EthikJournal

Thomas Eppenstein (Frankfurt am Main)

Inklusion – Antidiskriminierung – Intersektionalität: Verschränkungen und Ambivalenzen einer Triade im Zeichen der Vielfalt

Der Beitrag[1] versucht ein Zusammendenken der Konzepte von Inklusion, (Anti-)Diskriminierung und intersektioneller Analyse. Dabei werden Verschränkungen, Ambivalenzen und die Intersektion unterscheidbarer Diskriminierungskonstellationen in den Blick genommen und die Überschneidungen mit unterschiedlichen Ideologien mit bedacht. Die normative Ausrichtung der Begriffe auf ihrem Weg in den professionellen Alltag impliziert Überlegungen zu gesellschaftlichen und sozialen Kontexten und ethischen Konsequenzen.
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[1] Der vorliegende Text ist Prof. Dr. Doron Kiesel (Frankfurt am Main, Würzburg) anlässlich seines 75. Geburtstages in Dank und Anerkennung für vielfältige gemeinsame Veröffentlichungen und Projekte, kritische Dispute und Impulse gewidmet.

Diskriminierung Intersektionalität Antidiskriminierung Antisemitismus Rassismus Normativität

Die Perspektive von ‚Inklusion‘ hat sich als Berufsethik in (sozial)pädagogischen und weiteren sozialen Berufen in Hinblick auf konzeptionelle und normative Aspekte etabliert und ausgehend von Impulsen der Behindertenrechtsbewegung erweitert. Somit ist aus dem ursprünglich sozialwissenschaftlich-analytischen Wortpaar der Systemtheorie – Inklusion und Exklusion – ein normativer Aktionsraum entstanden, der die Luhmann’sche Unhintergehbarkeit des Zusammenhangs Beider hinter sich lässt und ‚Exklusion‘ als gesellschaftlichen Ausschluss, Diskriminierung oder intersektionelle Benachteiligung kritisiert und zu überwinden sucht. Im Kontrast und zuweilen Widerspruch zu Zielen gesellschaftlicher Integration, postulieren Inklusionskonzepte differenztheoretisch informiert Strukturen und Praktiken der Anerkennung von ‚Differenz‘ im Sinne eines normativen Vielfaltspostulats; nicht länger soll gesellschaftliche Anschlussmöglichkeit an deren zentralen Institutionen an assimilative Anpassungsleistungen gebunden sein, sondern ein ‚Anders-Sein‘ wird als Wert an sich unterstellt; dabei fällt auf, dass es in programmatischen oder konzeptionellen Verlautbarungen häufig um eine Anerkennung von ‚Vielfalt‘, also einen Plural geht. Selbige soll, so die explizite oder implizite normative Botschaft, als Gegebenheit erkannt, als Perspektive gestaltet und als Ressource begrüßt werden. Die in bipolaren Differenzpaaren angelegte kategoriale Hierarchisierung in Norm und Abweichung soll überwunden werden, nicht zuletzt durch Mithilfe berufsethisch entsprechend geschulter Professioneller. Dieselben vermitteln nun aber die je eigensinnigen Ethiken ‚guten Lebens‘ ihrer jeweiligen Adressat*innen mit den gegebenen gesellschaftlichen Zusammenhängen, stoßen also auf Spannungsverhältnisse zwischen jeweils untereinander vielfältigen partikularen Vorstellungen für ein gelingendes Leben, gesellschaftlicher Normierung und universellen Rechtsansprüchen.

Der folgende Beitrag füllt nicht die Lücke empirischer Forschungsdesiderate, die Auskunft über Anspruch und Wirklichkeit geben könnten, sondern versucht sich in einem Zusammendenken der maßgeblichen Konzepte der Inklusion, (Anti-)Diskriminierung und intersektionellen Analyse. Dabei werden Verschränkungen, Ambivalenzen und die Intersektion unterscheidbarer Diskriminierungskonstellationen in den Blick genommen. Da alle drei Begriffe – Inklusion, Antidiskriminierung und Intersektion – im professionellen Handeln sozialer und pädagogischer Berufe nicht allein empirisch Verwendet werden, sondern eher normativ ausgerichtet sind, bewegen wir uns im Bereich der Ethik. Versteht man „Ethik als die methodische Reflexion der Orientierungsmuster, die (…) Handeln prägen“ und somit als „kritische Reflexionstheorie der Moral“ (Dallmann/Volz 2013, 11), wird deutlich, dass es zwischen moralischen Normen und Prinzipien, den jeweiligen Antworten auf Fragestellungen der Ethik und dem, was jeweils als Ethos gilt Differenzen und Spannungen gibt, die mit der Vielfalt der jeweiligen Konzepte konfligieren. Beziehen sich Fragen der Moral auf Normen und Prinzipien, fragt eine dagegen am einzelnen Subjekt bzw. dessen Gruppenbezügen ausgerichtete Ethik nach Lebensführungskonzepten, also danach, wie jemand denn leben will auch jenseits pflichtethischer Vorgaben. Was schließlich Sitten, kulturelle Orientierungsmuster, was als Anstand oder Takt etc. gilt, was ‚üblicherweise‘ erwartet wird, das ‚Ethos‘ wäre von Ethik und Moral zu unterscheiden und unterliegt in der Moderne einem Trend der Pluralisierung, wenn unterschiedliche Traditionsbestände sozialräumlich zeitgleich aufeinander treffen. Es folgen zunächst eine kurze Darstellung und Analyse theoretischer Konzepte und ihrer Zusammenhänge, deren Ambivalenzen und Veränderungen auf ihrem Weg in den professionellen Alltag und schließlich einige Überlegungen zu gesellschaftlichen und sozialen Konsequenzen und ethischen Folgerungen.

