Eine sozial-ökologische Transformation soll Bedingungen schaffen, damit alle Menschen ein menschenwürdiges Leben innerhalb planetarer Grenzen führen können. Damit sind ethische Fragen aufgeworfen: Worauf genau haben Menschen einen Anspruch, wenn sie ein menschenwürdiges Leben in ökologisch verantwortbarer Weise führen können sollen? Wie können die mit der Transformation einhergehenden Belastungen gerecht verteilt werden? Was bedeutet dies für Sozialpolitik und Soziale Arbeit angesichts der ökologischen Krise? Dass diese Fragen im Beitrag erläutert, aber nicht abschließend beantwortet werden, ist selbst ethisch relevant: Sie müssen im Zuge einer auch prozessoral gerechten Transformation gemeinsam und insbesondere unter Partizipation benachteiligter Menschen beantwortet werden.
Sozial-ökologische Transformation Menschenwürdiges Leben Verteilungsgerechtigkeit Umweltgerechtigkeit Partizipation
Ein beliebter Topos mit Klärungsbedarf
Die Rede von der „sozial-ökologischen Transformation“ ist zu einem regelrechten Topos geworden. Vielen Menschen unterschiedlicher politischer Beheimatung erscheint es intuitiv einleuchtend, dass es einer „sozial-ökologischen Transformation“ bedarf, auch wenn die Begrifflichkeit zunächst im politisch linken Lager forciert worden ist[1] . Nicht nur der Begriff der „Transformation“ erfreut sich großer Zustimmung und prägt seit dem Hauptgutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen aus dem Jahre 2011 (WBGU 2011) den deutschsprachigen Nachhaltigkeitsdiskurs. Auch das Doppel-Attribut „sozial-ökologisch“ ist in aller Munde. Eine dergestalt qualifizierte Transformation erscheint einer weitverbreiteten Einschätzung als eine gute Sache – „gut“ auch in einem ethischen Sinne.
Gerade diese Beliebtheit der affirmativen Rede von der „sozial-ökologischen Transformation“ sollte Anlass zur ethischen Reflexion sein. Ist der nicht allumfassende, aber doch breite Konsens, dass eine sozial-ökologische Transformation gut sei, nicht der Vagheit dieses Topos zu verdanken? Ist das Hauptwort „Transformation“ nicht längst ein „diffus-unverbindlicher Allerweltsbegriff“ (Klein 2013, 30), der das gleiche Schicksal schwindender Orientierungskraft zu erleiden droht wie der Begriff der „Nachhaltigkeit“ oder sogar dazu instrumentalisiert werden kann, gerade das zu verhindern, was er zu bezeichnen vorgibt – nämlich einen radikalen Wandel[2] ? Und was genau meint das sowohl deskriptive wie normative Aspekte[3] anklingen lassende Doppelattribut „sozial-ökologisch“? Wer eine sozial-ökologische Transformation zu gestalten versucht, muss dies buchstäblich verantworten können, also Antwort auf die Frage geben können: Was genau soll auf der Ebene von Strukturen und Institutionen, aber auch auf der Ebene von gesellschaftlich-kulturellen Leitbildern und individuellen Lebensstilen aus welchen Gründen mit welchem Ziel und auf welchem Wege transformiert werden – und welche legitimen Ansprüche und Verpflichtungen für wen gehen damit einher?
Im Folgenden möchte ich ein grundsätzliches Verständnis von dem, worum es einer sozial-ökologischen Transformation gehen sollte, skizzieren und anschließend einige ethische Fragen erläutern, die in diesem Transformationsverständnis impliziert sind. Eine sozial-ökologische Transformation soll demnach einen „safe operating space for humanity“[4] ermöglichen, also Bedingungen schaffen, unter denen alle Menschen weltweit und auch in Zukunft ein menschenwürdiges Leben führen können, wobei eine zwar nicht hinreichende, jedoch strikt notwendige Bedingung ein dazu notwendiges Maß an Umweltqualität ist. Daher soll die Transformation vor allem dazu führen, die Belastungsgrenzen unseres gesamten Ökosystems nicht (weiter) zu überschreiten, wie sie etwa im Konzept der „Planetaren Grenzen“ beschrieben werden. Ohne das würde bzw. bliebe für viele Menschen nicht nur ein menschenwürdiges Leben unmöglich. Letztlich würden auch die Lebensgrundlagen der Menschheit zerstört.
Ein solches Verständnis [5] einer sozial-ökologischen Transformation und ihrer Zielsetzung findet sich in unterschiedlichen Formulierungen im globalen Nachhaltigkeitsdiskurs, ist mit vielen ethischen und kulturellen Traditionen kompatibel und wirft doch spätestens beim Versuch der Konkretisierung viele Fragen auf – Fragen der instrumentellen Klugheit nach tauglichen politischen, ökonomischen, technologischen und anderen Mitteln zur Erreichung dieses Zieles, aber auch ethische Fragen, nicht zuletzt Fragen der Gerechtigkeit. Einige dieser ethischen Fragen möchte ich skizzieren, mögliche Antworten jedoch nur andeuten.
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[1] Einschlägig für die Rede von einer ausdrücklich „sozial-ökologischen“ Transformation ist v.a. das Sondervotum der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Sachverständigen Prof. Dr. Ulrich Brand, u.a. im Schlussbericht der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft“ von 2013. ↑
[2] Giuseppe Feola (2015, 377) referiert die häufige Kritik, dass Konzepte wie das der „Transformation” zu „fashionable buzzwords“ werden können und dass der Transformationsbegriff aufgrund seiner Vagheit einen radikalen Wandel zwar zu versprechen scheint, dabei aber oft unverbindlich bleibt. Daher werde er mitunter „co-opted by actors who aim to defend the statusquo rather than promoting radical societal change”. ↑
[3] Vgl. dazu Lob-Hüdepohl 2020, 121f. ↑
[4] Der gleichnamige Zeitschriftenbeitrag (Rockström/Steffen u.a. 2009) erläutert das Konzept von neun „planetary boundaries“, die nicht (weiter) verletzt werden dürfen, wenn dieser „safe operating space“ erhalten bleiben soll. ↑
[5] In diesem Sinne formuliert auch die Juni 2021 erscheinende Studie „Wie sozial-ökologische Transformation gelingen kann“ der DBK-Sachverständigengruppe „Weltwirtschaft und Sozialethik“ die „positive Zielperspektive“: „Die sozial-ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft soll Bedingungen schaffen, unter denen alle Menschen weltweit und auch in Zukunft ein menschenwürdiges Leben führen können, das die planetaren Grenzen wahrt, die grundlegenden Rechte aller Menschen achtet und den Eigenwert der Mitgeschöpfe des Menschen anerkennt. ↑
Ethische Fragen an die Zielsetzung der sozial-ökologischen Transformation
2.1 Auf was haben Menschen einen legitimen Anspruch, wenn sie ein menschenwürdiges Leben führen können sollen?
Der durch die ökologische Krise notwendig gewordenen Transformation geht es nach der skizzierten Zielsetzung primär um ein Mindestmaß an Umweltqualität. Allerdings muss diese zu sichernde Voraussetzung – wenn sie einem menschenwürdigen Leben dienlich sein soll – gekoppelt sein mit weiteren Voraussetzungen, die freilich so ausgestaltet werden müssen, dass die Voraussetzung ausreichender Umweltqualität gesichert bleibt. Aus einer menschenrechtlichen, also den Schutz der Menschenwürde anzielenden, Perspektive zählen zu diesen Voraussetzungen: zuverlässige und angemessene Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse; reale Teilhabe- und Handlungschancen, um an unterschiedlichen Bezügen teilhaben, sich in ihnen einbringen und entfalten und dadurch (Selbst-)Achtung und Sinn zu erfahren; reale Möglichkeiten, an gesellschaftlichen und politischen Prozessen mitwirken zu können.
