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10. Jg. (2024) Ausgabe 1
Freiheit(en), die wir meinenDas inklusive Gewebe sozialer Freiheit. Notizen zum Freiheitsbegriff und seiner Bedeutung für die Soziale Arbeit.
In der ethischen Diskussion wird über die negative „Freiheit von etwas“ und die positive „Freiheit zu etwas“ hinaus ein dritter, kommunikativer bzw. sozialer Freiheitsbegriff diskutiert. Dieser Freiheitsbegriff lässt sich plausibel mit dem Paradigma der Inklusion verknüpfen. Die These des Beitrages besteht darin, dass sich Freiheit umfassend erst in gemeinsamen, kooperativen Sozialbeziehungen verwirklicht, die zugleich durch die inklusive Anerkennung von Heterogenität und Vielfalt charakterisiert sind. Dieser inklusive, soziale Freiheitsbegriff vertieft das normative Selbstverständnis Sozialer Arbeit. Durch professionelle Unterstützungssettings wechselseitigen Anknüpfens lässt sich inklusive, soziale Freiheit ebenso realisieren wie durch Prozesse des Community Organizing sowie eine Politik Sozialer Arbeit, die sich als Menschenrechtspolitik versteht.
Ethik Sozialer Arbeit Ethik der Inklusion kommunikative Freiheit soziale Freiheit Anerkennung Selbstbestimmung Autonomie
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7. Jg. (2021) Ausgabe 2
Transformative Digitalisierung in der Sozialen Arbeit IDigitale Technologie und Gestaltung des Alterns – Notwendigkeit ethischer Diskurse
Nach einem einführenden Beispiel, welches die potenzielle Erweiterung des individuellen Handlungsrepertoires durch digitale Technologie veranschaulichen soll, wendet sich der Beitrag sieben international eingeführten und intensiv rezipierten Prinzipien ethischer Bewertung digitaler Technologie zu: Selbstbestimmung, Privatheit, Wohltätigkeit, Nicht-Schaden, Interdependenz, Gerechtigkeit, Erklärbarkeit und Transparenz. Diese Prinzipien, die dem Beitrag als ethischer Orientierungsrahmen dienen, werden speziell mit Blick auf die Verletzlichkeiten und Potenziale des hohen Alters diskutiert – und zeigen mit Blick auf diese ihren besonderen Wert. Weiterhin wird aufgezeigt, dass digitale Technologie über ihre engeren, spezifischen Zielsetzungen hinaus einen (allgemeineren) Beitrag zur Steigerung der Performanz, zur Förderung von Kompetenz und Plastizität sowie zur Stärkung der Selbstwirksamkeitsüberzeugungen im hohen Alter zu leisten vermag; dieser allgemeinere Beitrag sollte, so wird gefordert, in Diskur-sen zu den Potenzialen digitaler Technologie stärker berücksichtigt werden. Der Beitrag konzentriert sich exemplarisch auf zwei Anwendungsfelder digitaler Technologie: Enhancement und Pflege. Diese beiden Anwendungsfelder werden dabei als die beiden Pole eines Ressourcen-Vulnerabilitäts-Kontinuums begriffen, wobei digitale Technologie ausreichend anpassungsfähig sein sollte, um angemessene Antworten auf Anforderungen zu geben, die die unterschiedlichsten Abstufungen dieses Kontinuums an Person und Umwelt richten. Es wird schließlich hervorgehoben, dass (alte) Menschen grundsätzlich das Recht haben, bestehende Technik nicht zu nutzen bzw. ihrer Anwendung im Einzelfall zu widersprechen – und dies unabhängig von einem von Anderen erwarteten Nutzen.
Ethischer Orientierungsrahmen Verletzlichkeiten im Alter Potenziale im Alter Ressourcen-Vulnerabilitätskontinuum Performanz Kompetenz Plastizität Selbstbestimmung
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4. Jg. (2017) Ausgabe 2
Suizidales Begehren im Altern und in KrankheitSuizid im hohen Alter - Kann Suizid im hohen Alter oder angesichts von schwerer Erkrankung eine Form guten Sterbens darstellen?
Im Zentrum meiner Überlegungen steht der Gedanke, dass allein eine – von Anderen unterstützte – Haltung der Selbstliebe einsehen kann, ob es sich bei einer konkreten Gestalt des Suizidbegehrens um das Begehren nach einer Form guten Sterbens handelt. Dabei verstehe ich Selbstliebe als Liebe zum eigenen, seelischen Lieben: zum erotischen Hineingezogen-werden in das individuell aufgegebene Mensch-sein. Zur Ausübung von Selbstliebe gehört die Scheidung des erotischen Hingezogen-werdens in die individuelle Bestimmung von den emotionalen Verstrickungen in das eigene Geworden-sein. Eine Haltung der Selbstliebe befragt ein konkretes Suizidbegehren dahingehend, ob es von Ängsten oder Ressentiments zehrt, die in der Vergangenheit ausgebildet worden sind und die die gegenwärtige Begegnung mit dem individuell aufgegebenen Leben gerade verstellen. Wenn solche Verstrickungen in das eigene Geworden-sein nicht aufgefunden werden können, dann kann Selbstliebe das Begehren, sich selbst zu töten, als erotisches Hineingezogen-werden in das individuell aufgegebene Sterben bejahen. In meinem Aufsatz frage ich, ob die unterschiedlichen Typen des Suizidbegehrens im Alter oder angesichts schwerer Erkrankung in einer Haltung der Selbstliebe bejaht werden können.
