EthikJournal

Andreas Lob-Hüdepohl (Berlin)

Editorial

Soziale Arbeit ist schon immer normativ hoch aufgeladen. Gerade ihr modernes Verständnis als Menschenrechtsprofession gilt vielen als Sinnbild für ein berufliches wie auch ehrenamtliches Engagement, an dessen Akteur*innen hohe moralische Anforderungen gestellt werden: Sie haben die menschenrechtlichen Ansprüche ihrer Adressat*innen nicht nur zu respektieren, sondern in vieler Hinsicht gegen Übergriffe Dritter zu schützen und überhaupt erst im Handgemenge gesellschaftlicher Alltagsbehauptungen gegen Stärkere zur Geltung bzw. zur Verwirklichung zu bringen.

Die hohe moralische Emphase, mit der sich Soziale Arbeit für die menschenrechtlichen Ansprüche ihrer Adressat*innen zu engagieren beabsichtigt, lässt gelegentlich vergessen, dass ihre (beruflichen wie ehrenamtlichen) Tätigkeiten oftmals nicht nur weit hinter ihren eigenen moralischen Ansprüchen zurückbleiben – gelegentlich soweit, dass ihr Anspruch als Menschenrechtsprofession nur noch zynisch erscheint. Sondern verdrängt wird immer wieder auch die Tatsache, dass der Alltag Sozialer Arbeit regelmäßig mit Situationen konfrontiert, in denen moralische Verbindlichkeiten miteinander in Konflikt geraten und sich unvermittelt wie unausweichlich die Frage nach dem moralisch richtigen (weil ethisch gerechtfertigten) Handeln stellt.

Angeregt durch erste Überlegungen und Diskussionen, die die Fachgruppe Ethik der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit in den letzten Jahren bereicherten, versammelt diese Ausgabe des EthikJournal Beiträge, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Akzentuierungen (Verfahrens-) Modelle ethischer Diskussion und Fallbesprechungen in den Handlungskontexten der Sozialen Arbeiten entwerfen und vorstellen.

Soziale Arbeit ist schon immer normativ hoch aufgeladen. Gerade ihr modernes Verständnis als Menschenrechtsprofession gilt vielen als Sinnbild für ein berufliches wie auch ehrenamtliches Engagement, an dessen Akteurinnen hohe moralische Anforderungen gestellt werden: Sie haben die menschenrechtlichen Ansprüche ihrer Adressatinnen nicht nur zu respektieren, sondern in vieler Hinsicht gegen Übergriffe Dritter zu schützen und überhaupt erst im Handgemenge gesellschaftlicher Alltagsbehauptungen gegen Stärkere zur Geltung bzw. zur Verwirklichung zu bringen.

Die hohe moralische Emphase, mit der sich Soziale Arbeit für die menschenrechtlichen Ansprüche ihrer Adressat*innen zu engagieren beabsichtigt, lässt gelegentlich vergessen, dass ihre (beruflichen wie ehrenamtlichen) Tätigkeiten oftmals nicht nur weit hinter ihren eigenen moralischen Ansprüchen zurückbleiben – gelegentlich soweit, dass ihr Anspruch als Menschenrechtsprofession nur noch zynisch erscheint. Sondern verdrängt wird immer wieder auch die Tatsache, dass der Alltag Sozialer Arbeit regelmäßig mit Situationen konfrontiert, in denen moralische Verbindlichkeiten miteinander in Konflikt geraten und sich unvermittelt wie unausweichlich die Frage nach dem moralisch richtigen (weil ethisch gerechtfertigten) Handeln stellt. Was ist zu tun, so jüngst die Frage in einer Fallbesprechung, wenn eine Familienhelferin ihre erziehungsunterstützenden Maßnahmen mit den Eltern besprechen und abstimmen soll, die in ihrem Wohnzimmer unter einer hakenkreuzähnlichen Flagge auf dem Sofa sitzen? Sofort aufstehen, um ein klares Zeichen gegen die menschenverachtende Ideologie des Nationalsozialismus zu setzen und das politische Bekenntnis der Eltern unmissverständlich zu missbilligen? Sitzenbleiben, weil auch diese Eltern und vor allem deren Kinder trotz ihres zur Schau gestellten Bekenntnisses zum Nationalsozialismus ihren Anspruch auf Unterstützung in ihrer prekären Lebenslage nicht verwirkt haben? Weiterreden, aber auf die Unerträglichkeit der Situation hinweisen? Die Herausnahme der Kinder aus ihrem familiären Zusammenhang erwirken, weil deren Wohl ‚unter diesem Vorzeichen‘ in schwerwiegender Weise gefährdet erscheint? Oder gibt es weitere moralisch gebotene Handlungsoptionen?

