Der folgende Beitrag geht bei der Analyse moralischer Belastungssituationen von der Profession und Disziplin Sozialer Arbeit aus, deren Gegenstand insbesondere die Analyse und Bearbeitung sozialer Probleme und alltäglicher Bewältigungsanforderungen umfasst. Seit den 1970er Jahren hat sich das entsprechende Arbeitsfeld erheblich ausdifferenziert – inwiefern belastende Spannungsfelder dabei zum Gegenstand wissenschaftlicher Reflexionen wurden, ist Thema des ersten Abschnitts (Kap. 1). Angesichts der Breite Sozialer Arbeit wird zur anschließenden Konkretisierung moralischer Belastungssituationen ein spezifischer Fokus gewählt: Arbeitskontexte, in denen Menschen, die von Armut und Wohnungsnot betroffen sind, durch Fachkräfte unterstützt, beraten oder begleitet werden (insbesondere Beratungsangebote im Kontext der Wohnungsnotfallhilfe). Auf der Basis einiger ausgewählter, in empirischen Studien rekonstruierter Erfahrungen wird exemplarisch nachvollziehbar, welche Situationen Fachkräfte in diesen Arbeitskontexten als belastend erleben (Kap. 2) und anschließend skizziert, welche Impulse zur Bewältigung dieser Situationen sich im Fachdiskurs finden lassen (Kap. 3).
Einleitend
Die Analyse und Reflexion „moralischer Belastungssituationen“ steht im Zentrum dieses Heftes, wobei die Herausgeber:innen mit der gewählten Thematik für ein „Auseinanderklaffen zwischen dem normativen Anforderungsprofil des etablierten Berufsethos“ (z.B. Ethik-Kodizes) und „dem tatsächlich realisierten beruflichen Handeln“ sensibilisieren möchten, das „weit über das übliche Maß der Differenz zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ hinaus geht, weil sich „professionsmoralische Verbindlichkeiten […] unter den obwaltenden Feldbedingungen nicht realisieren [lassen]“ (vgl. Editorial: 1). Dabei stehe, so die Herausgeber:innen weiter, gerade „eine sozialprofessionelle Ethik selbst in der Pflicht, das Phänomen ‚moralischer Belastungen‘ bearbeitbar zu machen“, ansonsten könne sie zur „Ohnmacht des bloßen Sollens“ führen und wäre dann „eher Teil des Problems als Teil der Lösung“ (ebd.).
Diese Bestimmungen werfen also zum einen Fragen nach „obwaltenden Feldbedingungen“ auf, unter denen sich „professionsmoralische Verbindlichkeiten“ nicht (mehr) realisieren lassen und zum anderen Fragen danach, wie auf die entsprechenden Problematiken reagiert werden kann. Ob es sich bei den im Folgenden dargestellten empirischen Erfahrungen um Belastungen handelt, die über das übliche Maß der Differenz von Anspruch und Wirklichkeit hinausgehen, muss offenbleiben, was nicht zuletzt damit zusammenhängt, dass Soziale Arbeit Strukturprobleme aufweist, die per se als moralische Belastungen bezeichnet werden könn(t)en – dazu im Folgenden einige knappe Hinweise.
„Professionsmoralische Verbindlichkeiten“, widerstreitende Mandate und spezifische Grenzen – Hintergrund typischer Belastungssituationen in der Sozialen Arbeit
Thematisierungen eines Auseinanderklaffens von normativen Anforderungen und realen Handlungsbedingungen sind im Feld der Sozialen Arbeit schon lange Gegenstand der Fachdebatte. So haben Lothar Böhnisch und Hans Lösch bereits 1973 mit dem Begriff des „doppelten Mandates“ – als grundlegendem Strukturmerkmal Sozialer Arbeit – den Konflikt beschrieben, der durch die Verbindung von bürokratischen und professionellen Handlungsmustern in überwiegend öffentlichen Institutionen zwangsläufig auftreten[1]:
„der Sozialarbeiter [ist] angehalten, ein stets gefährdetes Gleichgewicht zwischen den Rechtsansprüchen, Bedürfnissen und Interessen des Klienten einerseits und den jeweils verfolgten sozialen Kontrollinteressen seitens öffentlicher Steuerungsagenturen andererseits aufrechtzuerhalten“ (Böhnisch/Lösch 1998, S. 368).
Ist dieses „Gleichgewicht“ nicht herstellbar, sind moralische Belastungssituationen (im Sinne der Herausgeber:innen) unvermeidbar, insbesondere dann, wenn der institutionelle Handlungsrahmen die Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Bedürfnissen oder Interessen der Klient:innen verhindert und damit im beruflichen Handeln verunmöglicht wird, was angesichts der normativen Verbindlichkeiten geboten wäre.
Sylvia Staub-Bernasconi hat in ihren theoretischen Bestimmungen Sozialer Arbeit die Analyse vom doppelten Mandat aufgegriffen und die genannten Mandate (seitens der Klientel und seitens der Gesellschaft bzw. der Träger des Sozialwesens) um ein weiteres, „das dritte Mandat seitens der Profession Sozialer Arbeit“, ergänzt. Dieses umfasst für sie zwei Dimensionen: zum einen die Wissenschaftsbasierung der professionellen Praxis und zum anderen die Ethikbasierung aufgrund der nationalen und internationalen Ethikkodizes der Profession. Interessant ist nun, dass sie diesem dritten Mandat gerade in Konfliktfällen eine besondere Funktion beimisst: „Die anderen zwei Mandate bleiben selbstverständlich bestehen. Aber sie können aufgrund des dritten Mandates auch einer kritischen Beurteilung und Revision unterzogen werden“ (Staub-Bernasconi 2018, S. 117). Sylvia Staub-Bernasconi verweist außerdem auf das UN-Manual „Human Rights and Social Work“, in welchem
„zur dilemmatischen Struktur des Tripelmandates als Leitlinie Folgendes festgehalten [ist]: „Die Profession ist beiden verpflichtet, dem Arbeitgeber wie der Klientel. Aufgrund des Ethikkodexes der Profession sowie der Bildungsziele der Hochschulen für Soziale Arbeit steht der Dienst gegenüber den Menschen höher als die Loyalität zur Organisation“ (ebd. S. 121).
In Konfliktfällen oder entsprechenden moralischen Belastungssituationen ist für Staub-Bernasconi damit gesetzt, dass wissenschaftliche und ethische Fundierungen für professionelles Handeln richtungsweisend sein müssen – damit geraten vor allem Letztere in den Blick.
Obwohl sich ethische Bestimmungen professionellen Handeln in unterschiedlichen Fachdiskursen wiederfinden, wird von vielfältigen Wissenschaftler:innen (auch Sylvia-Staub-Bernasconi) bei der Benennung berufsbezogener Ethikkodizes auf die – im Rahmen eines Beschlusses der International Federation of Social Workers (IFSW) und der International Association of Schools of Social Work (IASSW) – im Jahr 2004 festgelegten Prinzipien verwiesen (vgl. Tabelle 1). Aufgenommen ist dabei die Verpflichtung der Mitgliedsverbände, ihre nationalen Ethikkodizes entsprechend weiter zu entwickeln und die Fachkräfte darüber zu informieren (vgl. dazu die Konkretisierungen des DBSH, der allerdings über seine Mitglieder nur einen geringen Prozentsatz der Fachkräfte Sozialer Arbeit erreicht).