Welche konkreten Ansprüche daraus folgen, ist nicht einfach und abschließend zu beantworten. Gleichwohl stiftet die menschenrechtliche Perspektive eine gewisse ethische Orientierung. So ist es zwar richtig, dass die Sicherung natürlicher Lebensbedingungen strikt notwendig ist, um ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, und insofern ein prioritäres Ziel ist. Vereinfacht gesagt: Ökologie ist nicht alles, aber ohne Ökologie ist alles nichts.
Dieses prioritäre Ziel darf (und muss) allerdings nicht unter Missachtung menschenrechtlicher Ansprüche insbesondere bzgl. von Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten durchgesetzt werden. Mit Blick auf den Zeitdruck, auf den Umfang der notwendigen Veränderungen und auf manche Defizite der aktuellen Formen der Demokratie[6] – etwa einer mangelnden Langfristorientierung – kann es verlockend erscheinen, Transformation auf der Basis von vermeintlich objektivem Expertenwissen top-down und bei Bedarf autoritär durchzusetzen. Allerdings: Vieles spricht dafür, dass es gerade zur Erzeugung von Transfor-mationswissen und im Sinne innovativer und tragfähiger Lösungen und ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz eher einer Verstärkung und qualitativen Verbesserung der Partizipation bedarf – insbesondere in der Gestaltung von konkreten Transformationsprozessen[7] . Beteiligung mag zwar zunächst mit hohem Aufwand und einer gewissen „Verkomplizierung“ einhergehen. Allerdings ist sie nicht nur durch eine politische Klugheit angeraten, sondern auch ethisch geboten: Das, was aus der skizzierten Zielperspektive der sozial-ökologischen Transformation konkret folgen soll, muss im Sinne einer prozessoralen Gerechtigkeit politisch ausgehandelt werden. Dabei muss insbesondere die Perspektive der ohnehin Benachteiligten berücksichtigt werden – ein sehr ambitioniertes, aber nicht per se aussichtsloses Unterfangen[8] .
Ebenso dürfen (und müssen) klima- und umweltpolitische Maßnahmen nicht gegen Armutsbekämpfung und sozialpolitische Sicherung eines der Menschenwürde entsprechenden Mindeststandards ausgespielt werden. Dies wäre in menschenrechtlicher Perspektive nicht hinnehmbar und mit dem explizit formulierten Anspruch, eine sozial-ökologische Transformation anzustreben, nicht vereinbar. Zudem zeigt sich in einer umfassenden Analyse der Ursachen der ökologischen Krise, dass diese mit den Ursachen für Armut und soziale Ungerechtigkeit oft eng verwoben sind. Es handelt sich um eine „multiple Krise“[9] , in der sich mit den Worten von Papst Franziskus der „Schrei der Erde“ und der „Schrei der Armen“ verbinden. Internationale Entwicklungszusammenarbeit und nationale Sozial- und Gesellschaftspolitik müssen zwar weiterentwickelt werden, um ökologisch verantwortbar zu sein und z.B. nicht auf eine stetige Wachstumssteigerung angewiesen zu sein. Aber sie werden auch in ökologischen Krisenzeiten nicht nachrangig: Ökologische und soziale Fragen können nur gemeinsam angegangen werden. Konsequenter Klimaschutz und Armutsbekämpfung können Hand in Hand gehen (Soergel/Kriegler 2021).
In der genannten Zielrichtung einer sozial-ökologischen Transformation – Sicherung der Ermöglichungsbeding-ungen eines menschenwürdigen Lebens für alle Menschen – ist auch die keineswegs triviale Überzeugung impliziert, dass es in diesem Kontext nicht primär um eine anzustrebende Gleichverteilung von Ressourcen und Gütern geht. Das Kriterium der Verteilungsgerechtigkeit in diesem Kontext ist vielmehr die Sicherung eines absolut und nicht relational definierten Mindeststandards, der auskömmlich sein muss, um ein menschenwürdiges Leben zu führen[10] . Ein primär auf
„Angleichung nach oben“ abzielender, für ökologische Folgen blinder Versuch, möglichst vielen Menschen den Lebens- und Konsumstandard wohlhabender Menschen in reichen Ländern zu ermöglichen, würde die ökologische Krise dramatisch verschärfen, so egalitär-gerecht es spontan auch erscheinen mag. Dies bedeutet nicht, dass Gleichheit als Gerechtigkeitskriterium im Zuge einer sozial-ökologischen Transformation gar keine Rolle spielen würde[11] und schließt vor allem nicht aus, dass der Versuch, absolute Mindeststandards zu sichern, de facto erhebliche egalisierende Umverteilungseffekte impliziert. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn die planetaren Grenzen geachtet werden und zugleich alle Menschen genug haben sollen für ein menschenwürdiges Leben, dann müssen sich viele Menschen in quantitativ-materieller Hinsicht mit deutlich weniger begnügen als bislang. Wenn die Ausstattung mit Ressourcen, Chancen und Gütern aller Menschen – auch in ökologischer Hinsicht – eine bestimmte Grenze nicht unterschreiten soll, sind Obergrenzen insbesondere für umweltschädliche Konsumweisen und Weisen der Nutzung von Ressourcen und Senken unerlässlich. Allerdings kann diese notwendige Veränderung von Lebensstilen als zumutbar gelten. Erstens ist sie qua Bedarfsgerechtigkeit geboten, um fundamentale Ansprüche anderer Menschen zu erfüllen. Zweitens kann die primär quantitative Begrenzung materiellen Wohlstands durchaus mit einem mindestens so hohen Maß an Lebensqualität und Zufriedenheit verbunden sein. Einer sozial-ökologischen Transformation geht es insofern darum, durch Unter- wie Obergrenzen ein „Living Well within limits“ (Fuchs 2020) zu ermöglichen.
2.2 Auf was haben zukünftige Generationen einen Anspruch?
Die Überschreitung planetarer Grenzen missachtet bereits heute die legitimen Ansprüche vieler Menschen auf ein menschenwürdiges Leben. Da viele Folgen unserer Produktions- und Konsummuster so externalisiert werden, dass sie erst in räumlicher Ferne wirksam und für uns selbst nicht unmittelbar spürbar sind, kommt das zynische
Prinzip „Neben uns die Sintflut“ (Lessenich 2016) zum Zuge. Allerdings werden zukünftige Generationen im Sinne eines „Nach uns die Sintflut“ noch weit mehr betroffen sein, sodass sich auch schwierige Fragen intergenerationeller Gerechtigkeit stel-len: Auf was genau haben Menschen einen Anspruch, die erst in Zukunft geboren werden?