Möglicherweise ist dies eine extreme Situation, die aber exemplarisch für eine Vielzahl alltäglicher Konflikte oder auch Dilemmata steht, denen sich die Akteur*innen Sozialer Arbeit immer wieder aufs Neue gegenübergestellt sehen. Der Rückgriff auf die bekannten Ethikkodizes einschlägiger Berufsverbände verschafft dem Orientierungsproblem nur selten eine schnelle Abhilfe. Sich-Beraten ist erforderlich: Erfassen der moralischen Konfliktdimensionen, Abwägen der Vordringlichkeiten etwaig konkurrierender moralischer Ansprüche und Güter und gegebenenfalls dann noch argumentative Rechtfertigung der eigenen Überlegungen gegenüber all jenen, die zu anderen Einschätzungen, Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen kommen usw.

Das alles will gelernt und im besten Sinne des Wortes routiniert sein. Andere Berufskontexte haben längst Verfahren etabliert, in denen solches Sich-Beraten über moralische Konflikte und Dilemmata mehr oder minder erfolgreich praktiziert wird. Eine Vorreiterrolle hat die Medizin und Pflege eingenommen – möglicherweise auch hier wieder dem Umstand geschuldet, dass moralische Zielkonflikte offensichtlicher zu Tage treten und ihre Nichtbeachtung oder Nichtklärung unmittelbar spürbareren Schaden anrichten. Für die Sozialen Professionen sind solche etablierten Verfahren noch weithin ein Desiderat – zumindest im deutschen Sprachraum.[1]

Dieses Desiderat möchte die vorliegende Ausgabe des EthikJournals aufgreifen. Angeregt durch erste Überlegungen und Diskussionen, die die Fachgruppe Ethik der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit in den letzten Jahren bereicherten, versammelt sie Beiträge, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Akzentuierungen (Verfahrens-) Modelle ethischer Diskussion und Fallbesprechungen in den Handlungskontexten der Sozialen Arbeiten entwerfen und vorstellen:

Den Beginn macht Norbert Steinkamp, dessen gemeinsam mit Bert Gordijn erstelltes Arbeitsbuch „Ethik in Klinik und Pflegeeinrichtung“[2] auch international Standards setzt. Steinkamp geht in seinem Beitrag „Über die Bedeutung der Zwischentöne – Ethische Fallbesprechung in der Sozialen Arbeit“ der Frage nach, was bei der Übertragung von Strukturen ethischer Fallbesprechung im klinischen Bereich auf ethische Fallbesprechungen im Bereich der Sozialen Arbeit zu beachten ist. Eine Schlüsselstellung kommt der Formulierung des zu verhandelnden Moralproblems zu. Diese muss immer den historischen Kontext einbeziehen, in dem das Moralproblem konkret von den beteiligten Akteur*innen erfahren wird. Ethische Fallbesprechungen im Bereich der Sozialen Arbeit verlangen somit eine Wahrnehmung der Geschichte der Erfahrung von Problemen. Die Weise solcher Wahrnehmung von Geschichten arbeitet Steinkamp in der Auseinandersetzung mit einem Projekt des Menschenrechtsaktivist Brian Philipps und des Regisseur am Signature Theater New York, Nathaniel French, heraus, das sich auf die US-amerikanischen Theaterschriftstellerin Naomi Wallace bezieht. Solche Wahrnehmungen stellen dann den ‚narrativen’ Rahmen einer ethischen Fallbesprechung dar, innerhalb derer moralische Handlungskonflikt angemessen deliberativ bearbeitet werden.