Tabelle 1: (Ethische) PRINZIPIEN nach dem Beschluss der International Federation of Social Workers (IFSW) und der International Association of Schools of Social Work (IASSW) in 2004 (zitiert in DBSH 2014, S. 28)

Ethische Prinzipien werden allerdings nicht erst im Rahmen dieser Festlegung durch die Verbände IFSW und IASSW für grundlegend angesehen.[2] Insbesondere im Kontext der Weiterentwicklung der Einzelfallhilfe (als einer klassischen Methode Sozialer Arbeit), in der die Qualität der helfenden Beziehung ins Zentrum rückte, wurden sogenannte „codes of ethic“ in den 1970er Jahren als wesentlich in die Fachdebatte eingebracht (zusammenfassend sei auf Galuske 2011, S. 76ff. verwiesen). Trotz der offensichtlichen Notwendigkeit ethischer Rahmungen, wurde auch die Kritik formuliert, dass es nicht ausreiche, „hehre Grundprinzipien“ zu formulieren, „deren Umsetzung aber dem einzelnen Sozialarbeiter in seiner komplexen, unübersichtlichen und widersprüchlichen Handlungssituation zu überlassen“, sondern die methodische Sicherung dieser Grundprinzipien zu leisten sei (so bspw. Burkhard Müller zitiert in Galuske 2011, S. 86). Wenn aktuell aber davon auszugehen ist, dass es jenseits methodischer Sicherungen „obwaltende Feldbedingungen“ gibt, die strukturell die Realisierung ethischer oder normativer Vorgaben verunmöglichen, so sind damit die Grenzen methodischen bzw. professionellen Handelns angesprochen.
In der Diskussion um die Bestimmung der Grenzen sozialpädagogischen Handelns wurden Analysen des psychoanalytischen, sozialistischen und zionistischen Pädagogen Siegfried Bernfeld aus dem Jahr 1925 wegweisend: In diesem, vom Autor selbst als Streitschrift bezeichneten Text „Sisyphos oder die Grenzen der Erziehung“ (Neuauflage von 1990) formuliert Bernfeld die Kritik, dass die (neue) Pädagogik nicht halte, was sie mit ihren idealen Vorstellungen, ihren normativen Anforderungen verspreche und daher die Grenzen der Erziehung zu bestimmen und theoretisch auszuleuchten seien (ebd., S. 9f.). Für Bernfeld legt also die Beantwortung der Frage nach der Realisierbarkeit von pädagogischen Idealen, die Bestimmung der Grenzen der Pädagogik nahe. In diesem Sinne könnte die Frage nach obwaltenden Feldbedingungen, unter denen sich professionsmoralische Verbindlichkeiten nicht mehr realisieren lassen, als Frage nach den (notwendig zu bestimmenden) Grenzen professionellen Handelns aufgefasst werden – daher soll knapp an die Systematisierungen Bernfelds erinnert werden: Auf der Basis empirischer Betrachtungen und theoretischer Analysen arbeitet Bernfeld drei „unüberwindliche Grenzen“ pädagogischen Handelns heraus, die – so die These dieses Beitrags – auch bei der Bestimmung heutiger moralischer Belastungssituationen in der Sozialen Arbeit (als Unmöglichkeit vorgegebene Verbindlichkeiten umzusetzen) hilfreich sein können:
- Die erste – soziale – Grenze besteht für Bernfeld in der konservativen Funktion der Erziehung: „Sie erhält den gewonnenen Strukturzustand, die neue Machtverteilung, und vermehrt sie dadurch zuweilen. Es ist eine Potenzierung sozusagen der Konservation“ (ebd.: 121).
- Die zweite Grenze der Erziehung, auf der Basis psychoanalytischer Erkenntnisse gewonnen, liegt für Bernfeld im Erzieher selbst bzw. in den „seelischen Tatsachen“ oder „seelischen Konstanten“ im Erzieher, vor allem die jeweilige biographische Geschichte, die in der Erziehungssituation für einen „Wirbel von Affekten“ sorgen und rationales Handeln erschweren könne.
- Als dritte Grenze benennt Bernfeld die „Erziehbarkeit des Kindes“, die insofern eine Grenze darstellt, als identische Maßnahmen der Erziehenden zu unterschiedlichen Verhaltensweisen der Kinder schon deshalb führen, weil jede individuelle Geschichte der Kinder auf jede Handlung und psychische Reaktion einwirke und Prognosen verunmögliche (vgl. ebd.: 145).
Konkretisiert bzw. parallelisiert man diese Überlegungen für die Soziale Arbeit, so lassen sich folgende Hypothesen formulieren: Gesellschaftlich organisierte Hilfe (Soziale Arbeit) trägt in weiten Teilen zur Stabilisierung (auch problematischer) gesellschaftlicher Strukturen bei und verhindert damit, entgegen fachlicher Zielformulierungen, notwendige Veränderungen (z.B. im Hinblick auf die Realisierung der Menschenrechte). Soziale Arbeit hat es aber auch mit begrenzten Veränderungsmöglichkeiten auf Seiten der Adressat:innen zu tun, insbesondere dadurch, dass deren – handlungsleitenden – biographischen Erfahrungen ebenso wenig veränderbar sind wie diejenigen der Professionellen.
Die im nächsten Kapitel aufgeführten Praxisbeispiele konkretisieren die Breite moralischer Belastungen und machen auch nachvollziehbar, dass die obwaltenden Feldbedingungen alle drei der genannten Grenzen tangieren und daher entsprechende Reaktionen diese Ebenen berücksichtigen sollten.
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[1] Da es in diesem Zusammenhang um die Betonung der Kontinuität von Beschreibungen eines Auseinanderklaffens von Anforderungen und Bedingungen geht, kann auf die Kontroversen zur Angemessenheit des Mandatsbegriffs nicht weiter eingegangen werden – für entsprechende Analysen sei exemplarisch auf Hüdepohl (2013) verwiesen. ↑
[2] Schmid Noerr (2018) unterschiedet bspw. drei Formen von Professionsethik: neben den genannten „berufsbezogenen Ethik-Kodizes“ verweist sie auf die allgemeine „theoretische Reflexion der ethischen Probleme“ (S. 95) sowie auf die „subjektiv gehandhabten ethischen Deutungsmuster“ bzw. „implizite Muster des Wahrnehmens, Empfindens und Handelns als Teil der beruflichen Identität“ (ebd., S. 96). ↑
Konkretisierungen moralischer Belastungssituationen im Kontext von Armut und Wohnungsnot
Die zitierten Beispiele stammen überwiegend aus zwei empirischen Studien: zum einen einer qualitativen Studie, in der die Frage nach der spezifischen Professionalität sozialpädagogischer Beratung – nicht nur, aber auch im Kontext von Armut und Wohnungsnot – im Zentrum stand (Schneider 2006); zum anderen sind die Fallbeispiele einer Begleitforschung zu einem Praxisprojekt („MediA“) entnommen, in welchem die gesundheitliche Versorgung von Menschen in Wohnungsnot durch Angebote der Begleitung ins Gesundheitsweisen verbessert werden sollte (Bitzan u.a. 2021). Die Komplexität von Unterstützungs- aber auch Ausgrenzungsprozessen, von Möglichkeiten, aber auch Grenzen sozialarbeiterischer Hilfestellungen wird anhand multiperspektivischer Fallstudien nachvollziehbar (für einen allgemeinen Überblick zum Arbeitsfeld der Wohnungsnotfallhilfe sei auf Lutz/Simon/Sartorius 2021 verwiesen). Das erste Beispiel ist einem historischen Praxisbericht entnommen.
