EthikJournal

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    • Monika Bobbert (Münster)

      4. Jg. (2017) Ausgabe 2
      Suizidales Begehren im Altern und in Krankheit

      Suizidwunsch und die Perspektive der Anderen: Zur Problematik impliziter Vorannahmen und der Hilflosigkeit Nahestehender

      Die Auffassung, dass unter bestimmten Bedingungen ein Suizid hingenommen werden sollte, findet in unserer Gesellschaft zunehmende Akzeptanz. Außerdem verstärkt sich die Tendenz, dass es in bestimmten Fällen ein Recht auf Suizidassistenz geben sollte. Kritischen Stimmen, unter anderem aus den christlichen Kirchen, wird vorgehalten, sie respektierten das Selbstbestimmungsrecht zu wenig. Im vorliegenden Beitrag werden implizite Vorannahmen wie „Freitod“ und „Bilanzsuizid“ unter Einbindung philosophischer und psychiatrischer Erkenntnisse untersucht. Es wird aufgezeigt, warum die Delegation der Unterscheidung von Krankheit und Gesundheit an die Berufsgruppe der Psychiater zu unterschiedlichen Urteilen führt und warum der so genannte „Bilanzsuizid“ inhaltlich unklar ist. Zusatzkriterien wie „Wohlüberlegtheit“, „unerträgliches Leiden“, „Alternativlosigkeit“, „terminale Erkrankung“ oder „Hochbetagtheit“, die bei kranken oder hochbetagten Menschen, weniger aber bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen angeführt werden, werden kritisch beleuchtet. An Hand aktueller Empfehlungen zum Umgang mit Menschen mit einem Suizidwunsch wird herausgearbeitet, warum ein „Mehr-Augenprinzip“ die mit den strittigen Vorannahmen verbundene Unsicherheit und die unzureichende Begründung der Zusatzkriterien nicht kompensieren kann. Angesichts der nicht ausräumbaren Unsicherheiten, der Gefahr der „Übertragung“ und der Hilflosigkeit der Helfer des Nahbereichs ist dem Vorsichtsprinzip Rechnung zu tragen, da die Normen des Lebensschutzes, der Selbstbestimmung und des Nicht-Schadens auf dem Spiel stehen und Nahestehende angesichts eines Suizidwunsches überfordert sind. Es sind daher institutionelle Strukturen auszubauen, die für Menschen mit einem Suizidwunsch und ihre Nahestehende leicht zugänglich sind, um den Laienhelfern professionelle Helfer zur Seite zu stellen.

      Suizid Beihilfe zum Suizid assistierter Suizid Bilanzsuizid Freitod Vorannahmen unerträgliches Leiden Alternativlosigkeit Übertragung Sterbehilfe Psychiatrie Suizidprävention Autonomie Selbstbestimmung

    • H. Christof Müller-Busch (Witten/Herdecke/Berlin)

      2. Jg. (2014) Ausgabe 2
      Sterben und Tod

      Palliative Care - Geschichte und Konzept einer interdisziplinären Begleitung Schwerkranker und Sterbender

      Kaum ein Bereich der Medizin hat sich in den letzten 20 Jahren so dynamisch entwickelt wie Palliative Care/Palliative Medizin. Palliative Care ist nicht nur eine neue Spezialdisziplin für Menschen am Lebensende, sondern wird zunehmend auch in andere Bereiche integriert, die mit Sterben und Tod konfrontiert werden, beispielsweise die Intensivmedizin und Geriatrie. Die Berücksichtigung palliativer Aspekte sind für alle Professionen bedeutsam, die mit der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen und deren Angehörigen befasst sind. Der bedürfnisorientierte Ansatz von Palliative Care ist für alte, multimorbide und demente Menschen besonders wichtig. Zur Palliativversorgung gehört nicht nur das Kümmern um optimale Symptomlinderung und eine einfühlsame Sterbebegleitung, sondern auch effektive Kommunikation und reflektiertes Entscheiden unter Achtung der Bedürfnisse und des Willens der Betroffenen. Die frühe Integration palliativer Aspekte in die gesundheitliche Begleitung kann dazu beitragen, dass die Abschiedsphase am Lebensende nicht nur von besserer Lebensqualität gekenn-zeichnet ist, sondern auch von einer besseren Akzeptanz des Sterbens. Der Umgang mit Selbstbestimmung im Respekt vor Autonomie ist in Palliative Care eine wichtiges Thema, das in der Konfrontation mit einer selbstbestimmten „Sterbehilfe“ nicht nur besondere kommunikative Fähigkeiten sondern auch eine eigene Positionierung benötigt.

      Palliative Care Palliativmedizin Interdisziplinarität gutes Sterben Ethik der Autonomie Sterbehilfe