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10. Jg. (2024) Ausgabe 1
Freiheit(en), die wir meinenDas Freiheitsverständnis der Psychiatrie
Freiheit wird in der Psychiatrie vor allem in zwei Kontexten diskutiert: einerseits im Kontext der Willensfreiheit-Debatte, andererseits im Kontext von Einschränkungen der Willensbildung durch Beeinträchtigungen der Einsichts-, Urteils- und Steuerungsfähigkeit durch psychische Erkrankungen. Für die klinische Praxis ist die grundsätzliche Frage eines von neurobiologischen Korrelaten unabhängigen freien Willens nicht entscheidend. Vielmehr geht es hier um konkrete Beeinträchtigung von Fähigkeiten, die der Einwilligungs-, Geschäfts-, Testier- oder Schuldfähigkeit zugrunde liegen. Beispiele sind Einschränkungen der Bewusstseinshelligkeit, der räumlichen oder zeitlichen Orientierung, der Merkfähigkeit oder der Gedächtnisfunktion, ebenso wie visuelle oder akustische Halluzinationen oder der Verlust der affektiven Schwingungsfähigkeit. Derartige Einschränkungen können soziale oder unmittelbar (neuro-)biologische Ursachen haben.
Willensfreiheit Freiverantwortlichkeit Determinismus Einwilligungsfähigkeit Schuldfähigkeit
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