3.1 Eigenes „Fehlgreifen“ und schmerzliche Erlebnisse
Die Sozialreformerin und Friedensnobelpreisträgerin Jane Addams berichtet in ihren Beschreibungen der Arbeit in „hull house“, einem sozialen Nachbarschaftsheim („settlement“) in den Armutsvierteln Chicagos am Ende des 19. Jahrhunderts, von den Herausforderungen, unter Bedingungen extremer Armut eine Unterstützungsarbeit nach (damaligen) wissenschaftlichen Grundsätzen etablieren zu wollen. Im Folgenden wird eine Schilderung von Jane Addams wiedergegeben, der sie voranstellt, dass ihr die in diesem Fall umgesetzten Bemühungen, nach erhaltenen Weisungen (eines neuen Mitarbeiters) vorzugehen, das „schmerzlichste Erlebnis des ganzen Winters“ eintrug:
„Ein Buchhalter aus der Versandabteilung eines großen Geschäfts, den ich seit langer Zeit kannte, hatte, wie so viele Leute in diesem Jahr, seine Stellung verloren. Er kam vier oder fünf Mal auf die Unterstützungsstelle, die im Hull-Haus eingerichtet war, um Hilfe für seine Familie zu erbitten. Ich wies ihn eines Tages auf die Arbeitsgelegenheit bei den Entwässerungsanlagen hin und gab ihm zu verstehen, dass, wenn irgendwo Arbeit zu haben wäre, er es damit versuchen müsste, ehe er um Unterstützung bäte. Der Mann antwortete, er hätte immer nur im Hause gearbeitet und könnte Arbeit im Freien im Winter nicht aushalten. Ich bin noch in der Erinnerung dankbar, dass ich, wenn ich mich auch an meine Vorschriften hielt, wenigstens nicht streng war, weil ich meiner Sache nicht sicher war. Er suchte nicht wieder Unterstützung nach, sondern arbeitete zwei Tage als Erdarbeiter bei der Kanalanlage. Dort holte er sich eine Lungenentzündung, und nach einer Woche war er tot. Ich habe die beiden kleinen Kinder, die er hinterließ, nie aus den Augen verloren. Aber ich kann sie nicht ansehen, ohne das schmerzliche Bewusstsein, auf ihre Kosten gelernt zu haben, dass man das Leben nicht in bestimmte Regeln einzwängen kann; dass die Fähigkeit, einem Menschen in schwierigen Lagen zu helfen, nur aus der Kenntnis seines Lebens im Zusammenhang mit seinen Lebensgewohnheiten hervorgeht. Ohne das greift man meistens fehl.“ (Addams 1913, S. 112f.)
Obwohl Addams mit diesem Beispiel für mögliche Fehler im professionellen Handeln und die Bedeutung notwendiger, umfassender Kenntnisse individueller Lebenslagen sensibilisiert, verweist ihre Schilderung auch auf „moralische Belastungssituationen“, angesichts existentieller Armut und Not, eine auf den Prinzipien von Menschenwürde und Gerechtigkeit basierende Hilfe (im Ethikkodex mit der Forderung nach ganzheitlicher Wahrnehmung parallelisierbar) kaum umsetzen zu können. Das Beispiel macht darüber hinaus drastisch deutlich, welche persönlichen Verletzungen bis hin zu Gefühlen von Versagen und Schuld bei den Helfenden zurückbleiben, wenn institutionell veranlasste Maßnahmen zur (auch lebensbedrohlichen) Gefährdung von Hilfesuchenden führen.
3.2 Ohnmacht und erfahrenes Leid (der Adressat:innen)
Auch wenn die von Addams geschilderten Verhältnisse am Ende des 19. Jahrhunderts nicht mit heute zu vergleichen sind, so sind auch heute noch Menschen in einer Weise von Armut, Gewalt und Not betroffen, die für die Fachkräfte selbst zur Belastung werden können. Das illustriert das folgende Zitat einer Beraterin einer Anlaufstelle für Frauen in Wohnungsnot:
„Mich lässt es nach wie vor noch nicht unberührt oder es nimmt mich noch immer mit, wenn ich eine verprügelte Frau sehe oder eine Frau, die Stichwunden am ganzen Körper hat oder was weiß ich, da kriege ich immer noch die Gänsehaut und denk-, also krieg dann auch eine Wut und dass so was überhaupt passiert, also man muss es im Prinzip auch selber aushalten, was sie an Leid mit sich herumtragen“. (Schneider 2006, S. 111)
Dass es allerdings – trotz der erfahrenen Ohnmacht und Wut – in der Sozialen Arbeit nicht nur darum geht, dieses Leid selbst auszuhalten und für die betroffenen Frauen aushaltbar zu machen, sondern an Veränderungen der mitverursachenden Rahmenbedingungen zu arbeiten, wird in den Schilderungen der Beraterineindrücklich deutlich: da für wohnungslose, meist arme Menschen zu wenig bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht, betätigt sich der Träger der Beratungsstelle seit vielen Jahren konsequenterweise als Bauherr solcher Wohnräume.
Dennoch können Hilfeprozess langwierig („mit vielen Rückfällen“; ebd. S. 110) und belastend sein, vor allem dann, wenn trotz professioneller Begleitung kaum (Lebens-)Veränderungen erreicht werden bzw. Fachkräfte einer kontinuierlichen Verschlechterung individueller Lebensbedingungen nichts entgegensetzen können. Diese Begrenzungen werden insbesondere im Kontext der Begleitung von psychisch erkrankten wohnungslosen Menschen thematisiert – so wiederum die Beraterin:
„Also da habe ich das Gefühl, da kann man immer nur Sachen falsch machen, weil über Argumente oder so, kann man nichts sagen und helfen kann man … eigentlich auch nicht wirklich“ (Schneider 2006, S. 128).
