird die Frage gestellt, wie das Soziale und die Gesellschaft zu gestalten sind. Eine solche Debatte bereichert auch den allgemeinen ethischen und politischen Diskurs.
Literaturverzeichnis
Weitere Artikel dieser Ausgabe
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1. Jg. (2013) Ausgabe 1
Legitimation(en) sozialprofessionellen HandelnsEditorial
Abstract "Legitimation(en) sozialprofessionellen Handelns" – die fünf Beiträge der Erstausgabe des EthikJournals setzen sich mit einem fundamentalethischen Thema auseinander und diskutieren aus verschiedenen moralphilosophischen Theorietraditionen die Möglichkeit, das Handeln Sozialer Professionen ethisch zu begründen. Damit wird die gängige Arbeitsteilung zwischen einer auf konkrete Lösungen moralischer Probleme fokussierten Angewandten Ethik und einer auf die Begründungsdiskurse konzentrierten Allgemeinen Ethik aufgehoben bzw. es wird hervorgehoben, dass Angewandte Ethik und Allgemeine Ethik ineinander greifen.
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1. Jg. (2013) Ausgabe 1
Legitimation(en) sozialprofessionellen HandelnsDie Legitimität »aufheben«[1] - Zum Problem der normativen Begründung sozialprofessionellen Handelns
Abstract Der Beitrag konzentriert sich auf die Ebene des direkten Arbeitsbündnisses und diskutiert dort, wie der Begriff der Legitimation gegenüber den AdressatInnen gefasst werden könnte. Dazu rekurriert er auf vier ethische Positionen, die sich um die Struktur des moralischen Gesetzes drehen. Vor dem Hintergrund dieser Positionen wird der Begriff der Legitimation auf den Prüfstand gestellt, denn das sozialprofessionelle Handeln muss gleichsam damit leben, dass die guten Gründe, aus denen heraus es ausgeübt wird, keine eindeutige Legitimation finden werden.
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[1] Der Begriff 'aufheben' wird angelehnt an die Hegel'sche spekulative Dialektik verwendet, dass das Aufgehobene nicht nur aufgehoben, sondern im doppelten Wortsinn zugleich konserviert wird.