Lebensbilanz Bilanzsuizid Fluchtsuizid Verzweiflung körperleibliche Schmerzzustände gutes bzw. gelingendes Leben gutes bzw. gelingendes Sterben Selbstbestimmung Vernunft Lieben Selbstliebe
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4. Jg. (2017) Ausgabe 2
Suizidales Begehren im Altern und in KrankheitStrafbewehrung der assistierten Selbsttötung - § 217 StGB als schlechte Kompromisslösung
Unabhängig von der in diesem Zusammenhang umstrittenen Existenz und ggf. Reichweite einer Freiverantwortlichkeit wird dem Suizid eines schwer erkrankten Patienten oft mitfühlendes Verständnis entgegengebracht. Hingegen ist der Ärzteschaft berufsrechtlich eine etwaige Hilfestellung vielerorts verboten und pönalisiert der Gesetzgeber aus Sorge vor einer Normalisierung des Suizides älterer Menschen mit § 217 StGB neuerdings die professionelle Sterbebegleitung. Die viel diskutierte Strafnorm leidet jedoch angesichts unbestimmter Tatbestandsmerkmale und gravierender Strafbarkeitsrisiken an diversen Schwächen, welche anlässlich einer im Ergebnis konträren Verfassungsinterpretation des Bundesverwaltungsgerichtes erneut verdeutlichen, dass die Rechtspolitik bisher keine zufriedenstellenden Lösungsansätze zur Suizidproblematik bieten konnte.
assistierter Suizid Selbstbestimmung Lebensschutz Geschäftsmäßigkeit Moralisierung
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4. Jg. (2017) Ausgabe 2
Suizidales Begehren im Altern und in KrankheitSuizidwunsch und die Perspektive der Anderen: Zur Problematik impliziter Vorannahmen und der Hilflosigkeit Nahestehender
Die Auffassung, dass unter bestimmten Bedingungen ein Suizid hingenommen werden sollte, findet in unserer Gesellschaft zunehmende Akzeptanz. Außerdem verstärkt sich die Tendenz, dass es in bestimmten Fällen ein Recht auf Suizidassistenz geben sollte. Kritischen Stimmen, unter anderem aus den christlichen Kirchen, wird vorgehalten, sie respektierten das Selbstbestimmungsrecht zu wenig. Im vorliegenden Beitrag werden implizite Vorannahmen wie „Freitod“ und „Bilanzsuizid“ unter Einbindung philosophischer und psychiatrischer Erkenntnisse untersucht. Es wird aufgezeigt, warum die Delegation der Unterscheidung von Krankheit und Gesundheit an die Berufsgruppe der Psychiater zu unterschiedlichen Urteilen führt und warum der so genannte „Bilanzsuizid“ inhaltlich unklar ist. Zusatzkriterien wie „Wohlüberlegtheit“, „unerträgliches Leiden“, „Alternativlosigkeit“, „terminale Erkrankung“ oder „Hochbetagtheit“, die bei kranken oder hochbetagten Menschen, weniger aber bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen angeführt werden, werden kritisch beleuchtet. An Hand aktueller Empfehlungen zum Umgang mit Menschen mit einem Suizidwunsch wird herausgearbeitet, warum ein „Mehr-Augenprinzip“ die mit den strittigen Vorannahmen verbundene Unsicherheit und die unzureichende Begründung der Zusatzkriterien nicht kompensieren kann. Angesichts der nicht ausräumbaren Unsicherheiten, der Gefahr der „Übertragung“ und der Hilflosigkeit der Helfer des Nahbereichs ist dem Vorsichtsprinzip Rechnung zu tragen, da die Normen des Lebensschutzes, der Selbstbestimmung und des Nicht-Schadens auf dem Spiel stehen und Nahestehende angesichts eines Suizidwunsches überfordert sind. Es sind daher institutionelle Strukturen auszubauen, die für Menschen mit einem Suizidwunsch und ihre Nahestehende leicht zugänglich sind, um den Laienhelfern professionelle Helfer zur Seite zu stellen.
Suizid Beihilfe zum Suizid assistierter Suizid Bilanzsuizid Freitod Vorannahmen unerträgliches Leiden Alternativlosigkeit Übertragung Sterbehilfe Psychiatrie Suizidprävention Autonomie Selbstbestimmung
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3. Jg. (2015) Ausgabe 1
Die Finanzierung sozialer DienstleistungenAlles hat seinen Preis. Kritische Betrachtungen zur Finanzierung sozialer Dienstleistungen
In der Sozialen Arbeit sind durchaus zentrale professionsethische Leitmaximen beschrieben bspw. die Hilfe zur Selbsthilfe, die Kategorie der Selbstbestimmung oder das Wechselwirkungsverhältnis von individuellem Verhalten und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Die zentrale These des Beitrags vermutet, dass es neben der Notwendigkeit einer sehr voraussetzungs- und anspruchsvoll aufgestellten habituellen sowie verfahrenstechnischen Handlungsfähigkeit für eine emanzipatorische, sozial-raumbezogene und inklusive Soziale Arbeit zugleich einer Steuerungslogik im Professionskontext bedarf, die solche Professionsleitlinien überhaupt zulässt. Die dabei ausschlaggebende Regulierungsgröße zeigt sich in der Finan-zierungsstruktur Sozialer Arbeit, die zumeist die postulierten professions-ethischen Formulierungen untergräbt und ad absurdum führt.
Sozialraumorientierung Wechselwirkungsgefüge zwischen Feld und Fall Empowerment Selbstbestimmung emanzipatorische Soziale Arbeit Lösungsfokussierung Professionsethik
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