Dass sie trotz fehlender Wechselwirkung mit den heutigen Menschen gewisse legitime Ansprüche haben, scheint mir trotz mancher philosophischen Kontroversen zu diesem Punkt intuitiv einleuchtend[12] . Sofern unser Tun oder Unterlassen die Lebensbedingungen von Menschen auch in ferner Zukunft beeinträchtigen kann – vor allem durch irreparable Schädigungen des Gesamt-Ökosystems – müssen wir den zukünftigen, noch nicht existierenden Menschen legitime Ansprüche insbesondere auf ökologische Ermöglichungsbedingungen eines menschenwürdigen Lebens zuschreiben. Kurz gesagt: Mit Blick auf zukünftige Generationen geht es in einer sozial-ökologischen Transformation um „intergenerationelle Suffizienzgerechtigkeit“ (Meyer 2009).
Zwar wissen wir heute nicht genau, welche konkreten Anforderungen Menschen in kommenden Jahrhunderten an ein menschenwürdiges Leben stellen werden. Allerdings können wir immerhin grundsätzlich angeben, welche heute (mit-)versursachten Schädigungen des Gesamt-Ökosystems ein halbwegs gutes menschliches Leben oder gar das Überleben selbst gefährden würden und daher bereits heute zu unterlassen sind. Mit Blick auf künftige Generationen geht es also primär um das Unterlassen von irreparablen Schädigungen und um ein Mindestmaß an vorsorgend zu sichernder Umweltqualität. Diese wird sich zwar „nur“ in Schwellenwerten operationalisieren lassen[13] , die nicht unterschritten werden dürfen und die auch unabhängig von der zeitlichen Entfernung der künftigen Menschen gelten. Allerdings ist auch die Vorsorge für solche Schwellenwerte anspruchsvoll genug.
Zu dieser Vorsorge gehören neben dem Einhalten von Höchstgrenzen der Erderwärmung insbesondere durch CO2-Emmissionsbegrenzung auch Maßnahmen zur Beachtung weiterer, in der Debatte oft unterbelichteter planetarer Grenzen. Nur als Beispiel sei die Nutzung der überlebenswichtigen Ressource Phosphor genannt: Nach aktuellen Schätzungen werden die Phosphorvorkommen in rund 100 bis 300 Jahren erschöpft sein. Allerdings steigt auch die Nachfrage, sodass es sehr viel früher zu Engpässen und Verteilungskonflikten kommen kann: „Der sogenannte „Phosphor-Peak“, also jener Zeitpunkt, ab dem das Phosphorangebot die gestiegene Nachfrage nicht mehr decken kann, wird einer aktuellen Studie zufolge für das Jahr 2051–2092 erwartet“ (Umweltbundesamt 2018, 47). Jedenfalls ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Phosphormangel Menschen in mehr oder weniger ferner Zukunft erhebliche Probleme bereiten wird, so hoch, dass bereits heute sehr viel mehr für eine umfassende Phosphorrückgewinnung aus Abwässern und für eine den Phosphorkreislauf stabilisierende Landwirtschaft getan werden muss – darauf haben die Menschen der Zukunft gerechterweise einen Anspruch.
Da sich Angehörige künftiger Generationen nicht in aktuelle gesellschaftliche und politische Debatten einbringen können, bedürfen die gegebenen Institutionen demokratischer Repräsentation einer Erweiterung um geeignete Verfahren und Instrumente, um die Perspektive und die menschenrechtlich fundierten Ansprüche von noch nicht existierender Menschen zu antizipieren und angemessen zu berücksichtigen[14] .
2.3 Wer soll welchen Beitrag zur Transformation leisten und welche Lasten tragen?
Eine sich an den genannten Ansprüchen ausrichtende sozial-ökologische Transformation verteilt unweigerlich Kosten und Belastungen und steht daher vor komplexen Verteilungsfragen, die nicht allein unter Effizienz- und Wirksamkeitsgesichtspunkten beantwortet werden können, sondern auch der ethischen Reflexion bedürfen.
Zwei aus dem allgemeinen Gerechtigkeitsdiskurs bekannte und auch in diesem Kontext oft angeführte Prinzipien dürften spontan überzeugen: Das Prinzip der Verursachergerechtigkeit (im Kontext der Umweltethik: polluter pays principle) und das Prinzip der Leistungsfähigkeit bzw. Belastbarkeit, umgangssprachlich formuliert: Auch
beim Tragen der für Klima- und Umweltschutz notwendigen Kosten und Lasten sollen starke Schultern stärker belastet werden als schwache.[15]
Ungerecht ist es demnach, wenn Personen, Unternehmen oder Staaten, die besonders viel zur ökologischen Krise beitragen (oder beigetragen haben), nicht stärker herangezogen werden als diejenigen, die weniger oder gar nicht für die Krise verantwortlich sind – so schwierig es auch sein mag, Umweltschäden als Folgen komplexer Handlungszusammenhänge eindeutig bestimmten Akteur:innen zuzuschreiben. Ungerecht ist es ebenso, wenn Kosten – etwa durch CO2-Bepreisung – ohne Rücksicht auf die sozio-ökonomische Lage der Betroffenen zugeteilt werden und Menschen dadurch hinsichtlich ihrer Grundbedürfnisse beeinträchtigt würden, während besser gestellte Menschen die Mehrbelastung kaum wahrnehmen. Gleichsam doppelt un-gerecht ist es, wenn diejenigen, die durch eine sozial blinde Zuteilung von Kosten überlastet werden, zur ökologischen Krise vergleichsweise wenig beigetragen haben.
Auch wenn die genannten Prinzipien grundsätzlich überzeugen mögen, stellen sich im Zuge der Konkretisierung etliche schwierige Fragen. Nur fünf Fragen seien wenigstens angedeutet:
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Wer soll für die Schädigungen des Gesamt-Ökosystems in die Verantwortung genommen werden, wenn die Verursachung zu einem beträchtlichen Teil in früheren Generationen erfolgt ist – auch durch solche, die von den Folgen ihres Handelns nichts wissen konnten oder sich völkerrechtlich noch nicht auf Selbstbegrenzungen verpflichtet hatten? Können z.B. Bürger:innen eines seit langem industrialisierten Staates, der erheblich zur ökologischen Krise beigetragen hat, für das ökologische Versagen ihrer Vorfahren in die Haftung genommen werden? Haben die heutigen Bürger:innen eine „ökologische Schuld“ übernommen, sodass sie qua korrektiver Gerechtigkeit zu Kompensationsleistungen verpflichtet sind (Vogt 2021, 378f.)? Hier ließe sich anführen, dass sie vom historisch gewachsenen und mit Umweltschädigung verbundenen Wohlstand in ihrem Staat profitieren. Ebenso ließe sich fragen, ob es nicht auch mit Blick auf „ökologische Schuld“ so etwas wie eine nationale Verantwortungsgemeinschaft gibt – unabhängig vom je individuellen Anteil an dieser Schuld.