In der wissenschaftlichen Begleitforschung WoGe wird in der Fallstudie „Suree Schuster“ (Bitzan u.a. 2021, S. 102ff.), einer ebenfalls psychisch erkrankten Frau ohne Wohnung, nachvollziehbar, dass insbesondere das Fehlen passender Unterstützungsangebote aber auch die sogenannte „fehlende Krankheitseinsicht“ zur Belastung für Fachkräfte werden können. Frau Schuster bspw. erzeugt mit ihrem Verhalten vielfältige Konflikte im von ihr aktuell bewohnten Wohnheim, die allerdings kaum zu entschärfen sind, weil sie selbst von ihrem Verhalten und ihrer psychischen Gesundheit überzeugt ist. Auf eine medizinische bzw. psychiatrische Abklärung kann sie sich (noch) nicht einlassen und so bleibt den Fachkräften nur die – häufig belastende – Option, abzuwarten und bei einer (für die anderen Bewohnerinnen nicht mehr tragbaren) Verschärfung der Situation, hoffentlich rechtzeitig deeskalierend eingreifen zu können. Gerade im Kontext psychischer Erkrankungen zeigen sich auch Grenzen im psychiatrischen Versorgungssystem, dessen Angebote Adressat:innen nicht immer hilfreich, teilweise sogar traumatisierend erleben (insbesondere im Kontext von Zwangseinweisungen und -behandlungen). Wenn also im Ethik-Kodex Sozialer Arbeit (s.o.) gefordert wird, das Wohlergehen einer Person zu verteidigen und dabei Selbstbestimmung, Teilhabe und ein Stärken-orientiertes Arbeiten in den Vordergrund zu stellen, so sind in der Sozialen Arbeit vielfältige Situationen denkbar (bspw. in der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen), die ein (als Belastung erlebtes) Auseinanderklaffen zwischen diesen Vorgaben und den realen Möglichkeiten der Unterstützung bzw. Verhinderung von Abwärtsspiralen (eben durch den Einsatz von Zwangsmaßnahmen) mit sich bringen. Gerade für Zwangskontexte müssen die Möglichkeiten der Umsetzung ethischer Prinzipien im Kontext von Forschung (auch zur „Entlastung“ der Fachkräfte) weiter ausbuchstabiert werden.
3.3 Konflikte und belastende Entscheidungen angesichts ungleicher Ressourcen
In der folgenden Sequenz schildert ein Berater einer niedrigschwelligen Krisenberatungsstelle (Herr Deich) eine Situation, die sich am Beginn seiner Berufslaufbahn ereignete und die verschiedene Belastungen deutlich macht: Unsicherheiten in Entscheidungssituationen, Konflikte zwischen normativen Vorgaben und menschlichen Handlungsimpulsen, aber auch Belastungen angesichts riskanter, selbst zu verantwortender Entscheidungen (jenseits arbeitsrechtlicher Absicherungen).
Die von Herrn Deich erzählte – zum Zeitpunkt des Interviews über 15 Jahre zurückliegende – Geschichte ereignete sich einen Tag vor Heiligabend: Herr Deich wurde in der Beratung von einem Suizidgedanken äußernden Mann aufgesucht, der an jenem Tag aus einer Haftanstalt entlassen wurde, weder Unterkunft noch warme Kleider hatte und für den dies auch auf die Schnelle und über die Weihnachtstage nicht zu besorgen war, während gleichzeitig Herr Deich seine Wohnung für einige Tage verließ und diese somit leer stand. Herr Deich erlebte die damalige Situation wie folgt:
„Und dann war für mich ein ganz fürchterlicher Konflikt, also auf der einen Seite, menschlich wäre es jetzt, diesem Mann einfach meine Wohnung anzubieten, dann kam auf der anderen Seite der Profi, der sagt: ‚Um Gottes Willen, da überziehst du jetzt irgendetwas, das ist völlig unprofessionell, was du tust, was kann passieren, die Wohnung ist leer geraubt, der nimmt sich das Leben in deiner Wohnung, du hast Probleme‘. Und ich habe damals wirklich niemand gehabt, mit dem ich drüber sprechen konnte, hab gedacht: ‚jetzt handle ich nach meinem Gefühl‘ und hab ihm die Wohnungsschlüssel für meine Wohnung gegeben. Und hab dann meine Zweifel gehabt, ob das nun wirklich richtig war und professionell war und kam zurück und er hatte sich nicht das Leben genommen, er hat nicht meine Wohnung ausgeräumt, er hatte nicht mal was aus dem Kühlschrank genommen, also es war gut gegangen, aber es war damals für mich ein großer Konflikt, so das Auspendeln zwischen, ich sag’s jetzt mal so, impulshaftem menschlichem Handeln und dem Anspruch professionell zu handeln.“ (Schneider 2006, S. 148)
Einem wohnungslosen, gerade aus der Haftanstalt entlassenen Klienten die eigene Wohnung zu überlassen, wäre vermutlich für die meisten Fachkräfte keine Option und damit auch keine konflikthafte Entscheidungssituation. Doch auch wenn diese Schilderung fast unglaubwürdig wirkt, so zeigt sich – gerade in der Begleitung von Berufsanfänger:innen oder Praktikent:innen, die mit hohen ethischen Ansprüchen im Handlungsfeld Sozialer Arbeit Menschen in großer Not begegnen – dass Fachkräfte immer wieder mit belastenden Fragen dahingehend konfrontiert sind, wieviel der eigenen Ressourcen in eine professionelle Hilfe eingebracht werden kann bzw. darf. Das im Ethik-Kodex formulierte Prinzip, „solidarisch“ zu arbeiten – formuliert als „Pflicht, sozialen Bedingungen entgegenzutreten, die zu sozialem Ausschluss führen - kann hierbei zu Erfahrungen des Auseinanderklaffens von moralischem Anspruch, professionellen Standards und menschlichen Impulsen führen. Belastend ist dabei auch, dass sich die Professionellen selbst (wie im Falle von Herrn Deich) durch den Einsatz persönlicher Ressourcen in riskante Situationen bringen können, deren Nachwirkungen sie gerade am Berufsanfang kaum abschätzen können.
3.4 Verwehrte Rechte und ungerechte Verteilungen – am Beispiel erschwerter (gesundheitlicher) Versorgung
Seit der Zeit des Berufseinstiegs von Herrn Deich haben sich vielfältige Hilfen (die auch an Feiertagen erreichbar sind) entwickelt, dennoch erleben Fachkräfte immer wieder, dass Hilfen nicht für alle Menschen gleichermaßen erreichbar oder zugänglich sind, Beteiligung erschwert oder verunmöglicht wird, dass Soziale Arbeit in ungerechten Verhältnissen agiert, sie bisweilen verstärkt, nicht immer jedenfalls zurückweist (wie es im Ethikkodex gefordert wird).
