In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es zunehmend Bestrebungen, Inklusion in sozialräumlichen Kontexten zu stärken. Dabei wird häufig ein enger Fokus auf Menschen mit Behinderungen und nicht ein breites Inklusionsverständnis zugrunde gelegt. Letzteres zielt nicht nur auf den Abbau von Barrieren oder den besseren Einbezug von behinderten Menschen, sondern auf gesellschaftliche Teilhabe und eine Vermeidung von Ausschließung möglichst aller Gesellschaftsmitglieder. Ausgehend von einem solchen breiten Inklusionsverständnis meint der Bezug auf sozialräumliche Zusammenhänge nicht eine andere politische Steuerung, sondern eine spezifische professionelle und organisationale Handlungsstrategie. Dazu wird das Konzept der Sozialraumarbeit als Alternative zum weit verbreiteten Programm Sozialraumorientierung vorgeschlagen. Eine inklusive Sozialraumarbeit betont die Gestaltung von sozialen Räumen als durch alle an sozialen Prozessen beteiligten Akteur:innen ständig (re)produziertes Gewebe sozialer Praktiken. Bei der Konkretisierung inklusiver Sozialraumarbeit sind die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse als sozialräumliche Ordnung systematisch in den Blick zu nehmen, indem die damit verbundenen zentralen Dilemmata zum Ansatzpunkt gemacht werden. Im vorliegenden Beitrag wird dies entlang der wichtigsten Dilemmata verdeutlicht und illustriert.
Inklusive Sozialraumarbeit Konflikt Kontextualisierung Positionierung Sozialraum Teilhabe Inklusion
Hinführung
Die offizielle Programmlogik und damit verbundene Symbolik im deutschsprachigen Raum ist – bei allen Differenzen – eindeutig: Die Umsetzung von Inklusion und die Entwicklung inklusiver Sozialräume zielt darauf, Menschen mit Behinderungen die notwendige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. So präsentierte der zuständige österreichische Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung im März 2021 das Positionspapier zur inklusiven Bildung und Sonderpädagogik der Öffentlichkeit mit dem Hinweis, dass dessen Umsetzung „in engem Austausch mit dem Österreichischen Behindertenrat“ erfolgen solle. Die Präsentation der Dokumentation „InitiativeSozialraumInklusiv“ durch Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Juni desselben Jahres in Deutschland geschieht mit den einleitenden Worten: „Wie können wir unseren Sozialraum inklusiver gestalten, damit Menschen mit und ohne Behinderungen selbstbestimmt leben können?“. Korrespondierend dazu lässt sich durchaus die sozialrechtliche Auseinandersetzung um eine so genannte „große Lösung“ diskutieren (Franke 2024, 3), wie sie die Reformdebatten um das bisherige Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) im bundesdeutschen Kontext prägen. Ziel ist dabei, die fachliche Zuständigkeit wiederum auch auf Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung auszuweiten, was im zweiten Reformschritt des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes für das Jahr 2028 vorgesehen ist (ebd.; vgl. Hollbach-Grömig et al. 2024). Aber auch die 2023 gegründete Schweizer Inklusions-Initiative, die nicht von der Regierung, sondern von einer Gruppe von fünf zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen wird, beginnt ihre Darstellung mit dem Hinweis darauf, dass „[d]ie Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen […] auf die Prioritätenliste der Schweizer Politik [gehört]! Rund 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in der Schweiz“.
Ein solches Verständnis von Inklusion als Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben wird von diversen erziehungs- und sozialwissenschaftlichen Autor:innen als zu eng bezeichnet (Budde/Hummrich 2014, 35): „Bei einer Engführung des Inklusionsbegriffs auf Personen mit Förderbedarf ist zu bedenken, dass gerade die ‚gut gemeinten‘ Fördermaßnahmen die Wahrnehmung von Behinderung mitkonstruieren. […] Die Differenz zwischen Menschen mit und Menschen ohne Behinderung wird durch sonderpädagogische Förderangebote institutionell mit aufrechterhalten.“ Autor:innen, wie Budde und Hummrich (vgl. auch Gottuck/Pfaff/Tervooren 2021), plädieren daher für einen weiten Inklusionsbegriff. Dieser müsse Teilhabe und Partizipation umfassen und Prozesse der Inklusion und Exklusion systematisch berücksichtigen (vgl. Koepfer/Powell/Zahnd 2021): „In einem breiten Verständnis kann Inklusion schließlich als Leitfigur für pädagogische Institutionen stehen, die dem Abbau von Bildungsungleichheit verpflichtet ist“ (Budde/Hummrich 2014, 35). Es geht also nicht nur und primär um die Einbindung von Personen, denen eine Abweichung von Normalitätsstandards attestiert wird, sondern im Idealfall um die Ermöglichung von Differenz und Heterogenität in der Vielfalt der Menschen.
Die folgenden Überlegungen knüpfen an einem solchen weiten Inklusionsbegriff an und diskutieren vor dessen Horizont das Konzept inklusiver Sozialräume. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein solches Konzept nicht nur auf die Vermeidung, Verringerung und den Abbau von Bildungsungleichheiten, sondern generell auf eine entsprechende Bearbeitung sozialer Ausschließungsprozesse abzielt, also einem intersektionalen Anspruch verpflichtet ist.
Im vorliegenden Beitrag wird zuerst die Figur der inklusiven Sozialräume diskutiert, indem diese in die deutschsprachige Debatte um sozialraumbezogene Fragen eingeordnet wird (Kap. 2). Dazu wird vorgeschlagen, die Arbeit an inklusiven Sozialräumen in der Perspektive einer Sozialraumarbeit zu verorten. Diese zeichnet sich durch einen kritisch-reflexiven Anspruch an entsprechende fachwissenschaftliche wie fachlich-alltagspraktische Denk- und Vorgehensweisen aus. Bestimmen lässt sich eine professionelle wie organisationale Sozialraumarbeit durch ihre bewusste und aktive Auseinandersetzung mit zentralen Dilemmata. Diese Dilemmata verweisen auf die gegenwärtige sozialräumliche Ordnung, also die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse, wenn man diese einer raumtheoretischen Reflexion unterzieht. Daher werden die zentralen Dilemmata, mit denen sich eine inklusive Sozialraumarbeit konfrontiert sieht, in dieser gegenwärtigen sozialräumlichen Ordnung im weiteren Text herausgearbeitet (Kap. 3), präzisiert und vor allem exemplarisch konkretisiert (Kap. 4). Damit soll greifbar werden, was eine tatsächlich inklusive Sozialraumarbeit ausmacht. Die vorliegenden Überlegungen schließen mit einem Resümee (Kap. 5), in dem nochmals verdeutlicht wird, warum das Konzept einer inklusiven Sozialraumarbeit immer eine konfliktorientierte Denk- und Vorgehensweise meint.
