EthikJournal

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    • Michael Leupold (Würzburg)

      3. Jg. (2015) Ausgabe 2
      Soziale Arbeit in Kontexten von Zwang

      Fallkommentar: Ethische Aspekte sozialprofessionellen Handelns mit suizidgefährdeten Menschen

      Andrea Müller, 40 Jahre alt und an einer schizoaffektiven Psychose erkrankt, lebt seit über zehn Jahren in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft, die von dem Sozialarbeiter Dieter Meier betreut wird. Zusätzlich geht Andrea Müller regelmäßig zu ihrem ambulanten Psychiater, Dr. Arnold Kastner, und besucht seit dem Umzug in die Wohngemeinschaft von Montag bis Freitag eine Tagesstätte für Menschen mit einer psychischen Behinderung. Andrea Müller war in ihrer Jugendzeit mehrmals in der Psychiatrie und befand sich dort auch zeitweise gegen ihren Willen per Gerichtsbeschluss. Zudem hat sie Dieter Meier erzählt, dass sie bereits mehrere Suizidversuche unternommen hat. Der Bruder von Andrea Müller hat sich vor 15 Jahren das Leben genommen. Seit Andrea Müller in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft lebt, hatte sie keine psychischen Krisen und benötigte daher auch keine stationäre psychiatrische Behandlung mehr. In den regelmäßigen Gesprächen mit Dieter Meier wurden u. a. immer wieder die Sorgen und Bedenken von Andrea Müller aufgegriffen, ob sie bei einer erneuten suizidalen Krise „sofort” weggebracht und gegen ihren Willen behandelt würde.

      Fallkommentar

    • Florian Kiuppis (Lillehammer/Atlanta)

      2. Jg. (2014) Ausgabe 1
      Zur ethischen Kritik professioneller Deutungs- und Wahrnehmungsmuster sozialer Probleme

      Fallkommentar: Von der Bedeutungsrelativität eines Einzelfalls im Kontext von "Behinderung" zur Bewertungsrelativität seiner Auslegung

      Luna R. (7 Jahre) ist ein kontaktfreudiges fröhliches Mädchen, das seine Wünsche gegenüber anderen klar äußert und gerne mit anderen Kindern in Kontakt tritt. Aufgrund einer Cerebralparese lebt Luna mit einer ausgeprägten spastischen Bewegungsstörung, insbesondere der Beine. Aufgrund ihrer verwaschenen Sprache und ihres eingeschränkten Sprachverständnis ist die sprachliche Kontaktaufnahme und Kommunikation eingeschränkt möglich, sie verständigt sich weitestgehend durch Zweiwortsätze und Gestik. Zudem ist ihre kognitive Entwicklung verzögert. Luna besucht eine integrative Grundschule und ist seit ihrem ersten Lebensjahr in physiotherapeutischer und logopädischer Behandlung. Aufgrund ihrer Bewegungsstörung bewegt sich Luna fast ausschließlich mit einen Rollstuhl fort. In der Physiotherapie übt sie seit einiger Zeit das Laufen mit einem Rollator und Orthesen sowie den selbstständigen Toilettengang. Die Eltern arbeiten, auch nach mehreren Gesprächen mit der Physiotherapeutin, nicht an diesem Ziel mit. Sie legen dem Kind weiterhin Windeln an und nutzen ausschließlich den Rollstuhl, wenn das Mädchen aus der Schule kommt. Der Therapeutin gegenüber äußern sie, dass sie es wenigstens in ihrer familiären Umgebung „in Ruhe lassen“ wollen. Es sei aus ihrer Sicht eine „Übertherapie“.

      Fallkommentar

    • Sigrid Graumann (Bochum)

      1. Jg. (2013) Ausgabe 2
      Kindeswohl

      Fallkommentar: Elternschaft und Selbstbestimmung

      Frau E. (23) und Herr T. (22) (beide mit einer geistigen Beeinträchtigung) sind seit mehreren Jahren ein Paar. Vor fünf Jahren haben sie eine Tochter, Anna, geboren. Bei der Geburt wurde die Mutter von Herrn T. als Vormund für Anna bestellt. Herr T. lebt trotz der Beziehung zu Frau E. gemeinsam mit Anna und seiner Schwester (11) nach wie vor bei seiner Mutter (48), die auch seine gesetzliche Betreuerin ist. Frau E. wohnt in einer Einzimmerwohnung eines Trägers, der sie seit mehreren Jahren mit einem ambulanten Betreuungsangebot bei der Bewältigung ihres Alltags begleitet und unterstützt. Zwar möchten Frau E. und Herr T. gerne gemeinsam mit Anna zusammen wohnen, der Träger bietet jedoch keine entsprechende Hilfeform für Familien an und ohne Begleitung können sie den Familienalltag nicht stemmen.(...)

      Fallkommentar