Die folgenden Beispiele konkretisieren diesen Befund bezogen auf gesundheitliche Versorgung von Menschen in Wohnungsnot. Sie basieren auf ausführlichen Fallstudien, die im Kontext der Praxis-Begleitforschung WoGe erstellt wurden (Bitzan u.a. 2021), und fassen Lebenssituationen zusammen, die deutlich machen, dass es trotz eines hochdifferenzierten Hilfe- und Gesundheitssystems für Menschen in Wohnungsnot erheblich erschwert ist, eine adäquate gesundheitliche Versorgung zu erhalten.[3] Die ethischen Vorgaben (s.o.), das Wohlergehen einer jeden Person zu wahren und zu verteidigen, ihre Selbstbestimmung zu achten, Diskriminierung zu verhindern, Ressourcen bzw. „Mittel“ gemäß den Bedürfnissen gerecht zu verteilen – all das ist bezogen auf die gesundheitliche Versorgung von Menschen in Armut und Wohnungsnot auch strukturell verunmöglicht, moralische Belastungssituationen sind so auch hier unvermeidbar. Die Gründe für eine schlechtere Versorgung erweisen sich allerdings als höchst unterschiedlich und hängen nicht nur mit Zugangsbarrieren zum Gesundheitswesen oder riskantem Gesundheitshandeln der Personen selbst zusammen (Genaueres dazu bei Bitzan u.a. 2021), was in den folgenden Beispielen nachvollziehbar wird:
In der Fallstudie Georg Gruber (ebd., S. 29ff.) zeigt sich, dass eine gute medizinische Versorgung auch dann nicht gewährleistet ist, wenn auf Unterstützung angewiesene Menschen eigentlich ins Gesundheitssystem integriert sind: Georg Gruber (ca. 50 Jahre; im Rahmen des begleiteten Wohnens Adressat der Wohnungsnotfallhilfe) hat seit vielen Jahren einen Hausarzt, den er eigentlich schätzt, bei dem er allerdings nicht für seine Bedürfnisse und den Wunsch nach einer für ihn wichtigen Behandlung einstehen kann. Seit einem schweren Unfall ist er gehbehindert, frühberentet und leidet darunter, seine kleine Wohnung kaum noch verlassen zu können. Neben chronischen gesundheitlichen Problemen (insbesondere seiner Gehbehinderung, Alkoholabhängigkeit und Schuppenflechte) hat sich im Gesicht von Herrn Gruber eine große Geschwulst gebildet, das ihn sehr stört und auch bei anderen Menschen für Irritationen sorgt. Sein Hausarzt betrachtet dies jedoch als „dekoratives“ Problem und relativiert die Operationswünsche von Herrn Gruber. Durch den beherzten Einsatz einer Praktikantin der Wohnungsnotfallhilfe wird eine OP veranlasst und Herr Gruber bei den vielfältigen damit zusammenhängen Organisationsaufgaben unterstützt – alleine hätte er dies nicht bewältigen können. Im Interview thematisiert die Praktikantin allerdings vielfältige negative und Herrn Gruber abweisende Begegnungen, insbesondere im Kontext der Nachsorge, die schließlich nur im Rahmen einer spendenfinanzierten Straßenambulanz gewährleistet werden kann und verlässlich und respektvoll durchgeführt wird. Kurze Zeit nach der für Herrn Gruber gut überstandenen und wichtigen OP wird bei ihm eine Krebserkrankung diagnostiziert, an deren Folgen er noch im Projektzeitraum verstirbt. Auch in seiner letzten Lebensphase wird deutlich, wie schwierig sich für ihn sowohl das Organisieren der onkologischen Behandlung als auch der ambulanten Palliativversorgung in seinen prekären Wohnverhältnissen darstellt. Herr Gruber steht damit stellvertretend für viele Menschen, die ihr Recht auf eine angemessene gesundheitliche Versorgung ohne Unterstützung nicht realisieren können – als moralisch belastend erweist sich, wie soziale Ungleichheiten bis in die letzte Lebensphase kaum zu überwinden sind.
Eklatante Unterschiede bzw. Ungerechtigkeiten zeigen sich auch hinsichtlich der Zugänge zu psychotherapeutischer Versorgung für Menschen in Armut und Wohnungsnot. Ein Beispiel dafür bietet die Fallstudie von Stefan Schmitt (Bitzan u.a. 2021, S. 111ff.): Herr Schmitt ist ein junger Mann (unter 30), der aufgrund psychischer Probleme (insbesondere durch traumatische Erfahrungen bei einer Massenpanik) seine Wohnung und infolge dessen seine psychische Stabilität verliert. Trotz vieler Versuche gelingt es Herrn Schmitt nicht, eine entsprechende Behandlung zu erhalten – eine Abwärtsspirale setzt ein, an deren Ende Herr Schmitt zum Adressat der Wohnungsnotfallhilfe wird. Erst in diesem Hilfesystem bzw. im MediA-Projekt nimmt sich eine Fachkraft seiner traumatischen Erfahrungen an und vermittelt ihn in eine für ihn passende psychotherapeutische Behandlung, durch die er sich gut stabilisieren kann – Herr Schmitt findet nach kurzer Zeit Wohnung, Arbeit und eine Perspektive.
In der Fallstudie Klaudia Kuller (ebd., S. 77ff.) wird drastisch deutlich, wie Not- und Gewaltsituationen in einem Leben kumulieren können. Das Leben von Klaudia Kuller ist geprägt von vielfältigen Übergriffen, negativen Zuschreibungen („slut shaming“), schweren Erkrankungen, Trennungen (z.B. von ihren Kindern) und dem Tod nahestehender Menschen – auch während des Projektzeitraums ist sie traumatischen Erlebnissen ausgeliefert: Frau Kuller wird Opfer sexualisierter Gewalt. Die Gewalterfahrung destabilisiert sie und in deren Folge muss sie aus der Notunterkunft ausziehen, welche für Frau Kuller bislang Sicherheit bedeutete. Mit dem Tod ihrer Schwester verliert Klaudia Kuller außerdem zum zweiten Mal – nach dem Tod des Partners fünf Jahre zuvor – ihre wichtigste Bezugsperson. Ein weiterer Abwärtsstrudel setzt ein: Frau Kuller konsumiert verstärkt Alkohol und wird letztlich gesetzlich untergebracht – in genau der Psychiatrie, in die sie nie wieder gehen wollte. Die MediA-Mitarbeiterin führt aus: „Das Krankenhaus, in dem sie jetzt untergebracht ist, war klares No Go, dass sie da nicht mehr hingeht“ (ebd., S. 79). Die Geschichte von Frau Kuller zeigt, wie erlebte Traumata, auch im Gesundheitswesen, weitere, auch präventive Hilfen erschweren, damit zu erneuten Zwangsbehandlungen führen können, die wiederum die in Ethikkodizes verankerten Rechte auf Autonomie und Selbstbestimmung strukturell einschränken.