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Damit verbunden ist die Frage nach dem Verhältnis von individuellen und kollektiven Akteur:innen. In welchem Umfang dürfen z.B. Bürger:innen eines Staates, der im hohen Ausmaß zur ökologischen Krise beigetragen hat und beiträgt, selbst jedoch einen nachhaltigen Lebensstil pflegen und einen geringen ökologischen Fußabdruck haben, zu Kompensationsleistungen für Staaten im globalen Süden herangezogen werden, die besonders unter den Wirkungen der ökologischen Krise leiden? Hier ließe sich anführen, dass Bürger:innen zumindest unter demokratischen Bedingungen mitverantwortlich sind für politisches Versagen ihres Staates, und dass es über das Verursachungsprinzip hinaus Gerechtigkeitspflichten oder auch Anforderungen der Solidarität zur Hilfeleistung gibt, die mich auch dann in die Pflicht nehmen, wenn ich die Hilfsbedürftigkeit nicht (mit-)verursacht habe.
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Welches Ausmaß einer sich an Verursachung orientierenden Zuteilung von Kosten ist zumutbar? Die Belastung kann erheblich sein, etwa dann, wenn Personen oder Unternehmen und institutionelle Investoren Vermögen aufgebaut haben, das durch umweltschädliche Investitionen entstanden ist und durch veränderte Rahmenbedingungen im Zuge einer sozial-ökologischen Transformation drastisch an Wert verliert. Dies gilt z.B. für Investitionen in fossile Industrien, die aufgrund der notwendigen Dekarbonisierung der Wirtschaft nicht mehr fortgeführt werden können. In diesem Zusammenhang ist oft von „stranded assets“ die Rede – ein etwas irreführender Begriff. Er lässt „an ein gestrandetes Schiff denken, das auf die hohe See zurückgeschleppt werden kann, um seinen Zweck zu erfüllen und wieder rentabel zu werden“ (Kraemer 2017, o.S.), was nicht der Fall ist. Jedenfalls erzeugen sie keinen Kompensationsanspruch – nicht jeder „Besitzstand“ muss durch Dritte „bewahrt“ werden, v.a. dann nicht, wenn die Verluste das Ergebnis sind „von schlechten Investitionsentscheidungen und ungerechtfertigten Bewertungen sowie von Investitionen, die in vorsätzlicher Unkenntnis der wahren Kosten und Risiken getätigt wurden“ (Kraemer 2017, o.S.).[16] Allerdings gibt es eine gesellschaftliche Verantwortung gegenüber den indirekt Betroffenen, etwa Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz in einem „fossilen Unternehmen“ verlieren, oder auch ganzen Regionen, die in besonderer Weise von einer Wirtschaft geprägt sind, die mit Blick auf die ökologische Krise keine Zukunft hat.
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Wie sollen die mit der sozial-ökologischen Transformation verbundenen Belastungen über die Zeit hinweg, etwa über Alterskohorten oder auch Generationen hinweg verteilt werden? Ist es nicht legitim, einen Teil der Lasten in die Zukunft zu verschieben mit der Absicht, zu groß erscheinende Belastungen für die aktuelle Wirtschaftsentwicklung zu vermeiden? Dagegen spricht allerdings nicht nur der enorme Zeitdruck der sozial-ökologischen Transformation: Weitere Verzögerungen können die Schäden drastisch verschärfen oder durch das Erreichen von Kipp-Punkten (Umweltbundesamt 2008) zu irreversiblen Prozessen führen, sodass zukünftige Generationen von der ökologischen Krise noch stärker beeinträchtigt werden als ohnehin zu erwarten ist. Ein weiteres Argument können die bereits lebenden jungen Menschen einbringen: Diese werden nicht nur stärker unter den Folgen der ökologischen Krise leiden als die aktuell älteren Menschen. Sie werden durch jede weitere Verzögerung auch genötigt, in ihrem späteren Lebensverlauf deutlich tiefgreifendere Einschränkungen durch die sozial-ökologi-sche Transformation auf sich nehmen zu müssen, als es ohne Verzögerung nötig wäre. In diesem Sinne hat etwa das Bundesverfassungsgericht[17] einer Klage junger Menschen stattgegeben und eine Konkretisierung des Klimaschutzes gefordert: Heutige Verzögerungen dürften nicht dazu führen, dass künftiger Klimaschutz nur noch mit Maßnahmen gestaltet werden kann, die Freiheits- und andere Grundrechte in unzumutbarer Weise einschränken.
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Wie kann das Transformationsinstrument der Bepreisung klima- und umweltschädlichen Verhaltens, insbesondere der CO2-Emmissionen (Edenhofer/Flachsland 2018), so ausgestaltet werden, dass erstens alle, die zur Schädigung beitragen, tatsächlich erfasst werden, und zweitens die damit einhergehende Belastung nicht zur Überlastung führt? Grundsätzlich ist der Ansatz, die Externalisierung ökologischer Folgekosten durch die Bepreisung rückgängig zu machen, in doppelter Hinsicht zu begrüßen: In einer umweltökonomischen Perspektive wird auf diese Weise ein Anreiz gesetzt, der mit hoher Wahrscheinlichkeit ein weniger umweltschädliches Handeln zur Folge hat – auch dann, wenn bei den Handelnden keine moralische Absicht vorliegt, Klima und Umwelt zu schützen. Zudem werden Wettbewerbsnachteile für diejenigen, die von sich aus zu Umwelt- und Klimaschutz bereit sind, reduziert. Zugleich ist das Instrument aber auch in umweltethischer Hinsicht zu begrüßen, da es hilft, Lasten verursachungsgerecht zuzuteilen. Notwendig ist freilich, jedes umwelt- und klimaschädliche Handeln zu bepreisen, also z.B. keine Sektoren der Wirtschaft auszunehmen. Zweitens muss die Ausgestaltung der Bepreisung verhindern, dass Menschen über Gebühr belastet und in der Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse beeinträchtigt werden (s. die Ausführungen in 3.4).
2.4 Geht es nur um Menschen?
In der skizzierten Zielsetzung einer sozial-ökologischen Transformation geht es um die Ermöglichungsbedingungen eines menschenwürdigen Lebens für alle Menschen. Die bislang angesprochenen Fragen betreffen daher die gerechte Verteilung von Ansprüchen und Verpflichtungen unter Menschen. Diese Herangehensweise ist zwar anthropozentrisch, bedeutet aber keineswegs, nicht-menschlichen Lebewesen und der Natur insgesamt einen lediglich instrumentellen Wert zuzubilligen.
Ein Verständnis von Natur als einem bloßen Mittel für menschliche Zwecke wird zunehmend kritisiert. Ist nicht die Rede von den „Ökosystemdienstleistungen“ (NABU 2010), welche die Natur für den Menschen erbringt, Ausdruck eines ökonomischen Kalküls, in dem die Natur nichts anderes als eine nützliche Ressource ist – nützlich für den Menschen, aber ohne Eigenwert? Zwar würde auch diese Sicht zu einem sehr viel ökologischeren Handeln führen, wenn die damit verbundene instrumentelle Klugheit nur konsequent und vorausschauend angewendet würde. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob ein bloß kluger Umgang mit der Natur als einer menschenbezogenen Ressource der Natur und den nicht-menschlichen Lebewesen gerecht wird oder ob ihnen nicht auch ein gewisser moralischer Eigenwert zukommt.