In ihrem Beitrag „Ethik-Leitlinien als Verfahren der Ethikberatung: Stellenwert und Beitrag zur ethischen Reflexion und Entscheidungsfindung in der Behindertenhilfe“ diskutiert Annette Riedel Probleme und Verfahren bei der Etablierung von Ethikleitlinien in Hinblick auf die Verbesserung der Versorgungs- und Entscheidungsqualität in der Behindertenhilfe. Zunächst erörtert Riedel den grundsätzlichen Anspruch und den Status von Ethikleitlinien, wie sie vor allem innerhalb von Kliniken in der Absicht etabliert sind, in wiederkehrenden Konfliktsituationen den Akteur*innen verlässliche Orientierungshilfen zu liefern. Besondere Bedeutung kommt den verschiedenen Leitoptionen wie die Versorgungsqualität, die Zufriedenheit der Mitarbeiter oder deren Mitbestimmung zu. Gerade für Ethikleitlinien innerhalb der Behindertenhilfe sind sodann die Leitoptionen der UN-Behindertenrechtskonvention sowie hier die Einbeziehung von Personen mit Behinderung bei allen Prozessen ethischer Entscheidungsfindung erheblich.

Michelle Becka diskutiert in ihrem Beitrag „Ethikkomitees als ethische Reflexionsräume in Justizvollzugsanstalten“ die spezifische Problematik, vor der die Ethikkomitees in den Justizvollzugsanstalten im Unterschied zu Kontexten von Kliniken, Altenheimen oder Jugendwohnheimen stehen. Von entscheidender Relevanz ist die Spannung zwischen dem Vollzugsziel der Resozialisierung der Inhaftierten einerseits und der Sicherung der Allgemeinheit vor den Gefährdungen, die von den Inhaftierten nach wie vor ausgehen, andererseits. Weitere Gesichtspunkte, mit denen Ethikkomitees in Justizvollzugsanstalten besonders befasst sind, betreffen etwa Beteiligung der Inhaftierten bei der Reflexion von Abläufen des Strafvollzuges und auch die Möglichkeit, unter den besonderen Sicherheitsbedingungen des Strafvollzuges ein respektvolles Verhältnis zwischen Inhaftierten und Mitarbeiter*innen herzustellen. Vor dem Hintergrund solcher Problemanalysen skizziert Becka ein spezifisches Profil von Ethikkomitees im Kontext von Justizvollzugsanstalten.

Den Abschluss bildet das vom Herausgeber entwickelte Berliner Modell soziallprofessioneller Ethikberatung (B:ERGO), das unter den Stichpunkten „Erkunden – Rechtfertigen – Gestalten – Organisieren“ vorgestellt wird. Ausgangspunkt der Skizze bilden Vorbemerkungen zum moraltheoretischen Rahmen und zu Grundprämissen sozialprofessioneller Ethikberatung, die anhand der Fallvignette Sebastian S. und sein Forschungsprojekt im Rahmen der offenen Straffälligenhilfe erläutert werden. Auf diese Fallvignette wird dann immer wieder Bezug genommen, wenn die wichtigsten (Phasen-) Elemente des B:ERGO vorgestellt werden: Erkunden: Verstehen und begreifen, was der Anstoß ist; Rechtfertigen: Begründen, was das moralisch legitime Ziel ist; Gestalten: Planen, was die rechte Handlung ist; sowie abschließend Organisieren: Strukturieren, was die institutionelle Voraussetzung ist. Dieses Modell wurde im Rahmen langjähriger Hochschullehre wie Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Sozialen Arbeit entwickelt und erprobt. Gleichwohl bildet es lediglich einen offenen Rahmen, innerhalb dessen konkrete Modelle institutionen- und handlungsfeldspezifisch je neu etabliert werden müssen.