3.5 Herausfordernde Verhaltensweisen der Adressat:innen auch angesichts erfahrener Traumatisierungen
In einer weiteren Fallstudie werden Belastungen deutlich, die mit abwertenden und aggressiven Verhaltensweisen eines Klienten zusammenhängen: Emil Eisenmann (ca. 50 Jahre; Bitzan u.a. 2021, S. 44ff.) hat mehrere gesundheitliche Probleme und nutzt seit vielen Jahren verschiedene Angebote der Wohnungsnotfallhilfe. Er erzählt von vielfältigen Übergriffen, die er erleiden musste: Gewalterfahrungen in seiner Familie, sexualisierte Gewalt im Kontext der Jugendhilfe sowie durch einen Pfarrer. Weil Emil Eisenmann von keiner Seite Unterstützung erfährt, zieht er den Schluss, sich selber helfen zu müssen und berichtet im Interview, wie er sich an dem Pfarrer gerächt habe, diesem „die Fresse poliert“ und ihn „krankenhausreif geschlagen“ habe, mit der Folge: „der sitzt heute noch im Rollstuhl. Ist mir scheißegal“ (ebd., S. 45). Auch in Kontakten mit Behörden, bei denen er sich im Nachteil fühlt, reagiert Emil Eisenmann aggressiv – was an einem weiteren Beispiel deutlich wird: Emil Eisenmann ist mit Hunden aufgewachsen und lebt auch aktuell mit einem Schäferhund, der auf andere losgehe und sie beiße, der ihn aber – so seine Aussage – ablenke. Nicht zuletzt führt auch seine Verweigerung, Hundesteuer zu zahlen, zu Konflikten auf die er folgendermaßen reagiert:
„Die Stadt meckert rum, die haben mir auch schon angedroht mir den Hund wegzunehmen dann habe ich gesagt: ‚Machen Sie das, probieren Sie das mal. Aber dann garantiere ich für nichts.‘ Dann würde ich Amok laufen.“ (ebd., S. 47)
Zum Gesundheitssystem und zur Wohnungsnotfallhilfe hat Emil Eisenmann mehrere Verbindungen, nutzt viele Angebote, äußert aber auch Kritik (er werde wie „Dreck“ behandelt) und Empörung bis hin zu massiven Drohungen auch gegenüber Diensten, die er auch als hilfreich erlebt. So erfährt er immer wieder Ablehnung, für die Emil Eisenmann die Verantwortlichkeit allein im sozialen System sieht und dies in aggressiven, nach außen gerichteten Aktionen deutlich zum Ausdruck bringt. Er provoziert und wertet andere ab. Mit diesem Verhalten macht er es verschiedenen Professionellen im Hilfesystemen schwer, ihn angemessen zu unterstützen, wenn er dies überhaupt zulassen kann. Dennoch gelingt es im beforschten Praxisprojekt, Menschen zu finden, die sich trotz der moralischen Belastungen, die sein Verhalten erzeugt (z.B. bei Einschränkungen seiner „Selbstbestimmung“ Eskalationen befürchten zu müssen), auf ihn einlassen können. Die Fallstudie macht aber auch deutlich, dass Personen, die immer wieder verbal aggressiv auftreten, sich an vielen Stellen ihre Chancen auf eine ganzheitliche und gerechte Unterstützung zu verwirken scheinen.
3.6 Belastungen über das übliche Maß hinaus? Bedingungen, die unweigerlich in moralische Belastungssituationen führen
Zu bestimmen, ob Belastungen über ein übliches Maß der Differenz von Anspruch und Wirklichkeit hinausgehen, kann letztlich nur empirisch geschehen und würde voraussetzen, entsprechende Kriterien zu definieren. Allerdings liegt dem Beitrag folgende Hypothese zu Grunde: Je mehr strukturelle, gesellschaftliche Probleme die Unterstützung von Menschen in Armut und Wohnungsnot erschweren, desto mehr wird die Realisierbarkeit von – an Menschenrechten und Gerechtigkeit orientierten – Zielen erschwert bzw. verunmöglicht. Im Folgenden sei nur auf einige ausgewählte, hinlänglich belegbare Dynamiken verwiesen, wobei deutlich wird, dass durch diese Verschärfungen obwaltender Feldbedingungen alle drei der von Bernfeld genannten Grenzen tangiert sind:
In den letzten Jahren, insbesondere der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, aber auch der zunehmenden Kriege und kriegerischen Auseinandersetzungen und einer damit zusammenhängenden wachsenden Zahl von Menschen, die nach Europa flüchten müssen, nimmt Armut bzw. das Auseinanderklaffen von Arm und Reich weiter zu. Für den Bereich der Wohnungsnot ist besonders bedrückend, dass auch in den letzten Jahren die Zahl günstiger Wohnungen respektive Sozialwohnungen weiter gesunken ist (Keicher/Gillich 2014).
Nicht nur, aber insbesondere durch Krieg, Flucht, Diskriminierung, Vertreibung, kurz durch zunehmende Not potenzieren sich leidvolle bis hin zu traumatischen Erfahrungen, die Menschen aushalten müssen, aber die sie nicht immer bewältigen oder nur mittels abweichendem Verhalten bewältigen können (Böhnisch 2010) – was in der Folge zu Verhaltensweisen führen kann, die es dann wieder erschweren, im Hilfenetz Unterstützung zu erfahren (vgl. die Fallvignette von Emil Eisenmann).
Nicht zuletzt sehen sich aktuell viele Institutionen und Angebote Sozialer Arbeit mit erschwerten institutionellen Rahmenbedingungen, vor allem bedingt durch einen eklatanten Fachkräftemangel konfrontiert. Bleiben Stellen unbesetzt, nehmen die Aufgaben für die verbliebenen Professionellen unweigerlich zu und schränken Reflexionsmöglichkeiten weiter ein. Als eine problematische Folge des Fachkräftemangels wächst der Druck auf Studienorte, möglichst schnell viele Absolvent:innen zum Studienabschluss zu bringen.
Unterschiedliche Entwicklungen, nicht erst in den letzten Jahren, zeigen auf erschreckende Weise, wie trotz vielfältiger anderslautender ethischer Bekräftigungen – gerade im Bereich der Wohnungslosigkeit – „Würde zur Ware verkommt“ (Keicher/Gillich 2014). Bezogen auf sozialpolitische Veränderungen wird zurecht kritisiert (Lutz/Simon u.a. 2021, 246ff.), dass im so genannten „aktivierenden Sozialstaat“ (in Abgrenzung zum „aktiven Sozialstaat“, der Rechte der Bürger ernst nahm und deren Risiken absicherte) Leistungen immer häufiger an Gegenleistungen geknüpft werden und zugleich „neue Formen der Elendsverwaltung Konjunktur“ haben (z.B. ehrenamtlich organisierter Hilfsangebote wie Tafeln, Suppenkuchen, Kleiderkammern etc.). Die Realisierung von Menschenrechten für Menschen in Armut und Wohnungsnot ist dann verunmöglicht (und erzeugt moralische Belastungen), wenn – wie es von Fachkräften konstatiert wird – der „Bürgerstatus der Armen, der sich auf die Gültigkeit ‚sozialer Bürgerrechte‘ (vgl. Marshall 1992) berufen konnte, in den öffentlichen Diskursen in Frage gestellt“ wird (Keim 2012, S. 263).
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[3] Unterstrichen wird dieser Befund durch den statistisch belegbaren Zusammenhang von Armut bzw. geringerem Einkommen und geringerer Lebenserwartung: liegt das Einkommen einer Person unter 60 % des durchschnittlichen Netto-Äquivalenzeinkommen, so bedeutet dies für Männer eine um 10,8 Jahre und bei Frauen eine um 8,4 Jahre niedrigere Lebenserwartung (Wendt 2016). Für Menschen in Wohnungsnot ist diese Situation noch verschärft, sie leiden unter einer erhöhten Morbidität und Mortalität (vgl. BAG 2018). ↑
Konsequenzen für professionelle Soziale Arbeit – Impulse zur Bearbeitung moralischer Belastungssituationen
Antworten auf die Frage, wie nun auf die dargestellten Schwierigkeiten zu reagieren ist, können von unterschiedlichen Ansatzpunkten ausgehen – im Folgenden werden exemplarisch verschiedene Reaktionen knapp skizziert.