Inklusive Sozialräume: Die Perspektive der Sozialraumarbeit als Alternative zum Steuerungsinstrument „Sozialraumorientierung“
Inklusive Sozialräume werden konzeptionell zuerst einmal durch ihre spezifische Verortung bestimmt: Entsprechende Programme zielen auf die nahräumliche Ebene. Dementsprechend spricht der verantwortliche Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit im zuständigen bundesdeutschen Ministerium von „lokale[n] und regionale[n] Ansätze[n]“, die es „zu unterstützen“ gelte. Auch die Projektleiterin bei Aktion Mensch, von der seit 2017 das Projekt „Kommune Inklusiv“ in fünf bundesdeutschen Kommunen betrieben wird, definiert Sozialraum als „Lebensumfeld der Bürger im räumlichen und sozialen Sinne, wozu „alle Orte“ gehörten, „an denen Menschen aufeinandertreffen, sich austauschen und zusammenwirken“[1]. Verschiedene Schweizerische Gemeinden und Einrichtungen der Behindertenhilfe orientieren sich an den Entwicklungen in Deutschland, wenn sie die Frage stellen „Inklusive Kommunen – bald auch in der Schweiz?“. Sie verfolgen dabei das Ziel, „inklusive (Wohn-)Strukturen zu schaffen und so zu einer inklusiven Gesellschaft beizutragen“[2]. Ähnlich argumentiert auch CURAVIVA, der Schweizer Branchenverband der Anbieter von Dienstleistungen für Menschen im Alter, wenn er den Inklusionsaspekt von „Caring Communities“ betont, indem sich diese sozialraumorientiert, d.h. „typischerweise kleinräumig, auf Siedlungs-, Quartiers- oder Gemeindeebene entwickeln“ (CURAVIVA 2022, 3).
In Korrespondenz zu vorherrschenden Handlungskonzepten, die vor allem unter dem Titel Sozialraumorientierung vertreten werden (vgl. Kessl/Reutlinger 2022a), wird hier also die Nahräumlichkeit zu einem konstitutiven Bestimmungsmoment sozialräumlicher Strategien und Maßnahmen gemacht.
Interessant ist nun jedoch, dass sich in politischen Programmpapieren der jüngeren Vergangenheit nicht mehr nur diese konzeptionelle Ausrichtung findet, sondern die Frage inklusiver Sozialräume auch auf die fachwissenschaftliche Auseinandersetzung mit sozialräumlichen Ansätzen und dem Programm der Sozialraumorientierung (Dirks/Kessl 2021) rekurriert. Diese kritischen Einschätzungen fasst Dederich (2013, 62) wie folgt zusammen: „[D]ie Schaffung inklusiver Lebensräume [ist] nicht allein durch eine politisch beschlossene und sozialtechnologisch umzusetzende Restrukturierung der Hilfe zu bewerkstelligen. Die Verwirklichung des inklusiven Anspruchs der Sozialraumorientierung erfordert vielmehr auch einen tiefgreifenden kulturellen Wandel.“ Konzeptionell formuliert Treschner (2021) die zu bearbeitende Herausforderung in der Dokumentation der bundesdeutschen Ministeriumsinitiative SozialraumInklusiv von 2021 in „Fragen aus der Wissenschaft“ zur Sozialraumperspektive im Inklusionskontext: Es gelte demnach vor allem die Einsicht in die Relationalität von Sozialräumen, also ihre gesellschaftliche Dimension, ihre Geschichte, als ihre historische Dimension, und damit die Notwendigkeit, Sozialräume nicht als gegebene und fixierte administrative oder territoriale Einheiten, sondern als sozialräumliche Konstellation im Sinne Bourdieus (1991) einzubeziehen.
Betrachtet man inklusive Sozialräume in diesem Sinne, lässt sich daraus kein schlichtes Steuerungsinstrument mehr herstellen, wie es 1998 noch von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) empfohlen wurde: Sozialraumorientierung wurde seither den bundesdeutschen Kommunen vor allem als „Fachkonzept Sozialraumorientierung“ (Hinte/Treeß 2007) zur Etablierung eines „Spar-“ und „Präventionsprogramm[s]“ (Dahme/Wohlfahrt 2011, 204) angeboten. Während mit Handlungskonzepten, wie dem so genannten Fachkonzept, im deutschsprachigen Raum ein Instrument zur Neuen Steuerung präsentiert wird, also das Versprechen einer „sozialtechnologisch umzusetzende[n] Restrukturierung“ (Dederich 2013, 62), wird im Folgenden im Anschluss an Dederich, Treschner und andere, wie Röh/Meins (2021), nach einer alternativen Blickrichtung zu diesem Programm Sozialraumorientierung gesucht.
Diese wird unter dem Begriff einer „Sozialraumarbeit“ diskutiert (Kessl/Reutlinger 2022b). Darunter werden die „professionelle[n] Tätigkeiten im Sozial-, Bildungs- oder Gesundheitsbereich [verstanden], die bewusst und gezielt innerhalb sozialräumlicher Zusammenhänge agieren und an deren Gestaltung mitwirken und auch mitwirken möchten“ (ebd., 37). Der Blick einer Sozialraumarbeit richtet sich also nicht auf eine neue Steuerung sozialer Dienstleistungsangebote, sondern auf die Herstellungs-, und damit auch die aktuellen und zukünftig möglichen Gestaltungsprozesse sozialräumlicher Zusammenhänge. Damit geraten auch nicht nur die Organisationen und die in ihnen tätigen Personen, z.B. in den Feldern der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik, in den Blick. Vielmehr sind alle am Erbringungsprozess beteiligten Personen und Gruppen zu berücksichtigen, nicht zuletzt die von ganz unterschiedlichen strukturellen Ausgrenzungen und Ausschlüssen betroffenen Akteur:innen. Alles andere wäre im Sinne eines weiten Inklusionsverständnisses auch nicht angemessen. Im Hinblick auf die Fragen nach inklusiven Sozialräumen ist schließlich gerade die Dimension der strukturellen Ausgrenzungen und Ausschließungen von besonderer Bedeutung. Sollen diese einer Bearbeitung nähergebracht werden und so dem (weiten) inklusiven Anspruch, sie zu verändern, tatsächlich entsprochen werden, bedarf es einer Einsicht in die strukturelle, d.h. gesellschaftliche und professionelle, aber auch räumliche Verfasstheit des professionellen Handelns. Diese kann nicht per se positiv und normativ wie fachlich richtig sein, sondern sie kann erst situativ und im konkreten Kontext entwickelt und justiert werden – und das verlangt die Positionierung in entsprechenden konfliktiven Konstellationen. Für ein entsprechendes professionelles Agieren zur Entwicklung inklusiver Sozialräume ist im Sinne der Sozialraumarbeitsperspektive daher zu erkennen, dass das konkrete Tun von verschiedenen Dilemmata durchzogen ist. Diese gilt es im Rahmen einer dann inklusiven Sozialraumarbeit zu verstehen und möglichst zu bearbeiten, um einen sozialräumlichen Kontext tatsächlich inklusiv(er) zu gestalten.