Berlin, im Juni 2017

Andreas Lob-Hüdepohl
(Geschäftsführer des ICEP und Herausgeber des EthikJournals)

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[1] Anders etwa im angelsächsischen Bereich, in dem sich insbesondere Sarah Banks und Kirstin Nohr um die Etablierung von Verfahren ethischer Problemlösungen verdient gemacht haben (vgl. etwa dies. ed (2012), Practising Social Work Ethics around the World. London/New York: Routledge.).

[2] Steinkamp, Norbert/Gordijn, Bert (2010), Ethik in Klinik und Pflegeeinrichtung. Ein Arbeitsbuch, 3. Aufl., Köln: Luchterhand Verlag.

Weitere Artikel dieser Ausgabe

  • Andreas Lob-Hüdepohl (Berlin)

    4. Jg. (2017) Ausgabe 1
    Strukturen ethischer Beratung in sozialprofessionellen Tätigkeitsfeldern

    Erkunden – Rechtfertigen – Gestalten –Organisieren. Das Berliner Modell sozialprofessioneller Ethikberatung B:ERGO

    Abstract In diesem Beitrag[1] wird das Berliner Modell sozialprofessioneller Ethikberatung (B:ERGO) vorgestellt. Ausgangspunkt der Skizze bilden Vorbemerkungen zum moraltheoretischen Rahmen und zu Grundprämissen sozialprofessioneller Ethikberatung, die anhand der Fallvignette Sebastian S. und seines Forschungsprojektes im Rahmen der offenen Straffälligenhilfe erläutert werden. Auf diese Fallvignette wird dann immer wieder Bezug genommen, wenn die wichtigsten (Phasen-) Elemente des B:ERGO vorgestellt werden: Erkunden: Verstehen und begreifen, was der Anstoß ist; Rechtfertigen: Begründen, was das moralisch legitime Ziel ist; Gestalten: Planen, was die rechte Handlung ist; sowie abschließend Organisieren: Strukturieren, was die institutionelle Voraussetzung ist. Dieses Modell wurde im Rahmen langjähriger Hochschullehre wie Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Sozialen Arbeit entwickelt und erprobt. Gleichwohl bildet es lediglich einen offenen Rahmen, innerhalb dessen konkrete Modelle institutionen- und handlungsfeldspezifisch je neu etabliert werden müssen.

  • Norbert Steinkamp (Berlin)

    4. Jg. (2017) Ausgabe 1
    Strukturen ethischer Beratung in sozialprofessionellen Tätigkeitsfeldern

    Die Bedeutung der Zwischentöne. Ethische Fallbesprechung in der Sozialen Arbeit

    Abstract Eine einfache Übertragung beziehungsweise „Anwendung“ von in der klinischen Ethik entwickelter Methodik ethischer Fallbesprechung würde die Gefahr mit sich bringen, Plausibilitäten aus dem einen Bereich hochdifferenzierter institutioneller Praxis in einen anderen Bereich einfach nur zu importieren. Darum empfiehlt es sich, so die Argumentation dieses Beitrags, nach Vergewisserung der dem jeweiligen Praxisfeld eigenen Aufgabenstellungen aus der Gestalt ethischen Nachdenkens und ethischer Argumentation heraus Vorschläge für die ethische Fallbesprechung in der Sozialen Arbeit zu entwickeln. Konzepte der klinischen Ethik stünden dann gleichwohl als eine Art „reality check“ zur Verfügung.In vorliegendem Text werden zunächst, der ursprünglichen Themenstellung dieses Beitrags sowie der langjährigen Praxiserfahrung des Autors geschuldet, einige Eigenheiten klinisch ethischer Fallbesprechung dargestellt. Besonderheiten der Sozialen Arbeit kommen sodann auf dem Wege der Reflexion auf deren Praxis- und Theorieverständnis in den Blick. Anhand eines Beispiels aus der Menschenrechtsarbeit und in Auseinandersetzung mit der Arbeit der Theaterschriftstellerin Naomi Wallace wird die Bedeutung einer Haltung ganzheitlicher Wahrnehmung aufgezeigt, die über die Einschränkungen der Krisenintervention hinaus die lebensgeschichtlichen Nuancen begleiteter Personen erschließen und in die sozialarbeiterische Begleitung zu integrieren hilft.