4.1 (Fach-)Politisches Engagement – Analyse und kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Rahmenbedingungen
Angesichts zunehmender gesellschaftlicher Notlagen geraten zunächst vor allem Reaktionen in den Blick, die die Realität ungerechter Lebensbedingungen sowie problematischer sozialpolitischer Entwicklungen thematisieren. „So nicht! Leitfaden für Auflehnung und Widerstand in der Sozialen Arbeit“ lautet der Titel eines Papiers, herausgegeben vom „Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit“ in Berlin, auf das an dieser Stelle exemplarisch verwiesen werden soll. Der Titel markiert eine zentrale Strategie der entsprechenden Arbeitskreise, die sich an vielen Hochschulen, an denen Soziale Arbeit studiert werden kann, gegründet haben. Auch wenn die im Text beschriebenen Reaktionen überwiegend auf konkrete Arbeitsweisen und Arbeitsbedingungen bezogen bleiben, leisten die Arbeitskreise einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung angehender Fachkräfte für schwierige gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Aufträge und restriktive Hilfepraxen und treten ein für ein notwendiges Festhalten an einer ethischen Orientierung an Menschenrechten und Gerechtigkeit.
Vielfältige weitergehende fachpolitische und öffentlichkeitswirksame Aktivitäten finden sich bei verschiedenen Verbänden der Wohnungsnotfallhilfe – exemplarisch sei hier auf die Aktivitäten der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) verwiesen, die den 2022 durch die Bundesregierung verabschiedeten „Nationalen Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit“ durch vielfältige Aktivitäten mit auf den Weg gebracht hat und damit für vielfältige ethische Prinzipien eintritt (vgl. https://www.bagw.de/de/veranstaltungen/aktkamp/wohnung-los).
4.2 Moralisch inspirierte Kasuistik – normative Orientierungen professionellen Handelns in Spannungsfeldern
Auf der Ebene konkreten fachlichen Handelns fordern die eingangs dargestellten widerstreitenden Mandate spätestens seit den 1970er Jahren Antworten auf die Frage, wie in Konfliktfällen konkret gehandelt werden kann und soll. Im Konzept der Lebensweltorientierung, das für viele Handlungsfelder grundlegend wurde, plädiert Hans Thiersch für ein Vorgehen, das er „moralisch inspirierte Kasuistik“ nennt (zusammenfassend Schneider 2006, S. 247ff.). Moralische Fragen stellen sich – jenseits widerstreitender Mandate – auch in der Bestimmung eines „gelingenderen Alltags“ und „Sozialer Gerechtigkeit“, so zwei wesentliche Zielbestimmungen lebensweltorientierter Sozialer Arbeit (ebd., S. 239). Bezogen auf die Klärungen eines gelingenderen Alltags entstehen Spannungen aus der Dialektik eines notwendigen Respekts vor dem gelebten Alltag und der kritischen Auseinandersetzung mit ihm. Bezogen auf Fragen zur Realisierung von Gerechtigkeit betont Thiersch, dass die Frage nach Gerechtigkeit und Moral eine Frage nach gesellschaftlichen Ordnungen und individuellem Verhalten ist – falsch wäre demnach eine verkürzte Thematisierung wertbezogener Fragen entweder ausschließlich auf der Ebene politisch-struktureller Fragen oder ausschließlich im Hinblick auf individuelle Probleme. Kasuistik meint daher, die „Verhandlung des Einzelfalls unter allgemeinen Regeln“ (ebd.,S. 247). Moralische Frage können für Thiersch nur bereichsspezifisch, also „immer nur im Konkreten geklärt werden“ (Thiersch 2001, 1252), wobei diese Klärungen „von Normen und Entscheidungen zu Normen inspiriert“ (ebd.) sein müssen. Folgende normative Setzungen stellen in Klärungsprozessen wesentliche Begriffe und Postulate dar, an denen sich fachliches Handeln orientieren muss: der Selbstanspruch Sozialer Arbeit, soziale Gerechtigkeit realisieren zu wollen, das Postulat der Parteilichkeit und Ressourcenorientierung, die Gestaltung der Angebote als Dienstleistung, die wissenschaftliche Begründbarkeit des Handelns sowie die Gewährleistung von Reflexivität, Fremd- und Selbstevaluation, Selbstkritik und Fremdkritik (ebd., S. 1252-1256).
Moralisch inspirierte Kasuistik meint zusammenfassend, einen vielschichtigen Prozess, „in dem sich die in aller traditionellen Moral herrschende Rigorosität einer Entscheidung zwischen gut und böse, mißlungen und gelungen aufhebt in einem Prozeß des Aushandelns und Abwägens, des Prüfens, Vergleichens, des Klärens von Nebenwirkungen und Folgen“ (Thiersch 1995, 23). Weitere Überlegungen zu Prozessen schwierigen Abwägens werden im nächsten Abschnitt unternommen.
4.3 Reflexivität und Forschung – notwendige Voraussetzungen zur Verhinderung fehlerhafter Bearbeitungsstrategien von Paradoxien
Moralische Belastungssituationen erzeugen unlösbare Widersprüche und ähneln damit den Paradoxien (dilemmatischer, in sich spannungsreicher Problemkonfigurationen), wie sie von Fritz Schütze für professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit rekonstruiert werden (vgl. Schütze 1992; 2000)[4]. Auch wenn an dieser Stelle nicht auf entsprechende Begründungen und Beschreibungen eingegangen werden kann, so sind die Überlegungen von Fritz Schütze meines Erachtens vor allem dahingehend hilfreich, weil er einerseits für die Folgen fehlerhafter Bearbeitungsstrategien paradoxer Situationen sensibilisiert und andererseits notwendige Voraussetzungen für professionelle Bearbeitungsstrategien aufzeigt – einige für diesen Kontext relevante Aspekte seien knapp skizziert:
In der notwendigen Vermittlung unterschiedlicher Handlungslogiken und der umsichtigen Bearbeitung der darin liegenden Paradoxien (diese also weder leugnen noch einseitig auflösen) liegt die spezifische Professionalität sozialpädagogischen Berufshandelns. Gelingt diese nicht, könne es zu „systematischen Fehlern bei der Arbeit“, bspw. zu Schwierigkeiten in der Interaktionsgestaltung mit den Klient:innen, zu Stabilisierungen schwieriger Verhältnisse aber auch zu Verschärfungen von Ausgangsproblematiken sowie einer unerträglichen Arbeitssituation kommen (Schütze 1996, S. 253). Um diesen negativen Folgen von Berufsfehlern vorzubeugen, brauche es einerseits ein spezifisches Wissen und andererseits kontinuierliche Reflexivität im Berufsalltag der Fachkräfte. Findet eine Reflexion der systematischen Fehlerpotentiale
„z. B. im Rahmen von Kollegialkritik in regelmäßigen Fallbesprechungen, von Supervision oder von Balintgruppen – nicht statt, dann kann die Prozesssstruktur des professionellen Handelns zu einer bürokratischen und zwangskommunikativen … Machtmaschine mutieren, die alle emergenten Impulse aus der Klientensphäre und die sie bedingenden Veränderungsprozesse ausblendet und so die Gebote des kooperativen Arbeitsbündnisses und der egalitären Interaktionsreziprozität mißachtet“ (Schütze 2000, 88f.).