__
[1] Online unter: https://www.aktion-mensch.de/kommune-inklusiv/infothek/2017-03-interview-kommune-inklusiv (abgerufen 16. Oktober 2024). ↑
[2] Online unter: https://www.luniq.ch/inklusive-kommunen-bald-auch-in-der-schweiz/ (abgerufen16. Oktober 2024). ↑
Zentrale Dilemmata als Ausdruck der Verortung einer inklusiven Sozialraumarbeit in der gegenwärtigen sozialräumlichen Ordnung
Ausgangspunkt sozialräumlicher Initiativen und Strategien ist häufig die Abgrenzung bzw. Definition eines geografischen Areals, innerhalb dessen Angebote platziert werden (vgl. Kessl/Otto 2007). Meist wird dafür eine Gebietseinheit ausgewählt, die aus sozial- und raumplanerischer Sicht sinnvoll abzugrenzen und zu vermessen ist, sich also für die Aggregation statistischer Daten bewährt hat: z.B. planerische Einheiten, für die überhaupt kleinräumige Daten vorliegen. Aus diesen Daten wird ein spezifischer Förder- und Interventionsbedarf abgeleitet – zum Beispiel, wenn hier statische Abweichungen vom gesellschaftlichen Durchschnitt ausgemacht werden und somit eine Benachteiligung vermerkt werden kann. Ziel ist es, dass die vermessenen Einheiten möglichst klein sind, damit die Intervention auch den dort lebenden Menschen zugutekommt resp. ihre Problemlagen tatsächlich bearbeitet werden können. Damit werden sozialraumbezogene Aktivitäten in vielen Fällen mit Verweis auf benachteiligte Stadt- und Ortsteile umgesetzt. Konzeptionell liegt ihnen dann eine Ausrichtung auf bestimmte Gebiete, d.h. geografische Areale zugrunde (vgl. Reutlinger/Vellacott 2021). Solche territorialen Planungsräume bilden sowohl den Ausgangspunkt als auch die Handlungsebene für sozialraumbezogene Aktivitäten.
Aus dieser gängigen Praxis, Planungsräume als Ausgangs- und Zielgebiet für sozialräumliche Praxis zu identifizieren und diese mit Sozialräumen gleichzusetzen, ergeben sich eine Reihe von Dilemmata, die im Folgenden verdeutlicht werden. Dies gelingt, indem sie in den bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen, also in der gegenwärtigen sozialräumlichen Ordnung (vgl. ausführlich Kessl/Reutlinger 2022a), verortet werden.
Das Territorialisierungsdilemma
Das erste Dilemma, das Territorialisierungsdilemma, zeigt sich darin, dass soziale Segregation, die sich in der räumlichen Abbildung des „sozialen Raumes“ (Bourdieu 1991), d.h. in der sehr unterschiedlichen räumlichen Verteilung von Kapitalien, Zugängen und Privilegien manifestiert, nicht dadurch überwunden werden kann, dass auch Hilfe- und Unterstützungsstrukturen in einem entsprechend benachteiligten Quartier verortet werden. „Orte der Desintegration“ können schließlich nur schwer „Stätten der Heilung“ für diese Desintegrationsprozesse werden (Duyvendak 2004): Wenn bestimmte Wohnareale zunächst als desintegriert identifiziert werden, um dann durch die Mobilisierung brachliegender Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner zur Quelle der Lösung zu werden, wie dies in der Tradition gemeinwesenorientierter Ansätze vielfach der Fall ist, werden allzu leicht Manifestations- und Lösungsebene von sozialen Problemen miteinander vermischt. Die dabei vorgenommene Gleichsetzung von physischer und sozialer Räumlichkeit bei der gleichzeitigen Ignoranz relationaler Abhängigkeiten und Verflechtungen dieser Gebiete mit gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen führt allzuleicht dazu, dass die Bezüge und Ursachen in der Gesamtgesellschaft aus dem Blick geraten können, ja mehr noch: Der ‚Rest der Gesellschaft‘ kann sich der Verantwortung für die Lösung dieser Probleme entziehen.
Am Beispiel lokaler Wirtschaftskreisläufe, also dem Versuch, einen lokalen Wirtschaftskreislauf in Gang zu setzen und damit eine bessere Integration von erwerbslosen Gesellschaftsmitgliedern zu ermöglichen, lässt sich dieses Territorialisierungsdilemma konkret illustrieren. Auch wenn die Integration in den Arbeitsmarkt im Einzelfall gelingen mag, liegen die strukturellen Ursachen von Erwerbslosigkeit oder auch für einem unzureichenden Wohnbestand in der Regel nicht auf der lokalen, sondern auf der überregionalen und internationalen Ebenen. Blenden sozialräumliche Ansätze dies aus, laufen sie Gefahr, gesellschaftliche Verhältnisse selbst auszublenden und im schlimmsten Fall die benachteiligte soziale Lage der Bewohner:innen sogar weiter symbolisch zu zementieren. Um an den gesellschaftlichen Ursachen anzusetzen, wären daher Maßnahmen auf kommunaler und nationaler Ebene notwendig – entsprechend könnte sich eine inklusive Sozialraumarbeit auch in arbeits-, wohnungs- und sozialpolitische Debatten auf kommunaler wie überregionaler Ebene einbringen und positionieren.
Das Kleinräumigkeitsdilemma
Für sozialraumorientierte Strategien und Maßnahmen ist die Frage der Inklusion konstitutiv. Denn kleinräumige Areale, wie Quartiere oder Stadtteile, werden typischerweise aus sich heraus bereits als Ort und Hort der Inklusion verstanden. Schließlich richten sie sich – zumindest nach dem konzeptionellen Selbstanspruch, wie er im Programm Sozialraumorientierung (Dirks/Kessl 2021) vertreten wird – an alle Bewohner:innen des entsprechenden Areals, und sie wollen auch unterschiedliche Berufsgruppen im Sozial- und Bildungs-, aber auch Gesundheitsbereich einbeziehen (vgl. Köckler 2019). Entsprechend verstehen sich sozialraumbezogene Angebote, seien es Beteiligungsformate, wie ein Runder Tisch, oder Vergemeinschaftungsinitiativen, wie ein Stadteilfest, per se als inklusiv, auch wenn sie das nicht explizit konzeptionell ausweisen. Allerdings erweist sich auch dieser konstitutive Inklusionsanspruch in mehrfacher Weise als dilemmatisch, was sich bereits an den beiden Beispielen für sozialraumbezogene Angebote zeigt: Auch im kleinräumigen Kontext reproduzieren sich Macht- und Herrschaftsverhältnisse, wie sie die Stadtgesellschaft auch insgesamt prägen (vgl. Schwarzer 2001; 2002). Hier manifestiert sich also nichts weniger als ein Kleinräumigkeitsdilemma. Die Ausgangspositionen für die Durchsetzung der eigenen Interessen sind strukturell aber deutlich ungleich verteilt. Dazuhin sind die Bewohner:innen eines Stadtteils, eines Quartiers oder einer Nachbarschaft sehr unterschiedlich mit Möglichkeiten ausgestattet und damit auch unterschiedlich befähigt, sich in solchen zivilgesellschaftlichen Kontexten zu engagieren (vgl. Munsch 2005). Ansätze zu einer sozialräumlichen Inklusion können diese sozialstrukturellen Ausgangsbedingungen also nicht einfach außer Kraft setzen, sondern sind von ihnen geprägt.