Konzepte einer sozial-ökologischen Transformation, sowie generell unser Umgang insbesondere mit empfindungsfähigen und Interessen ausbildenden Lebewesen, aber auch mit Pflanzen und der Natur insgesamt müssten sich dann nicht nur durch eigeninteressierte Klugheitsregeln, sondern auch durch eine moralische Verpflichtung ihnen gegenüber um ihrer selbst willen leiten lassen. Dies muss nicht zwangsläufig zu einem egalitären Patho- oder Biozentrismus führen[18] , der im Konfliktfall unter Umständen die „Interessen“ nicht-menschlicher Lebewesen höher gewichtet als die von Menschen. Es handelt sich eher um einen gemäßigten Anthropozentrismus, der darauf verweist, dass es gerade zu einem menschenwürdigen Leben gehört, auch nicht menschlichen Lebewesen einen moralischen Eigenwert zuzuschreiben oder auch sich an der Natur um ihrer selbst willen zu erfreuen – etwa in einer nicht verzweckenden, ästhetischen Naturerfahrung.
Im Sinne eines nicht verengten Anthropozentrismus gehört zum Ansatz einer sozial-ökologischen Transformation daher auch, ein menschenwürdiges Leben in Beziehung zu ermöglichen – wobei die Beziehungen, in denen das menschliche Leben konstitutiv verwoben ist, eben nicht auf menschliche Beziehungen reduziert werden dürfen. Auch wenn die Beziehungen zu nicht-menschlichen Lebewesen eine andere Qualität und andere moralische Implikationen haben als zwischenmenschliche Sozialität, sind sie doch von wesentlicher Bedeutung für die Entfaltung und für das Sinnerleben des Menschen[19] . Eine sozial-ökologische Transformation muss daher auch ermöglichen, diese Beziehungsdimension so leben zu können, dass es dem menschlichen Leben dient, ohne die nicht-menschliche Natur zum bloßen Mittel zu machen.
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[6] In diesem Sinne stellt Bernward Gesang die Frage „Kann Demokratie Nachhaltigkeit?“ (Gesang 2014). ↑
[7] Diesem Zweck dienen u.a. sogenannte „Reallabore“, in denen mögliche Transformationsschritte in einem Theorie-Praxis-Dialog experimentell erprobt und reflektiert werden (Rose/Wanner 2019). ↑
[8] Zur Frage, ob und inwiefern Partizipation gerade armer und benachteiligter Menschen dazu beiträgt, die Herausforderungen Armut und Klimawandel zu meistern, oder eher zu einer zögerlichen Umsetzung der notwendigen Reformen führt, hat Stefan Einsiedel unter Bezugnahme auf Amartya Sen und Papst Franziskus in Indien geforscht (Einsiedel 2021). ↑
[9] Dass wir es mit einer „multiplen Krise“ zu tun haben und auch in diesem Sinne eine sozial-ökologische, also soziale und ökologische Probleme in ihrem wechselseitigen Verwoben-Sein angehende Transformation benötigen, erläutert im Anschluss u.a. an Elmar Altvater Ulrich Brand (Brand 2009). ↑
[10] Insbesondere in diesem Kontext halte ich den von Angelika Krebs vertretenen „humanistischen Non-Egalitarismus“ (Krebs 2002, 95ff.) für überzeugend, auch wenn ich Gleichheit nicht nur als „Nebenprodukt absoluter Standards“ verstehe (Steinforth 2005). ↑
[11] Markus Vogt etwa (Vogt 2021, 384) vertritt explizit einen „klimapolitischen Egalitarismus“, der freilich keine „absolute Gleichbehandlung“ aller Menschen meine. ↑
[12] Eine übersichtliche Darstellung und zugleich Entkräftung typischer Argumente gegen die Zuschreibung von (Menschen-)Rechten an zukünftige Menschen bietet Andreas Lienkamp (Lienkamp 2015). ↑
[13] Lukas H. Meyer konzipiert diesen „Schwellenwert“ als nicht-relational verfassten Suffizienz-standard (Meyer 2009). ↑
[14] Der Band „Politik der Zukunft“ (Tamoudi/Faets 2020) thematisiert die Frage nach der Repräsentation zukünftiger Generationen in philosophischer, demokratietheoretischer und praktisch-politischer Perspektive. ↑
[15] Beide Prinzipien verlangen zwar eine unterschiedliche Zuteilung von Belastungen und Begrenzungen, sind aber dennoch mit einem egalitären Gerechtigkeitsverständnis insofern ver-einbar, als sie verlangen, Ungleiches ungleich und Gleiches gleich zu behandeln. Eine wichtige Form der zugeteilten Begrenzung ist z.B. die Zuteilung von CO2-Emmissionsrechten, die nicht überschritten werden dürfen. Grundsätzlich kann hier im Sinne der Gleichheit als gerecht gelten, „wenn jeder Mensch auf dieser Erde nicht mehr Kohlendioxid produziert, als er anderen zu emittieren zubilligt“ (Vogt 2021, 384). Daraus folgt grundsätzlich eine globale Gleichverteilung von Emissionsrechten pro Kopf, die aber durch die Berücksichtigung der genannten Prinzipien (z.B. Beitrag zur Klimakrise durch frühere Emissionen; Bedarf an Emissionsrechten zur Sicherstellung des wirtschaftlichen Mindestniveaus eines Landes) erheblich relativiert und insofern ungleich wird. ↑
[16] Allerdings ist es im Sinne volkswirtschaftlicher Stabilität geboten, einerseits klimapolitische Maßnahmen möglichst langfristig-vorausschauend zu planen und andererseits durch regulatorische Vorgaben sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Klima- und Transformationsrisiken offenlegen und dass Banken und Investoren diese Risiken systematisch berücksichtigen. ↑
[17] BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021, veröffentlicht am 29. April 2021. ↑
[18] Zur Diskussion um Varianten des Anthropozentrismus und mögliche Alternativen vgl. Reder/Gösele 2019, 22ff.. ↑
[19] Papst Franziskus betont in Laudato Si‘, dass sich gelingendes menschliches Leben in vier Beziehungsdimensionen entfalte: in der Beziehung zu sich selbst, zu den Mitmenschen, zu Gott und zur Schöpfung. ↑
Sozialpolitik und die ökologische Krise
3.1 Sozialpolitik for future?
Die skizzierten ethischen Fragen, an welchen legitimen Ansprüchen sich eine sozial-ökologische Transformation zu orientieren habe und wie die mit ihr einhergehenden Belastungen fair zu verteilen seien, sollen im Folgenden mit Blick auf die Sozialpolitik in Staaten wie Deutschland konkretisiert werden. Nicht selten werden unter Bezug auf das Doppel-Attribut „sozial-ökologisch“ vor allem zwei miteinander verschränkte Fragen diskutiert:
- Wie muss eine auf die ökologische Krise antwortende und zugleich soziale Transformation gestaltet werden, wenn sie die Sicherung eines zuverlässigen und ausreichenden sozio-ökonomischen Mindeststandards, aber auch gesellschaftlicher Teilhabe nicht erschweren und wenn sie die sozial und wirtschaftlich ohnehin Schlechtergestellten nicht zusätzlich belasten soll? Der dringend notwendige ökologische Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft darf nicht sozial blind sein!