Ein umsichtiger Umgang mit Paradoxien erfordert deshalb zunächst eine „Haltung des Selbstzweifels und der erkundenden Selbstvergewisserung“ der Professionellen (Schütze 1996, S. 211) ebenso wie auf das eigene Handeln bezogene Forschung. Als problematisch betrachtet er es, wenn klinische oder technische Verfahren aus ihrem Kontext gelöst und unmittelbar in die Soziale Arbeit integriert werden, ohne die Grenzen der Übertragbarkeit zu prüfen. Grundsätzlich verweist Schütze auf drei wesentliche Bedingungskontexte, unter denen sich die Bearbeitung von Paradoxien als besonders schwierig gestalte:
- in der Kindheit und Jugend entstandene Verletzungsdispositionen, welche die betroffenen Professionellen bei den Anforderungen des Berufsalltags mit Kadavergehorsam oder emotionaler Ablehnung reagieren lassen könnten;
- eine mangelhafte Ausbildung in den für die Profession als Sinn und Wissensbasis wichtigen Wissenschaftsbereichen, insbesondere in den relevanten Analyseverfahren sowie eine mangelhafte Einsozialisation in die Berufspraxis bzw. eine mangelhafte Vorbereitung auf die Paradoxien und schließlich
- Organisations- und Herrschaftsstrukturen der Organisationen, die keine Entfaltungsmöglichkeiten für professionelle Handlungslinien bieten bzw. die Entwicklung eigener Erkundungs- und Sinnlinien beeinträchtigen (vgl. Schütze 1996, 253).
Mit diesen Problemanzeigen geraten – neben biographischen Erfahrungen – Studium und anschließende Arbeitsbedingungen in den Blick.
4.4 Bedingungen in Studium und beruflicher Sozialisation zum Thema machen
Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit, gerade angesichts vielfältiger moralischer Belastungssituationen, braucht Forschung und Möglichkeiten des Einübens eines professionellen Habitus, auch über eigene Forschungserfahrungen im Studium – diese Aussage stellte wohl lange Zeit einen Konsens in der Fachdebatte dar (Schneider 2006, S. 365). Veränderungen an den Hochschulen, durch die Bologna-Reform, aber auch beschleunigt durch veränderte Studienbedingungen während der Corona-Pandemie, werfen Fragen auf, inwiefern sich Erfahrungen intensiven gemeinsamen Forschens noch realisieren lassen. Wie können – über Wissensvermittlung hinaus – Studierende auf belastende Arbeitskontexte, auf Erfahrungen von Not und Traumatisierungen ihrer Klientel, auf Ambivalenzen und schwierige Abwägungsprozesse im Berufsfeld vorbereitet werden und darüber hinaus eigene biographische Verletzungsdispositionen, Kontrollimpulse und Ausgrenzungsmechanismen reflektieren? Nicht zuletzt stellen sich Fragen, inwiefern sich an den zahlreich entstandenen Studienmöglichkeiten an privaten Hochschulen Markt- und Professionalisierungsinteressen verschieben. Hier präsentieren Leinenbach, Nodes und Simon in ihrer Studie mit dem Titel „Soziale Arbeit in der Spaltung“ (2022) Zahlen und Kontexte, die auf Entwicklungen hindeuten, die Professionalisierungsprozesse eher erschweren könnten.
Parallel spitzen sich Arbeitsbedingungen vor Ort durch einen zunehmenden, teilweise eklatanten Fachkräftemangel zu – Prozesse der Einarbeitung von Berufseinsteiger:innen sind (so zumindest Berichte aus verschiedenen Praxisfeldern) erschwert, finden, wenn überhaupt, teilweise äußerst verkürzt statt. Diese Bedingungen sollten verstärkt zum Gegenstand von Forschung werden, aber es sollten auch Strategien entwickelt werden, wie Hochschulen und Anstellungsträger auf diese schwierigen Bedingungen, insbesondere für Berufseinsteiger:innen, reagieren können. Gerade der Berufseinstieg in Arbeitsfelder, in denen neue Kolleg:innen mit vielfältigen Notsituationen konfrontiert sind, erfordern eine Begleitung, auch bei Prozessen der Bewältigung von Widersprüchen und moralischen Belastungssituationen – folgende Schilderung des Berufseinstiegs der bereits oben zitierten Beraterin sei abschließend ergänzt:
„Ich hab ja in einem Wohnheim angefangen für Obdachlose, wobei ich damals froh war, dass ich noch im Anerkennungsjahr in Supervision war […] Ich denk immer, dass er [der Supervisor] so diesen Praxisschock, sag ich mal, so aus der Theorie in-, ich hatte ja schon ein ziemlich hartes Arbeitsgebiet, dass der das mit aufgearbeitet hat, also mit den Idealen, die ich hatte. Es hieß auch am Anfang immer, ich wollte mit dem Kopf durch die Wand, ich würde Dinge verlangen, also am Arbeitsplatz, die gar nie gingen und so. Also dass ich diesen Abgleich hatte, was ich an Vorstellungen in mir hatte und die Realität, also die Gestaltungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz, die waren ja sehr viel geringer als das, was ich wollte […], ja. Wenn der das nicht in der Supervision, in der Gruppe, mit aufgefangen hätte, glaub ich, wär ich ziemlich gefrustet gewesen und hätte gedacht, ich lass das Ganze. […] (Schneider 2006, S. 208f.)
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[4] Als Paradoxien beschreibt Schütze beispielsweise folgende Handlungsanforderungen: „Geduldiges Zuwarten versus sofortige Intervention“; „Professionelle Ordnungs- und Sicherheitsgesichtspunkte und die Eingrenzung der Entscheidungsfreiheit des Klienten“; „Die biographische Ganzheitlichkeit der Projekt- bzw. Fallentfaltung und die Expertenspezialisierung“; „Das pädagogische Grunddilemma: exemplarisches Vormachen und die Gefahr, den Klienten unselbständig zu machen“ (vgl. Schütze 1992). ↑
Schlussbemerkung
In der Sozialen Arbeit mit Menschen in Armut und Wohnungsnot sind – angesichts der obwaltenden Feldbedingungen – moralisch belastende Situationen und moralische Belastungssituationen unvermeidbar. Die Realisierung fachlicher Ziele und ethischer Verpflichtungen ist strukturell verunmöglicht, denn:
„Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis, ein Menschenrecht, aber für Personen, die auf dem Wohnungsmarkt benachteiligt sind, besonders schwer zu verwirklichen“ (Gillich/Kreicher 2014, S. 13).
Um Fachkräfte in diesem Feld gut zu unterstützen und den Adressat:innen die bestmögliche Hilfe zuteil werden lassen, sind alle Akteure in Wissenschaft und Praxis gefordert, gemeinsam Strategien zur Stärkung und Umsetzung fachlicher und ethischer Prinzipien zu entwickeln.
Literaturverzeichnis
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9. Jg. (2023) Ausgabe 1
Moralische Belastungssituationen – Herausforderung für sozialprofessionelle EthikMoralisches Unbehagen – moralischer Stress – moralische Verletzung. Aktuelle Zumutungen für Mitarbeitende in der Eingliederungshilfe
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