Das Kleinräumigkeitsdilemma zeigt sich darüber hinaus darin, dass die definierten Planungsräume, auf die sich sozialräumliche Initiativen beziehen, nicht per se dem alltäglichen Handlungsraum der Bewohner:innen entsprechen. Verschiedene empirische Studien, z.B. über das kindliche und jugendliche Aneignungsverhalten im lokalen Kontext, zeigen deutlich: Für Jugendliche sind bestimmte Orte relevant, an denen sie sich mit anderen Jugendlichen treffen können, an denen etwas los ist und an denen sie etwas erleben oder an die sie sich ungestört zurückziehen können (Reutlinger u.a. 2025). Ob sich diese Orte im administrativen Planungsraum befinden oder nicht, ist für sie zuerst einmal irrelevant. Vielmehr entwerfen sie ihre eigenen, gruppenspezifischen Geographien in der Stadt (Reutlinger 2017). Für sozialräumlich engagierte Jugendarbeiter:innen zeigt sich das Dilemma der Kleinräumigkeit nun darin, dass sie sich mit einer widersprüchlichen Logik konfrontiert sehen. Entweder fühlen sie sich dem Sozialplanungsraum verpflichtet, versuchen Angebote für Jugendliche in diesem kartografierten Sozialraum zu schaffen, mit dem Ziel, die Jugendlichen vor Ort zu halten. Oder sie lassen sich auf die Geographien der Jugendlichen ein und sehen sich dadurch aufgefordert, die Grenzen der statistischen Sozialplanungsräume zu überschreiten und in Planungsgebieten tätig zu werden, für die andere Teams steuerungslogisch bereits zuständig erklärt wurden.
Das Präventionsdilemma
Im Sinne des Programms Sozialraumorientierung wird an die Verantwortung der Bewohner:innen wie der dort angesiedelten sozialen Träger oder zivilgesellschaftlicher Initiativen appelliert bzw. diese in die Pflicht genommen, für mehr Ordnung im öffentlichen Raum, aber auch eine bessere Sicherheit im jeweiligen Wohngebiet zu sorgen. Manchmal geschieht dies eher subtil, indem mit Kampagnen und Maßnahmen eine erhöhte Wachsamkeit der Nachbar:innen angeregt werden soll und zur Anzeige auffälliger Verhaltensweisen aufgerufen wird. Manchmal geschieht dies offensiv und sichtbar, indem in bestimmten Wohnarealen oder an Orten, an denen sich soziale Probleme wie in einem Brennglas zu bündeln scheinen – zum Beispiel auf Bahnhofsvorplätzen –, polizeiliche, sozialarbeiterische oder neu kreierte Einsatzkräfte für Sicherheit und Ordnung konzentriert werden (vgl. Diebäcker/Wild 2020). Sozialarbeiterische Fachkräfte versuchen im Konkreten nun durchaus, im Sinne eines allparteilichen Selbstverständnisses, eine Position zu vertreten, die unterschiedliche Ansprüche und Perspektiven mit dem gewünschten politischen Ziel der Befriedung des Ortes zusammenführt (vgl. Haag 2023). Damit können sie sich aber nicht einem weiteren, dem Präventionsdilemma, entziehen, denn ihr Bemühen um Integration steht im Spannungsverhältnis zu der grundlegenden präventionspolitischen Motivation, aus der heraus viele Maßnahmen legitimiert werden. So sehen sich die potenziellen Nutzer:innen einem potenziellen Generalverdacht ausgesetzt, zum Beispiel als Nutzer:innen eines öffentlichen Bahnhofsvorplatzes oder eine städtischen Parks. Ja, in bestimmten Fällen dient zum Beispiel der Einsatz einer Aufsuchenden Sozialen Arbeit sogar der Ko-Legitimation von Verdrängungsprozessen.
Diese Tendenzen lassen sich am folgenden Beispiel illustrieren. In einem Quartier in der Schweiz, in dem die Zahl der Bewohner:innen mit Migrationshintergrund hoch ist, ebenso die Zahl erwerbsloser Bewohner:innen, die Wohnverhältnisse beengt sind und die Zahl der psychischen Erkrankungen unter der Wohnbevölkerung zunimmt, haben die Mitarbeiter:innen eines Nachbarschaftstreffs ein Projekt initiiert, in dem bestimmte Flächen im öffentlichen Raum zurückerobert und durch die Bewohner:innen selbst bewirtschaftet werden sollen. Auf diesen wird Gemüse angebaut und Blumen gepflanzt. Regelmäßige Treffen und gemeinsames Gärtnerarbeiten sollen den Austausch und das gegenseitige Lernen fördern und die Menschen zusammenbringen. Darüber hinaus soll durch die Belebung des öffentlichen Raums das Verantwortungsgefühl für den Stadtteil gestärkt werden. Erklärtes Ziel ist es, dass die häufigen Beschwerden über littering und Lärm durch eine Gruppe Jugendlicher, die regelmäßig den zentral gelegenen Jugendtreff besuchen, reduziert werden sollen. Die dortigen Fachkräfte kommen zu den Treffen und in den Sommermonaten findet ein Workshop statt, bei dem Jugendliche aus dem Treff unter Anleitung einer Gruppe Erwachsener ihr eigenes Beet anlegen.
Dieses Schweizerische Urban Gardening-Projekt erhält damit vor allem eine präventive Begründung. Diese konzeptionelle Ausrichtung ist typisch für sozialraumorientierte Ansätze. Der Versuch, einen besseren Kontakt zwischen den Stadtteilbewohner:innen herzustellen, zielt darauf ab, ein gewisses Maß an Mitverantwortung der Stadtteilbewohner:innen für ihren Stadtteil zu mobilisieren. So sollen sie im konkreten Fall ein Auge auf die Jugendlichen haben, wenn sie im Stadtteil unterwegs sind. Das Präventionsdilemma besteht nun eben darin, dass mit einer solchen Ausrichtung sozialraumorientierter Ansätze die Jugendlichen Gefahr laufen, unter den bereits markierten Generalverdacht gestellt zu werden. Aus der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Altersgruppe wird dann der präventive Kontrollbedarf abgeleitet. Jugendliche werden also allein aufgrund der Tatsache, dass sie im Stadtteil leben und den Jugendtreff besuchen, unter besondere Beobachtung gestellt.