- Umgekehrt stellt sich die Frage, wie Sozialpolitik gestaltet werden muss, wenn sie ökologisch verantwortbar sein soll. Wenn Sozialpolitik beispielsweise so angelegt wird, dass sie auf stetiges Wirtschaftswachstum und dadurch entstehende Verteilungsspielräume angewiesen ist, hat dies fast zwangsläufig problematische Folgen für Umwelt und Klima. Sozialpolitik darf aber nicht ökologisch blind sein – gerade mit Blick auf wesentliche Zielgruppen der Sozialpolitik, die besonders unter Umweltbelastungen leiden.
Wie notwendig eine in diesem Sinne sozial-ökologische Transformation ist und wie sehr es gleichsam einer „Sozialpolitik for Future“ (Bohneberger/Fritz 2020) – und auch einer dazu passenden Sozialen Arbeit – bedarf, zeigt sich an einer oft benannten dreifachen Ungerechtigkeit: Sozial benachteiligte Menschen sind von Umweltbelastungen besonders stark betroffen, tragen vergleichsweise wenig zu ihnen bei und werden durch Transformationskosten besonders stark belastet – sofern die Transfor-mation nicht sozial gestaltet wird.
3.2 Von Umweltbelastungen besonders betroffen
Eine erste Ungerechtigkeit besteht darin, dass sozial benachteiligte und insbesondere armutsbedrohte oder -betroffene Menschen auch in Industriestaaten oft überdurchschnittlich stark von Umweltbelastungen betroffen sind und den zu erwartenden Folgen der ökologischen Krise für Gesundheit und Lebensqualität schutzloser ausgeliefert sein werden.
Insofern eine sozial-ökologische Transformation auch in dieser Hinsicht zu mehr Gerechtigkeit führen soll, knüpft sie an ein Konzept der „enviromental justice“ an, welches seine Wurzeln in der amerikanischen Bürgerrechts-bewegung der 1980er Jahre hat (Elvers 2005, 3). Diese hatte darauf aufmerksam gemacht, dass Arme von Umweltverschmutzung überproportional betroffen sind, was gegen die enviromental justice verstoße. Zwar ist die ebenfalls in den 80er Jahren formulierte und vielzitierte These von Ulrich Beck „Not ist hierarchisch, Smog demokratisch“ (Beck 1986, 48) nicht schlechthin falsch. Vor manchen Umweltbelastungen sind Menschen unabhängig von ihrem Status tatsächlich gleich und v.a. auf lange Sicht bedroht die ökologische Krise die Lebensgrundlagen der Menschheit insgesamt. Jedoch darf die These von Beck nicht übersehen lassen, dass auch das mit Umweltbelastungen verbundene Leid in vielerlei Hinsicht ungleich und ungerecht verteilt ist. Dies gilt besonders im globalen Vergleich, insofern z.B. Länder im globalen Süden Wetterextremen, Überschwemmungen, Dürren und anderen Folgen des Klimawandels weit stärker ausgesetzt sind und über weniger Möglichkeiten verfügen, sich gegen diese Folgen zu schützen.
Aber auch innerhalb reicher Industriestaaten gibt es einen Zusammenhang zwischen sozialer Ungleichheit und Umweltbelastung und daraus erwachsenen Gesundheitsrisiken. Je nach sozialem und ökonomischem Status – z.B. je nach Wohnlage und Wohnqualität, die sie sich leisten können – sind die Menschen vielen ökologischen Belastungen und Gefährdungen unterschiedlich stark ausgesetzt und unterschiedlich in der Lage, sich zu schützen oder Belastungen zu kompensieren. Dies gilt insbesondere für verkehrsbedingte Luftverschmutzung und Lärmbelastung, aber auch für die Möglichkeit, sich vor häufiger werdenden Hitzewellen zu schützen. Hinzu kommt ein oft reduzierter, realer Zugang zu hochwertigen Grünflächen und damit zu positiven, stärkenden Naturerfahrungen.
Mit Blick auf diese Ungerechtigkeit ergeben sich zumindest grundsätzlich noch keine Zielkonflikte zwischen Umwelt- und Sozialpolitik – im Gegenteil: Insofern sozial benachteiligte Menschen besonders stark von Umweltbelastungen betroffen sind, würden sie von einer sozial-ökologischen Transformation besonders stark profitieren. Umweltpolitik ist insofern gleichsam eine Form der Sozialpolitik.
Um dabei jedoch die spezifischen Bedarfe und Interessen sozial benachteiligter Menschen gezielt in den Blick zu nehmen und stark zu gewichten, sind integrierte Konzepte insbesondere auf kommunaler Ebene notwendig (Umweltbundesamt 2019), die Stadt-, Verkehrs- und Umweltplanung verbinden und die Benachteiligung von Stadtvierteln und Quartieren auch hinsichtlich der Umweltqualität vermeiden bzw. kompensieren. Ebenso hilfreich wie anspruchsvoll ist auch in diesem Kontext eine konsequente Sozialraumorientierung. Sie ermöglicht mit Blick auf Umweltgerechtigkeit eine ressortübergreife, integrierte Planung, die die kleinräumigen Gegebenheiten in den Blick nimmt und gemeinsames raumbezogenes Handeln mit Partizipation der Bewohner:innen fördert. Letzteres ist ein wichtiger Aspekt der in 2.1 angesprochenen prozessoralen Gerechtigkeit der Transformation. Die Unterstützung und Koordinierung einer sozialraumbezogenen Partizipation mit dem Ziel höherer Umweltqualität und damit Lebensqualität stellt ein wichtiges Feld einer ökologisch engagierten Sozialen Arbeit dar.
3.3 Geringerer Beitrag zur ökologischen Krise
Eine weitere Ungerechtigkeit besteht in der ungleichen Beanspruchung natürlicher Ressourcen und Senken, insbesondere in der „carbon inequality“, die sich im internationalen Vergleich, aber auch innerhalb reicher Industriestaaten zeigt: So waren in Deutschland die reichsten 10 Prozent, 8,3 Millionen Menschen, im Jahr 2015 für mehr CO2-Ausstoß verantwortlich als die gesamte ärmere Hälfte der Bevölkerung, also 41,3 Millionen Menschen (OXFAM 2020). Tendenziell gilt: Je niedriger das Einkommen, desto geringer der „ökologische Fußabdruck“.
Hier zeigt sich, dass der Lebensstil wohlhabender, reicher und superreicher Menschen oft mit einem exzessiven und wenig nachhaltigen Konsum einhergeht, der auch insofern problematisch ist, als er wie ein handlungsorientierendes Leitbild für die Mittelschicht wirkt. Einkommensschwache oder gar arme Menschen dagegen pflegen nicht unbedingt aus Überzeugung einen nachhaltigeren Lebensstil, haben aber schlicht sehr viel weniger Möglichkeiten zu einem exzessiven und klimaschädlichen Konsum, der mengenmäßig ins Gewicht fallen würde.
Für eine sozial-ökologische Transformation folgt daraus, erstens Konsum- und Mobilitätsmuster reicher und superreicher Menschen besonders in den Blick zu nehmen. In diesem Sinne gilt: „Shift the focus from the super-poor to the super-rich!“ (Otto 2019). Deren Verhaltensmuster und Lebensstile durch Bewusstseinsbildung, v.a. aber eine geeignete Kombination aus Anreizen und Restriktionen zu verändern ist angesichts ihres hohen Beitrags zur ökologischen Krise nicht nur ein besonders wirksamer, sondern im Sinne der Verursachergerechtigkeit auch fairer Ansatz.
