EthikJournal

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    • Micha Brumlik (Berlin)

      1. Jg. (2013) Ausgabe 2
      Kindeswohl

      Kindeswohl und advokatorische Ethik

      Thema einer advokatorischen Ethik sind die Rechte und vor allem Pflichten, die mündige Menschen gegenüber mit unaufgebbarer Würde begabten Menschen haben, die entweder noch nicht oder nicht mehr mündig, d.h. noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die Gestaltung ihres eigenen Lebens autonom wahrzunehmen. Der Beitrag erörtert die Begründbarkeit einer derartigen Ethik unter Berücksichtigung der erziehungsphilosoph-ischen Tradition. Einem Grundgedanken Immanuel Kants, dass nämlich das Zeugen und Gebären eines Menschen einem von ihm nicht gewollten Verpflanzen in eine zunächst feindliche Umwelt gleichkommt, ist die hier versuchsweise begründete Ethik ebenso verpflichtet, wie der systemati-schen Einsicht, dass die entscheidenden ethischen Fragen sich eben nicht zwischen mündigen Menschen, sondern zwischen Mündigen und Unmündigen stellen.

      Diskursethik Doppelmandat Erziehungsphilosophie