Das Homogenisierungsdilemma
Die Stadt als Ort der Urbanität steht für die Vergesellschaftungslogik der modernen Gesellschaft (Siebel 2015), die die vormodernen Vergemeinschaftungslogiken, die sich mit der Figur des Dorfes symbolisieren lassen, überwinden will. Vergemeinschaftung zielt daher auf eine Konstellation der Ähnlichen, während Vergesellschaftung auf eine Konstellation von Unähnlichen abstellt. Wenn Inklusion aber in einem solchen Sinne mit Vergemeinschaftung gleichgesetzt wird, kann es allzu leicht zu einem Spannungsverhältnis zwischen dem Modernisierungsanspruch auf Vergesellschaftung und dem nahräumlichen Vergemeinschaftungsanspruch kommen, womit ein Homogenisierungsdilemma benannt ist.
Dieses lässt sich ebenfalls anhand eines Beispiels konkretisieren: Bei einem jährlich stattfindenden Quartierfest, das von den Fachkräften des Quartiertreffs einer schweizerischen Großstadt organisiert wird, feiern die Bewohner:innen des als benachteiligt ausgewiesenen Stadtteils lautstark. Auf einer Bühne spielt eine Band, deren Programm als ‚Balkanmusik‘ angekündigt wird, bevor eine ‚Gruppe aus Sri Lanka‘ übernimmt, so weist es das Programm des Festes aus. Hinter den Marktständen bieten Bewohner:innen verschiedene Speisen und Getränke an. Schilder in verschiedenen Sprachen weisen auf die Namen der Speisen und die Standbetreiber hin: Vereine der migrantischen Selbstorganisation, soziale Einrichtungen und eine Selbsthilfeorganisation. Das Quartierfest ist als ‚multikultureller Event‘ angekündigt worden, auf dem sich Gruppen von Bewohner:innen unterschiedlicher Herkunft präsentierten. Das Dilemma einer solchen Zuschreibung zeigt sich in zweifacher Hinsicht: Die stereotype Zuschreibung spezifischer kultureller Muster, wie der Reduktion einer türkischen oder kurdischen Herkunft auf das Speiseangebot ‚Döner‘ und ‚Baklava‘, verdeckt selbstverständlich eine genauere Auseinandersetzung mit den höchst differenten Herkunftskonstellationen der Beteiligten. So identifizieren sich manche der Anwesenden gar nicht mit der Herkunft ihrer Großeltern, andere beschreiben für sich eine hybride Identität, die die unterschiedliche Herkunft ihrer Vorfahren und ihre eigene schweizerische Zugehörigkeit verbindet. Nochmals andere können mit diesen nationalstaatsbezogenen Identitätskonzepten gar nichts anfangen und begreifen sich als Weltbürger:innen. Fast noch entscheidender für die Frage nach einer inklusiven Sozialraumarbeit ist aber, dass das labeling als ‚multikulturell‘ eine Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Verhältnissen allzu leicht verdecken kann: Statt die maßgeblichen gesellschaftlichen Strukturkategorien, die sich in Armut und Reichtum, einer ungleichen Geschlechterordnung und eben auch rassistischen Diskriminierungen ausdrücken, in den Blick zu rücken, werden kulturalisierte Differenzen gefeiert. Um Missverständnisse zu vermeiden: Nicht das gesellige Beisammensein und das Feiern soll hier problematisiert werden, aber es sollte die systematische Auseinandersetzung mit dem bestehenden gesellschaftlichen Kontext und eine damit verbundene Positionierung nicht ersetzen. Inklusion ist nicht im Rahmen einer kulturalisierenden Praxis zur realisieren. Das zeigt sich auch schon darin, dass sich manche Bewohner:innen vermutlich dem Quartierfest entziehen und an diesem kein Interesse haben, andere aufgrund von Barrieren oder sprachlichen und körperlichen Einschränkungen gar nicht teilnehmen. Dient dann aber ein solches Format, wie das Quartierfest, der öffentlichen Inszenierung von Inklusion ist das Ziel der größeren Teilhabe eher verfehlt als befördert. Aus einer inklusiven Perspektive sollte es also immer auch darum gehen, kritisch zu hinterfragen, wer mit einem bestimmten Angebot erreicht wird und wer davon ausgeschlossen bleibt, weil die formalen, sprachlichen oder kulturellen Hürden einfach zu hoch sind. Nur so können Wege gefunden werden, dass die Vielfalt tatsächlich zunimmt und Gruppen und Personen tatsächlich repräsentiert sind, was nicht ohne Konflikte oder zumindest Reibungen vonstattengehen kann. Aber genau das würde eine inklusive Sozialraumarbeit auszeichnen.
Doch das Homogenisierungsdilemma zeigt sich nicht nur hinsichtlich der Repräsentation einzelner Bewohner:innengruppen und der Formatierung der Angebote, sondern auch in Bezug auf die gesamte Gruppe der Stadtteilbewohner:innen: Aktivitäten wie das Stadtteilfest suggerieren – wie der Name schon deutlich macht – allzu leicht, dass hier das Fest einer ganzen Bewohnergruppe gefeiert wird. Eine solche Gruppe als relativ homogener sozialer Zusammenhang existiert aber allenfalls in seltenen Fällen und dann auch nur in sehr überschaubaren und meist zeitlich begrenzten Zusammenhängen (z.B. in politisch oder religiös motivierten Wohnungsbaugenossenschaften oder in Teilen einzelner ehemaliger Facharbeitersiedlungen). Entscheidend ist aber vor allem, dass die Bewohner:innen eines solchen Wohnareals ein gemeinsames Interesse verbindet. Bei den so genannten benachteiligten Stadtteilen, wie sie im Mittelpunkt der sozialraumorientierten Betrachtung stehen, ist das einzige gemeinsame Interesse aller Bewohner:innen zumeist das an bezahlbarem Wohnraum und der Bereitstellung einer angemessenen Infrastruktur – für die Alltagsversorgung, für Bildungs- und Betreuungsbedarfe oder für die Mobilität und die Kommunikation. Neben der administrativen Zuordnung aufgrund des Wohnortes sind neben einzelnen persönlichen Bezügen aber häufig nur wenige weitere soziale Bezüge innerhalb der Mehrheit der Bewohner:innen auszumachen.
Das Homogenisierungsdilemma raumbezogener Maßnahmen lässt sich somit etwa folgendermaßen beschreiben: Sozialraumbezogene Vorgehensweisen stehen immer in der Gefahr, bereits vorliegende Homogenitätsunterstellungen zu reproduzieren, und damit das prinzipielle Problem symbolischer Ausschließung bestimmter Bevölkerungsgruppen zu verlängern, statt gegen dieses aktiv anzugehen. Einer inklusiven Sozialraumarbeit stellt sich daher die Frage, welche Strategien und Maßnahmen sie entwickeln und befördern kann, um diese dominierenden Homogenisierungsprozesse eher zu unterlaufen als zu (re)produzieren.