Zweitens wirft die „carbon inequality“ die sich ohnehin stellende Frage neu auf, wie die Einkommens- und v.a. Vermögensungleichheit effektiv zugunsten der Schlechtergestellten verringert werden kann. So könnten zielgenaue Besteuerungen exzessiver und besonders umweltschädlicher Konsum- und Mobilitätsvarianten über ihre Anreizwirkung hinaus Mittel für einen sozialen Ausgleich generieren.
Drittens allerdings darf aus dem bislang geringen Beitrag einkommensschwacher und armer Menschen nicht aus einem falsch verstandenen und ökologisch blinden Egalitarismus heraus der Schluss gezogen werden, dass diese das gleiche Recht auf umwelt- und klimaschädliches Verhalten hätten und gleichsam einfach aufholen dürften [21] . Die dringend notwendige Verbesserung ihrer sozio-ökonomischen Situation muss angesichts der ökologischen Krise darin bestehen, auch sozial benachteiligten Menschen eine wirklich auskömmliche Sicherung ihrer Grundbedürfnisse und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auf eine ökologisch verantwortbare Weise zu ermöglichen. Neben der Verbesserung der Einkommenssituation geht es hier um Bildung und Befähigung, aber auch um Investitionen in den Sozialraum und in öffentlich finanzierte, real zugängliche, umweltverträgliche Infrastruktur der Gesundheit, Bildung, Mobilität, Erholung und Freizeit. Auch hier kann Soziale Arbeit sowohl in ihrer befähigenden, beratenden und begleitenden Arbeit mit und für benachteiligte Menschen, als auch in ihrer Mitgestaltung von Sozialraum und Strukturen einen unverzichtbaren Beitrag dazu leisten, den Zielgruppen ein menschenwürdiges und ökologisch verantwortbares Leben zu ermöglichen.
Darüber hinaus darf der vergleichende Blick auf das individuelle Konsumverhalten und dessen Umwelt- und Klimafolgen nicht übersehen lassen, dass sich dieses stets in bestimmten Produktions- und Eigentumsverhältnissen abspielt und durch diese angetrieben wird. Daher sollte die Transformation nicht nur das Konsumverhalten zu ändern versuchen, sondern auch bei diesen Verhältnissen ansetzen. Dazu zählen Anreizstrukturen und Restriktionen, die umweltschädliche Produktionsweisen und Geschäftsmodelle begrenzen und dadurch nachhaltigeren Konsum unterstützen.
Dabei geht es auch darum, diejenigen, die nicht erst durch ihr privates, mitunter exzessives und umweltschädliches Konsumverhalten, sondern zunächst und vor allem als Kapitaleigner von umweltschädlichen Unternehmungen zur ökologischen Krise beitragen, angemessen und verursachergerecht in die Verantwortung zu nehmen. Wer z.B. am Betreiben einer Billigflug-Linie verdient, richtet dadurch einen weit größeren ökologischen Schaden an als durch seinen aus diesen wirtschaftlichen Aktivitäten heraus finanzierten privaten Lebensstil.
3.4 Von Transformationskosten besonders belastet
Sozio-ökonomisch benachteiligte Menschen werden nicht nur durch die ökologische Krise besonders belastet. Je nach Ausgestaltung der Transformation laufen sie auch Gefahr, einen hohen Anteil der mit einem ökologischen Umbau einhergehenden Lasten und Kosten tragen zu müssen. Dies widerspricht dem Grundsatz, Menschen anhand ihrer sozio-ökonomischen Leistungsfähigkeit zu belasten, wie es zumindest dem Anspruch nach auch in der Progression steuerlicher Belastung geschieht. Vor allem kann es der Bedarfsgerechtigkeit widersprechen und es Menschen erschweren, ihre Grundbedürfnisse angemessen zu befriedigen und an der Gesellschaft teilhaben zu können.
Zwei mögliche (Über-)Belastungen seien genannt:
Selbst vorausgesetzt, dass sich das wachstumsorientierte Wirtschaftsmodell durch den Umbau in eine „green economy“ im Grundsatz erhalten lässt, führen die Umbaumaßnahmen wie die Dekarbonisierung zur Reduzierung von z.T. beschäftigungsintensiven Wirtschaftsaktivitäten und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen. Auch wenn dieser durch neue, ökologisch verträglichere Arbeitsplätze kompensiert werden würde, haben sozio-ökonomisch und z.B. hinsichtlich ihrer Qualifikation benachteiligte Menschen oft geringere Chancen, alternative Beschäftigungsperspektiven zu entwickeln. Daher bedarf es einer flankierenden Beschäftigungsförderung, aber auch einer Strukturförderung der besonders betroffenen Regionen. Allerdings stellt sich zumindest die Frage, wieweit eine tatsächlich nachhaltige Wirtschaft in der Lage sein wird, für alle Menschen eine den Lebensunterhalt sichernde Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Braucht es nicht auch aus ökologischen Gründen alternative gesellschaftliche Lösungen zur Sicherung von Einkommen und Teilhabe?
Ebenso stellt sich die Frage nach der fairen Verteilung von Transformationskosten mit Blick auf das in 2.3 genannte zentrale Transformationsinstrument der Bepreisung umwelt- und klimaschädlichen Verhaltens. Im Sinne einer möglichst hohen Wirksamkeit müssten insbesondere die Preise für Energieverbrauch, Mobilität und Ernährung den „wahren Preis“ inklusive der bislang externalisierten Folgekosten darstellen. Einkommensschwache Menschen jedoch geben naturgemäß einen deutlich höheren Anteil ihres insgesamt niedrigeren Einkommens gerade in diesen Bereichen aus als einkommensstärkere Menschen. Eine sozial-ökologischen Transformation muss daher Instrumente der Kompensation der durch die Bepreisung entstehenden Mehrkosten enthalten, die erstens die ökologisch gewünschte Anreizwirkung nicht aufheben, zweitens progressiv wirken (einkommensschwache Menschen also stärker entlasten) und drittens verhindern, dass Menschen ihre Grundbedürfnisse nicht mehr angemessen befriedigen können und z.B. in Energie- oder Mobilitätsarmut geraten.
Neben Instrumenten der Rückvergütung (z.B. sozial gestaffelte „Klimaschecks“) wäre eine umfassende sozial-ökologischen Steuerreform geeignet, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit in einem Zuge zu fördern: Wenn die Einnahmen aus CO2-Preisen (etwa aus dem Verkauf von Emissionsrechten) genutzt werden, um die steuerliche Belastung von Arbeit und insbesondere niedrigen Einkommen zu reduzieren, dient dies dem Klimaschutz, dem sozialen Ausgleich und der Schaffung umweltverträglicherer Arbeitsplätze (MCC 2017).
