EthikJournal

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    • Kristina Kieslinger (Mainz)

      10. Jg. (2024) Ausgabe 1
      Freiheit(en), die wir meinen

      „Soll ich jetzt für meine Klient*innen beten?!“ Stark relationale Autonomie als Beitrag der Theologischen Ethik zum angewandten Freiheitsverständnis der Sozialen Arbeit.

      Was bedeutet die Behauptung von Theolog*innen, dass sich Freiheit nur in Beziehung verwirklichen könne, im Fall eines Häftlings, der aufgrund zweier lebenslanger Haftstrafen nach Suizidassistenz verlangt? Dieser Artikel vertritt die These, dass der Beitrag der Theologischen Ethik zum Freiheitsdiskurs in der Sozialen Arbeit in einer relational gefassten Autonomie liegt. Durch die Beziehung zu einem Absoluten steht der Mensch in einer Dialektik des Sich-Selbst-Überschreitens (Transzendenz) und Zu-Sich-Selbst-Kommens. Sozialarbeiter*innen können ihren Klient*innen zur Transzendenz werden (und umgekehrt!), und zu deren gelingendem Leben beitragen. Dazu müssen Strukturen, welche Beziehungen des Menschen untergraben oder gar scheitern lassen, radikal in Frage gestellt werden.

      Autonomie relationale Autonomie Theologische Ethik Strafvollzug assistierter Suizid Unverfügbarkeit

    • Gunnar Duttge (Göttingen)

      4. Jg. (2017) Ausgabe 2
      Suizidales Begehren im Altern und in Krankheit

      Strafbewehrung der assistierten Selbsttötung - § 217 StGB als schlechte Kompromisslösung

      Unabhängig von der in diesem Zusammenhang umstrittenen Existenz und ggf. Reichweite einer Freiverantwortlichkeit wird dem Suizid eines schwer erkrankten Patienten oft mitfühlendes Verständnis entgegengebracht. Hingegen ist der Ärzteschaft berufsrechtlich eine etwaige Hilfestellung vielerorts verboten und pönalisiert der Gesetzgeber aus Sorge vor einer Normalisierung des Suizides älterer Menschen mit § 217 StGB neuerdings die professionelle Sterbebegleitung. Die viel diskutierte Strafnorm leidet jedoch angesichts unbestimmter Tatbestandsmerkmale und gravierender Strafbarkeitsrisiken an diversen Schwächen, welche anlässlich einer im Ergebnis konträren Verfassungsinterpretation des Bundesverwaltungsgerichtes erneut verdeutlichen, dass die Rechtspolitik bisher keine zufriedenstellenden Lösungsansätze zur Suizidproblematik bieten konnte.

      assistierter Suizid Selbstbestimmung Lebensschutz Geschäftsmäßigkeit Moralisierung

    • Monika Bobbert (Münster)

      4. Jg. (2017) Ausgabe 2
      Suizidales Begehren im Altern und in Krankheit

      Suizidwunsch und die Perspektive der Anderen: Zur Problematik impliziter Vorannahmen und der Hilflosigkeit Nahestehender

      Die Auffassung, dass unter bestimmten Bedingungen ein Suizid hingenommen werden sollte, findet in unserer Gesellschaft zunehmende Akzeptanz. Außerdem verstärkt sich die Tendenz, dass es in bestimmten Fällen ein Recht auf Suizidassistenz geben sollte. Kritischen Stimmen, unter anderem aus den christlichen Kirchen, wird vorgehalten, sie respektierten das Selbstbestimmungsrecht zu wenig. Im vorliegenden Beitrag werden implizite Vorannahmen wie „Freitod“ und „Bilanzsuizid“ unter Einbindung philosophischer und psychiatrischer Erkenntnisse untersucht. Es wird aufgezeigt, warum die Delegation der Unterscheidung von Krankheit und Gesundheit an die Berufsgruppe der Psychiater zu unterschiedlichen Urteilen führt und warum der so genannte „Bilanzsuizid“ inhaltlich unklar ist. Zusatzkriterien wie „Wohlüberlegtheit“, „unerträgliches Leiden“, „Alternativlosigkeit“, „terminale Erkrankung“ oder „Hochbetagtheit“, die bei kranken oder hochbetagten Menschen, weniger aber bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen angeführt werden, werden kritisch beleuchtet. An Hand aktueller Empfehlungen zum Umgang mit Menschen mit einem Suizidwunsch wird herausgearbeitet, warum ein „Mehr-Augenprinzip“ die mit den strittigen Vorannahmen verbundene Unsicherheit und die unzureichende Begründung der Zusatzkriterien nicht kompensieren kann. Angesichts der nicht ausräumbaren Unsicherheiten, der Gefahr der „Übertragung“ und der Hilflosigkeit der Helfer des Nahbereichs ist dem Vorsichtsprinzip Rechnung zu tragen, da die Normen des Lebensschutzes, der Selbstbestimmung und des Nicht-Schadens auf dem Spiel stehen und Nahestehende angesichts eines Suizidwunsches überfordert sind. Es sind daher institutionelle Strukturen auszubauen, die für Menschen mit einem Suizidwunsch und ihre Nahestehende leicht zugänglich sind, um den Laienhelfern professionelle Helfer zur Seite zu stellen.

      Suizid Beihilfe zum Suizid assistierter Suizid Bilanzsuizid Freitod Vorannahmen unerträgliches Leiden Alternativlosigkeit Übertragung Sterbehilfe Psychiatrie Suizidprävention Autonomie Selbstbestimmung