Eine Möglichkeit wäre, Inklusion eben nicht als Programm der Vergemeinschaftung zu übersetzen, sondern auch als ‚modernes‘ Programm der Anerkennung von Differenzen zu bestimmen (vgl. u.a. Tervooren/Pfaff 2018), was wiederum auf die notwendige Konfliktorientierung einer inklusiven Sozialraumarbeit und die Fähigkeit, diese Konflikte auch zu führen, verweist. Entscheidend ist dabei allerdings, ob nun die Differenzen, zum Beispiel als Behinderung, naturalisiert werden, und damit eine defizitäre Position gegenüber den nicht-defizitären Positionen der ‚Normalen‘ ausgewiesen wird, oder ob eine inklusive Sozialraumarbeit von der unterschiedlichen Vielfältigkeit von Positionen ausgeht und zugleich eine gleichberechtigte Situation für alle zu schaffen sucht. Im ersten Fall bleibt es bei der Gleichsetzung von Inklusion mit Integration, im zweiten Fall sucht Inklusion einen Weg auszuflaggen in Richtung einer „gleichfreien“ Gesellschaft (Balibar 2010/2012), also einem Vergesellschaftungsmodus, in dem allen Gesellschaftsmitgliedern ein Maß an Gleichheit und an Freiheit bereitgestellt wird.
Das Mileudilemma
Aber nicht nur auf der sozialstrukturellen, auch auf der sozialkulturellen Ebene sind sozialräumliche Inklusionsprogramme und -angebote mit konstitutiven Dilemmata konfrontiert: Sie setzen ja immer eine Bereitschaft der Bewohner:innen für eine solche Praxis voraus. Doch die Wahl eines Wohnorts ist keineswegs per se mit dem Bedürfnis verbunden, mit den dortigen Nachbar:innen in Verbindung zu kommen. Insofern kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Bewohner:innen eines Stadtteils oder eines Quartiers auf eine nahräumliche Vergemeinschaftung aus sind. Hieraus ergibt sich ein Milieudilemma.
Beim vorher beschriebenen Beispiel des Quartierfestes lässt sich dieses daran zeigen, dass fast ausschließlich die bereits organisierten Gruppen und die institutionalisierten sozialen Einrichtungen beteiligt sind. In räumlicher Hinsicht manifestiert sich das Milieudilemma darin, dass die durch sozialraumorienterte Aktivitäten geschaffenen sozialen Räume in mehrfacher Hinsicht „Sonderräume“ (Kessl 2012) darstellen: Ein benachteiligter Stadtteil im Vergleich zur Gesamtstadt oder der Kreis der Repräsentant:innen migrantischer Vereine und Initiativen im Vergleich zur Gruppe mit ähnlicher Migrationsgeschichte. Sie erhalten eine Position in diesen Sonderräumen, ihre Anliegen und Themen werden gesehen. Die vielen anderen Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils werden hingegen mit ihren Themen gar nicht erreicht. Das heißt aber auch, dass sie von den aktivierten Ressourcen und der erreichten Vernetzung nicht oder nur zufällig und indirekt profitieren können.
Das Milieudilemma zeigt sich jedoch auch in die andere Richtung. Bestimmte Gruppen erhalten eine Stimme und damit Sichtbarkeit. Um diese Position zu halten, sind sie gezwungen, möglichst viel für ihre Gruppe zu erreichen.
Milieustudien weisen sehr deutlich darauf hin, dass sich soziale Ungleichheit, das heißt die unterschiedliche Verteilung von Ressourcen und Zugängen zu diesen, nicht nur zwischen verschiedenen Wohngruppen zeigt, sondern auch innerhalb der einzelnen Wohnbevölkerungen. So machen empirische Befunde deutlich, dass die Aktivierung von Ressourcen vor allem bei den bereits einflussreichen Gruppen im Stadtteil gut gelingt. Das heißt, ähnlich wie bei dem Großteil der Versuche der Mobilisierung freiwilligen Engagements, mit denen vor allem Mittelschichtsangehörige erreicht werden, führen auch die Versuche in den so genannten benachteiligten Stadtteilen immer wieder dazu, dass nicht nur die bereits vernetzten Akteur:innen von sozialraumorientierten Aktivitäten profitieren, sondern vor allem die bereits relativ gut mit Ressourcen ausgestatteten Bewohnergruppen.
Gerade das Konzept der Stadt und Urbanität stellt historisch ja eher einen Gegensatz zu einem solchen Vergemeinschaftungsanspruch dar (Siebel 2015): Der Stadtbewohner und die Stadtbewohnerin wählen entweder die Möglichkeit der potenziellen Anonymität, wenn sie aus dem Dorf und dem ländlichen Raum in die Stadt ziehen, bzw. nutzen die Gleichzeitigkeit von differenten Lebensentwürfen und Herkünften, um den eigenen Ort im urbanen Kontext zu finden und dort den eigenen Alltag zu gestalten. Zugleich ist diese Kultur der Urbanität nicht eindeutig an bestimmte Orte und Areale gebunden. Auch ins Dorf sucht sich die urbane Kultur, zum Beispiel durch digitale Kommunikationswege oder das alltägliche Pendeln zwischen ländlichen und städtischen Orten, ihren Weg (vgl. auch Reutlinger 2020). Dazu kommt, dass die Wahl eines Wohnorts im Regelfall nicht deshalb geschieht, weil Menschen in ein bestimmtes Quartier, einen Stadtteil oder eine Gemeinde ziehen wollen, sondern weil diese aufgrund von privaten (Beziehung/Liebe und familiäre Gründe) oder beruflichen Entscheidungen (Ausbildungsort, Ort der beruflichen Tätigkeit) zum Ort der Wahl werden und weil der Wohnungs- und Immobilienmarkt Bedingungen vorgibt, unter denen eine Wohnortwahl geschieht.
Für eine inklusive Sozialraumarbeit stellt sich die Frage, welche Ansatzpunkte zu finden sind, die bestehenden Milieugrenzen – gerade auch in ihrer kleinräumigen Gestalt – immer wieder in Frage zu stellen und im gelungenen Fall auch zu ihrer Überwindung beizutragen. Notwendig wäre zum Beispiel eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit demokratischen Modellen, die mit der Frage einer allgemeinen Gewährleistung sozialer Teilhabe verbunden werden.