Unerlässlich neben der finanziellen Entlastung sind aber auch politisch initiierte Maßnahmen der Befähigung zu alternativen Verhaltensweisen sowie Investitionen in eine Infrastruktur, mit der sich in ökologisch verträglicher Weise Grundbedürfnisse befriedigen lassen und Teilhabe ermöglicht wird – unabhängig von der individuellen Kaufkraft[22] . Einige Elemente seien ohne Anspruch auf Vollständigkeit beispielhaft genannt:
- Investitionen in Energieeffizienz von Gebäuden, ohne dass insbesondere einkommensschwache Mieter:innen dadurch noch weiter belastet werden. Auch im sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau muss den Bewohner:innen durch energetisches Bauen, Sanieren und Umrüsten ermöglicht werden, sparsam mit Energie umzugehen, ohne Einbußen in der Wohn- und Lebensqualität hinnehmen zu müssen.
- Berücksichtigung von steigenden Energiekosten in sozialen Transferleistungen inklusive einmaliger Leistungen für Anschaffungen energieeffizienter Geräte.
- Kostengünstiger, inklusiver und ökologisch gestalteter öffentlicher Nah-, Regional- und Fernverkehr unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums.
- Förderung von Infrastruktur (Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen, aber auch Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie) vor Ort, die Daseinsvorsorge und soziales und kulturelles Leben mit kurzen Wegen ermöglicht.
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Auch in der Konzeption und Ausgestaltung dieser politisch zu schaffenden Bedingungen sind die Expertise der Sozialen Arbeit und die Einbeziehung der Perspektive sozial benachteiligter Menschen erforderlich. Nur so lassen sich spezifische Bedürfnisse und Anforderungen armutsbedrohter und -betroffener und in anderer Hinsicht benachteiligter Menschen systematisch berücksichtigen und drohende blinde Flecken in der ökologischen Transformation vermeiden – damit diese tatsächlich eine sozial-ökologische Transformation wird.
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[20] Wichtige Aufgaben der Sozialen Arbeit in diesem Sinne wären u.a.: Unterstützung einer
sozialraumbezogenen Partizipation benachteiligter Menschen mit dem Ziel höherer Umweltqualität; Ermöglichung und Begleitung von beglückenden und stärkenden Naturerfahrungen
beginnend in der Früherziehung; Beratung und Befähigung zu einem nachhaltigen Lebensstil
unter Berücksichtigung der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten und nicht zuletzt politisches Eintreten für Produktionsverhältnisse und für eine öffentlich geförderte Infrastruktur,
die nachhaltige Konsum-, Ernährungs- Wohn- und Mobilitätsweisen für alle Menschen allererst ermöglichen, sowie für eine sozial gerechte Zuteilung der mit der Transformation einhergehenden Lasten. Letztlich geht es darum, Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession zu
gestalten – und dabei „ökologische Rechte“ systematisch einzubeziehen. ↑
[21] Damit sind schwierige Fragen, die politisch auszuhandeln sind, nur angedeutet: Verstößt z.B. eine deutliche Verteuerung von Flugreisen, die das Fliegen für einkommensschwache Menschen unerschwinglich macht, gegen ein Recht auf bestimmte Urlaubsformen für alle, oder handelt es sich um eine hinzunehmende Ungleichheit? ↑
[22] Vgl. dazu die Forderungen der „Sozialen Plattform Klimaschutz“, einem Zusammenschluss von Gewerkschaft, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden: http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Klima/SozialPlattformKlimaschutz_Final.pdf (Zugriff am 17.05.2021). ↑
Fazit
Die im Topos der „sozial-ökologischen Transformation“ implizierten ethischen Fragen, wer im Zuge einer solchen Transformation einen legitimen Anspruch auf was habe, und nach einer fairen Verteilung der Transformationskosten können hier nicht abschließend beantwortet werden. Letztlich müssen diese Fragen in gesellschaftli-chen und politischen Diskursen kontextbezogen beantwortet werden.
Zu gerechten Lösungen mit Orientierungs- und auch Motivationskraft führen solche Diskurse nur, wenn sie selbst Anforderungen prozessoraler Gerechtigkeit erfüllen und die Perspektive derjenigen Menschen einbeziehen, die über wenig politische und ökonomische Macht verfügen und oft ignoriert oder für andere Interessen instrumentalisiert werden, indem ihre Ängste und Sorgen populistisch bewirtschaftet werden. Sie müssen mitreden können, um ihre Erfahrungen, Interessen und Zielvorstellungen einbringen zu können, und sie müssen mithandeln können, um – z.B. in kommunalen Transformationsprozessen – an konkreten Lösungen mitwirken zu können.
Eine sozial-ökologische Transformation wird dem mit ihrer Bezeichnung verbunde-nen Anspruch nur gerecht, wenn wir geeignete Formen für diese Partizipation finden, die auf den unterschiedlichen Ebenen – vom Quartier bis hin zur Weltgemeinschaft – gestaltet werden muss, die nach Möglichkeit in „realer Mitwirkung“ geschehen sollte, u.U. auch durch advokatorische und z.T. – im Falle zukünftiger Menschen – antizipierende Stellvertretung. Der Sozialen Arbeit, verstanden als menschenrechtsbasierter, auch politisch arbeitender Profession wie als ethisch gehaltvoller Wissenschaft, kommt hier eine zentrale Rolle zu.
Literaturverzeichnis
Weitere Artikel dieser Ausgabe
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7. Jg. (2021) Ausgabe 1
Sozialökologische Transformation - Diskursfelder und Themen für die und in der Sozialen ArbeitStädte in sozialökologischer Verantwortung
Abstract Immer noch werden soziale Fragen und ökologische Fragen meist getrennt voneinander behandelt. Dieser Beitrag plädiert für die Verschränkung von sozialer und ökologischer, sowie von lokaler und globaler Verantwortung. Das Konzept der Nachhaltigkeit steht exemplarisch für diese doppelte Verschränkung. Konkretisiert wird es am Beispiel der Stadt: Ökologische Transformation und die Stärkung der sozialen Integration stellen sich hier als besondere Her-ausforderungen dar. Deren gemeinsame Bewältigung verbessert die Lebensbedingungen in der Stadt in verschiedener Hinsicht. Dabei können sich Städte als besondere, eigenständige und innovative, Akteure erweisen, die etwa durch die Vernetzung mit anderen Städten auch überregional politische Transformationsprozessen einleiten und sogar in der Verbundenheit mit Städten weltweit transnationale Solidaritätspotentiale freisetzen können.
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7. Jg. (2021) Ausgabe 1
Sozialökologische Transformation - Diskursfelder und Themen für die und in der Sozialen ArbeitExternalisierung von Sorge in der häuslichen Pflege und sozial-ökologische Transformation: Anknüpfungspunkte und Herausforderungen für die Soziale Arbeit
Abstract Die Externalisierung von Sorge älterer Menschen an osteuropäische Care-Arbeiterinnen, die in der häuslichen Pflege beschäftigt sind, ist seit etwa 30 Jahren in Deutschland zu beobachten. Der Beitrag nimmt ihre prekären Beschäftigungsverhältnisse und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfe zum Ausgangspunkt, um Ansätze eines grundlegenden, sozial-ökologischen Wandels zur Verbesserung des gegenwärtigen Sorgesystems aufzuzeigen. Auf der Grundlage der bestehenden Artikulationsmöglichkeiten der Migrantinnen werden diese Strategien explizit aus der Perspektive der Sozialen Arbeit in den Blick genommen und professionsbezogene Anknüpfungspunkte und Herausforderungen abgeleitet.