Das Vernetzungsdilemma
In einem benachteiligten Stadtteil einer deutschen Kleinstadt wurde das ehemalige Hallenbad abgerissen und heute befinden sich auf dem gleichen Gelände verschiedene Sozial- und Bildungseinrichtungen, eine Kita, eine Grundschule, ein Jugendtreff und eine Elternberatungsstelle sowie das Stadtteilbüro, in dem zwei Quartiermanager:innen tätig sind. Sie haben verschiedene Vernetzungsformate initiiert, um die unterschiedlichen Akteure und Institutionen regelmäßig an einen Tisch zu bringen und orientieren sich dabei an der Idee kommunaler Präventionsketten (Mavroudis 2020): Um ein gelingendes und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie die Stärkung ihrer Familien zu gewährleisten, soll für sie die institutionelle Infrastruktur durchgängig und niedrigschwellig zugänglich sein. Dieses Beispiel ist typisch für die Vernetzungsbemühungen sozialraumorientierter Ansätze. Mit entsprechenden Aktionen sollen die vorhandenen Ressourcen des sozialen Umfelds nicht nur aktiviert werden, sondern es sollen soziale Netzwerke installiert oder wiederhergestellt werden. Das Dilemma dabei ist nun, wie auch die Evaluationsergebnisse aus dem bundesdeutschen Stadtentwicklungsprogramm „Soziale Stadt“ (sowie aus dem darauf bezogenen Jugendhilfeprogramm E&C) zeigen (Reutlinger 2004), dass diese Vernetzung an solchen Stellen besonders gut funktioniert, an denen vor expliziten raumbezogenen Interventionsmaßnahmen bereits Netzwerksstrukturen nachweisbar waren. Dagegen erweist sich die Installierung von Netzwerkstrukturen an anderen Stellen als extrem schwierig. Untersuchungen im Kontext der wissenschaftlichen Begleitung des Jugendhilfeprogrammes E&C verdeutlichen, dass in den ausgewiesenen Gebieten des Programms „Soziale Stadt“ wenig neue Netzwerke entstanden sind. Bei den wenigen neu formierten Netzwerken handelt es sich meist um geschlossene und zielorientierte Gruppen (wie zum Beispiel eine Lenkungsgruppe des Programms „Soziale Stadt“), die die spezifischen Ziele des Förderprogramms verfolgen, ohne dass Bewohnerinnen oder Bewohner beteiligt werden. Kooperationen scheinen da zu funktionieren, wo es räumlich passt (ebd.).
Weshalb ist die Auseinandersetzung mit diesen zentralen Dilemmata, die sich aus der bestehenden sozialräumlichen Ordnung ergeben, für eine inklusive Sozialraumarbeit von Bedeutung? In all diesen Dilemmata spiegeln sich die bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse und die damit verbundenen Macht- und Herrschaftsverhältnisse wider, mit denen sich gerade jedes inklusive Angebot auseinandersetzen muss, wenn es einem professionellen Anspruch genügen möchte, wie eingangs bereits verdeutlicht wurde. Eine inklusive Sozialraumarbeit kann sich also nur dann als professionell auszeichnen, wenn sie sich kritisch-reflexiv mit diesen Verhältnissen auseinandersetzt und dazu bieten die bestehenden zentralen Dilemmata den notwendigen Ansatzpunkt.
Zur Konkretisierung einer inklusiven Sozialraumarbeit: von kritischer Reflexivität als Basis
Ein institutionalisiertes Hilfe- bzw. ein institutionalisiertes Erziehungs- und Bildungsangebot ist unweigerlich Teil der bestehenden Gesellschaft und somit auch an deren (Re)Produktion beteiligt. Eine inklusive Sozialraumarbeit muss diese gesellschaftliche Einbettung verstehen und sich mit ihrer Einbindung in die (Re)Produktion gesellschaftlicher Verhältnisse auseinandersetzen. Denn die beteiligten Akteur:innen können diese schlicht reproduzieren oder sie bewusst und planvoll zu beeinflussen suchen, was voraussetzt, aktiv mit den genannten Dilemmata umzugehen. Das ist gemeint, wenn eine inklusive Sozialraumarbeit als kritisch-reflexiv ausgewiesen wird. In einer ethischen Perspektive lässt sich Sozialraumarbeit am ehesten im Modus einer politischen Ethik fassen. Damit ist nicht nur eine systematische Reflexion der Legitimation und Begründung des eigenen Tuns und Denkens aufgerufen, sondern auch eine systematische Einordnung der Anforderungen, mit denen sich zuständige Fachkräfte und Einrichtungen konfrontiert sehen, und der Angebote, die sie angesichts dessen machen, in die gegenwärtigen Verhältnisse.
Die Dilemmata, die die jeweilige Situation und Konstellation prägen, müssen gekannt, wahrgenommen und verstanden werden, um mit ihnen umzugehen. Als solche unterscheidet sich eine inklusive Sozialraumarbeit dann auch von dem vorherrschenden Programm Sozialraumorientierung. Mit einer inklusiven Sozialraumarbeit verbindet sich also eine kritische Reflexivität, die zwar keine grundsätzlich alternative Vorgehensweise im Sinne einer ‚neuen‘ oder ‚völlig anderen‘ Sozialraumorientierung anbieten kann. Eine kritisch-reflexive inklusive Sozialraumarbeit kann aber, eben gerade auch aus einer politisch-ethischen Position heraus, bestehende gesellschaftliche Verhältnisse in Frage stellen, alternative Umgangsweisen eröffnen und damit vorherrschende Vergesellschaftungsmuster an der einen oder anderen Stelle verschieben oder unterlaufen.
Mit dem Begriff der inklusiven Sozialraumarbeit wird also verdeutlicht, dass eine solche sozialraumbezogene Praxis nicht nur als stadtteil- oder quartiersbezogen, sondern immer auch als (sozial)politische Tätigkeit verstanden wird. Insofern versteht inklusive Sozialraumarbeit den Bezug auf soziale Räume immer im Bourdieuschen Sinne als Bezug auf die Macht- und Herrschaftsverhältnisse, in die sie eingewoben ist und die sie damit unweigerlich mit formt.
In welcher Weise eine solche inklusive Sozialraumarbeit auszugestalten ist, muss in Bezug auf die jeweiligen Handlungszusammenhänge situativ konkretisiert werden. Hier unterscheidet sie sich nicht von jeder anderen politisch-ethisch formulierten Position. Je nach Fall, je nach Kontext und je nach Interessenkonstellation ist zu entscheiden, welches Angebot, welches Arrangement und welches Vorgehen adäquat ist. Qualitätskriterium ist dabei immer die möglichst weitgehende Eröffnung und Erweiterung von Handlungsoptionen für die direkten Nutzerinnen und Nutzer der Angebote. Zu nichts anderem verpflichten sozial- und verfassungsrechtliche wie menschenrechtliche Prämissen Fachkräfte im Bildungs-, Erziehungs- und Gesundheitsbereich.
Voraussetzung für eine entsprechende kritische Reflexivität ist wiederum die Kontextualisierung des jeweiligen Handlungsauftrags und der konkreten Praxis. Erst vor diesem Hintergrund ist eine explizite reflexive Positionierung möglich. Schließlich verdeutlicht erst diese reflexive Vergewisserung, in welcher Weise die Beteiligten die fokussierten sozialräumlichen Zusammenhänge thematisieren und welche alternativen Sichtweisen damit ausgeblendet bleiben. Zugleich ist eine Positionierung nicht nur eine Option, sondern eine notwendige Bedingung, denn angesichts der Tatsache, dass institutionalisierte Hilfen – wie Erziehungs- und Bildungsprogramme und -maßnahmen – immer an der (Re)Produktion gesellschaftlicher Verhältnisse beteiligt sind, ist eine ‚Nicht-Positionierung‘ unmöglich. Entscheidend für eine kritische Reflexivität im Sinne einer inklusiven Sozialraumarbeit ist daher eine bewusste und fachlich begründete Positionierung, mit der auch die Bereitschaft verbunden sein muss, sich in Konflikte zu begeben. Und auf nichts anderes zielt auch das Aufklärungsangebot im Sinne einer politischen Ethik an sich. Die hier formulierten Überlegungen knüpfen daran an und konkretisieren zugleich die entsprechenden Positionen, indem sie für einen Umgang mit den aufgezeigten Dilemmata plädieren. So lässt sich ein Orientierungsfaden anbieten, entlang dem die Kontextualisierung geschehen, und von dem aus die notwendige Positionierung konkret eingenommen und gestaltet werden kann.
Was zeichnet also einen inklusiven Sozialraum aus? Wie können Sozialräume inklusiv gestaltet und sozialräumliche Inklusion ermöglicht werden? Und welche Erkenntnisse lassen sich aus den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern ableiten, in denen das Programm der Sozialraumorientierung seit fast drei Jahrzehnten als ein zentrales Paradigma fachlicher Entwicklungen gilt? Auf der Suche nach Antworten zeigte sich im Rahmen der vorliegenden Überlegungen, dass es zunächst darum gehen muss, geeignete Konzepte und Denkweisen von Inklusion und Sozialraum zu etablieren, um die in den Fragen angelegte öffnende und verbindende Perspektive nicht von vornherein (wieder) zu schließen und einander bedingende Elemente zu entkoppeln. Gerade der Inklusionsbegriff, der im deutschsprachigen Raum häufig zugrunde gelegt wird, zielt noch zu sehr auf die Inklusion von Personen und Gruppen, die als von gesellschaftlichen Normen abweichend gelesen werden, und weniger auf eine Idee veränderter gesellschaftlicher Verhältnisse, in der Menschen in ihrer heterogenen und differenzierten Vielfalt leben und teilhaben können. Aber auch die Vorstellung sozialtechnologisch bestimmbarer und steuerbarer räumlicher Einheiten, die sich als Ausgangs- und Zielgrößen eignen und innerhalb derer Inklusion hergestellt werden könnte, greift zu kurz. Die Geschichte der Sozialraumorientierung in der Sozialen Arbeit zeigt, dass der sozialplanerische Versuch, räumlich verortete Gebiete oder Verwaltungseinheiten zu bestimmen, zu steuern und zu kontrollieren, nicht ausreicht, um die Teilhabe der dort lebenden Menschen zu ermöglichen. Vielmehr bedarf es eines relationalen Verständnisses von Sozialraum als einem „ständig (re)produzierten Gewebe sozialer Praxis“ (Kessl/Reutlinger 2022a, 29), an dessen (Re-)Produktion die Professionellen (reflexiv) beteiligt sind, wie es der Ansatz der Sozialraumarbeit vorschlägt (ebd.).
Aber auch eine solchermaßen verortete inklusive Sozialraumarbeit, wie sie im vorliegenden Beitrag vorgeschlagen wird, ist nicht frei von Macht- und Herrschaftsverhältnissen, sondern (re)produziert diese im professionellen und organisationalen Tun. Diese konkretisiert sich in zentralen Dilemmata: dem Territorialisierungs-, dem Kleinräumigkeits-, dem Homogenisierungs-, dem Milieu- und dem Vernetzungsdilemma, denen sich eine inklusive Sozialraumarbeit stellen muss. Erst dann ist zu einer Inklusion beizutragen, die tatsächlich allen Menschen in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit gesellschaftliche Teilhabe und eine Erweiterung bestehender Handlungs- und Gestaltungsräume ermöglicht.
Eine inklusive Sozialraumarbeit ist dabei nicht als harmonischer Prozess zu denken, wie es gerade das Programm Sozialraumorientierung suggerieren möchte. Vielmehr ergeben sich aus den zentralen Dilemmata Spannungsverhältnisse und Widersprüche: Entsprechend geht eine inklusive Sozialraumarbeit von der Idee eines konfliktorientierten Denkens und Handelns aus. Das meint „gesellschaftliche Widersprüchlichkeiten nicht nur zu konstatieren, sondern sie als Konfliktthema zu denken. Sie werden interpretiert als historische und damit veränderbare Konstellationen, die aus den je gegebenen Macht- und Herrschaftsverhältnissen resultieren und den Blick auf das Wirken unterschiedlicher gesellschaftlicher Kräfte frei machen“, so Maria Bitzan und Thilo Klöck (1993) im Kontext ihrer Überlegungen zu einer konfliktorientierten Arbeit am Sozialen (zit. nach Bitzan 2018, 52f.). In dieser Weise ist der Inklusionsaspekt dann auch für eine inklusive Sozialraumarbeit konstitutiv, weil dieser eben nicht (mehr) in der Fokussierung bestimmter Gruppen und Positionen, wie Menschen mit Behinderungen, aufgehen darf, sondern im Ringen um inklusive gesellschaftliche Verhältnisse.
Literaturverzeichnis
Weitere Artikel dieser Ausgabe
-
10. Jg. (2024) Ausgabe 2
Inklusion zwischen Anspruch und WirklichkeitInklusion – Antidiskriminierung – Intersektionalität: Verschränkungen und Ambivalenzen einer Triade im Zeichen der Vielfalt
Abstract Der Beitrag[1] versucht ein Zusammendenken der Konzepte von Inklusion, (Anti-)Diskriminierung und intersektioneller Analyse. Dabei werden Verschränkungen, Ambivalenzen und die Intersektion unterscheidbarer Diskriminierungskonstellationen in den Blick genommen und die Überschneidungen mit unterschiedlichen Ideologien mit bedacht. Die normative Ausrichtung der Begriffe auf ihrem Weg in den professionellen Alltag impliziert Überlegungen zu gesellschaftlichen und sozialen Kontexten und ethischen Konsequenzen.
__
[1] Der vorliegende Text ist Prof. Dr. Doron Kiesel (Frankfurt am Main, Würzburg) anlässlich seines 75. Geburtstages in Dank und Anerkennung für vielfältige gemeinsame Veröffentlichungen und Projekte, kritische Dispute und Impulse gewidmet. ↑ -
10. Jg. (2024) Ausgabe 2
Inklusion zwischen Anspruch und WirklichkeitInklusion gestalten in einer exkludierenden Gesellschaft – oder: einer widerspenstigen Praxis auf der Spur
Abstract Prozesse der inklusiven Ausgestaltung professioneller Praxis in sozialen Berufen unterliegen einer Vielzahl von Widersprüchen. Anhand von zwei Praxisfeldern – der palliativen Versorgung von Menschen mit Behinderungen und dem Kinderschutz – wird der Frage nachgegangen, welche Bedingungen zur Aufrechterhaltung exkludierender Praktiken beitragen. Eine theoretische Vergewisserung in der Frage, wie Inklusion und eine menschenrechtliche Orientierung zueinander im Verhältnis stehen, führt zu Hinweisen auf Optionen, wie Inklusion in exkludierenden Verhältnissen gedacht und gestaltet werden kann. Die Anwendungsfelder stehen dabei exemplarisch sowohl für typische Mechanismen der Verhinderung von Inklusion wie für Möglichkeiten einer teilhabeförderlichen Praxis, die nicht segregiert.