Erweitertes Inklusionsverständnis, ubiquitäre Diskriminierung und randlose Intersektionalität

‚Inklusion‘ wird inzwischen aus rechtlichen, sozialethischen, kulturwissenschaftlichen, pädagogischen oder sozialpolitischen Perspektiven betrachtet (Balz/Benz/Kuhlmann 2012, 1). Als Schlüsselbegriff in der 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen etabliert, hat sich das Inklusionskonzept über die anfängliche Ausrichtung auf die Vertretung und Wahrnehmung der Interessen und Rechte behinderter Menschen hinausentwickelt und umfasst potenziell alle Formen von Zugehörigkeit (Degener/Mogge-Grotjahn 2012, 75). Inklusionspostulate betreffen weitere Kontexte, etwa in Bezug auf soziale Ausgrenzungen, Armut oder Migration (Benz 2012, 115; Degener/Mogge-Grotjahn 2012, 60). Mit der Erweiterung des Inklusionsverständnisses geht somit eine potenzielle Vervielfältigung von Diskriminierungskonstellationen einher. Zugleich erweitern sich die Diskriminierungstatbestände ein weiteres Mal, wenn merkmalsgestützte Zuordnungen als Seins-Zustände verfestigt und als dominantes Identitätsmerkmal[2] konstruiert werden. Inklusion impliziert indes die Beseitigung jeglicher Formen von Diskriminierung und Marginalisierung von Menschen(-gruppen) aufgrund von Merkmalen (Eppenstein/Kiesel 2012, 97). Als „garantierte Partizipation bei Anerkennung von Differenz“ (Eppenstein 2015, 201) grenzt sich der Inklusionsgedanke dabei von Defizitzuschreibungen und Assimilierungsanforderungen ab und zielt auf eine uneingeschränkte Teilhabe aller Menschen(-gruppen) in sämtlichen gesellschaftlichen Sphären sowie an der Mitgestaltung des sozialen und politischen Lebens (Kuhlmann 2012, 51).

Damit werden gesellschaftliche Zuordnungen von Minderheiten gegenüber Mehrheit von Normalität und Abweichung, von Dominanzkultur und Marginalität usw. grundsätzlich neu justiert und eine potenziell erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber Diskriminierungen entsteht. Diskriminierungen werden stets dann negativ bewertet, wenn sie auf unbegründeten Vorurteilen aufbauen und aufgrund von Zuschreibungen zu einer Gruppe eine Unterscheidungspraxis fördern, die mit deren Schlechterstellung, Herabwürdigungen oder Einschränkungen einhergeht. „Eine Diskriminierung“ liege nach Rommelspacher dann vor, wenn Menschen, die einer Minderheit angehören, im Vergleich zu Mitgliedern der Mehrheit weniger Lebenschancen, das heißt weniger Zugang zu Ressourcen und weniger Chancen zur Teilhabe an der Gesellschaft haben“ (Rommelpacher 2009, 30). Dieses Definitionsangebot klärt noch nicht darüber auf, dass auch Gruppen, die keiner Minderheit angehören müssen, z.B. Frauen, Diskriminierungen erfahren bzw. strukturell diskriminiert werden. Diskriminierung ist daher auch an Machtkonstellationen gebunden.

Inklusion und intersektionelle Analyse weisen eine Reihe von Übereinstimmungen auf, wobei die Kritik an der Hierarchisierung von Differenzmustern letztere bestimmt: Intersektionalität betrachtet das Zusammenwirken verschiedener Differenzkategorien und ihre Auswirkungen auf soziale Ungleichheiten. Ursprünglich aus der Frauen- und Geschlechterforschung stammend, bezieht sie heute auch andere soziale Kategorien wie Alter, Ethnizität und sexuelle Orientierung ein. Das Konzept zeigt die Multidimensionalität von Identitäten und sozialen Positionen auf und bleibt sensibel für neu zu erkennende Formen der Ausgrenzung.

Die Bezeichnung geht auf das Beispiel einer Straßenkreuzung zurück, an der der Verkehr aus mehreren Richtungen kommt. Wie dieser Verkehr kann auch Diskriminierung in mehreren Richtungen verlaufen (Vgl. Crenshaw 2010, 38). Crenshaw ging es um die Aufhebung von Marginalisierungen, um Unterstützung, die Durchsetzung von Lebenschancen und damit um eine verändernde Praxis. Das Interesse konzentriert sich auf Lebenschancen und Lebenssituationen von Menschen, die Unterstützung benötigen. Es soll nicht um Identitätskonstruktionen gehen, sondern um Vulnerabilität und Schutzbedürftigkeiten, die in je bestimmten Kreuzungskonstellationen unerkannt bleiben. Intersektionalität habe somit „das Potential, fortwährend für neue mögliche Auslassungen, Entnennungen und Exklusionen sensibel zu bleiben.“ (Lutz u. a. 2010, 12).

Soziale Ungleichheit fordert im Konzept von Intersektionalität zugleich zur Demarginalisierung heraus, und dies wiederum begünstigt die Herausbildung von diversen Zugehörigkeitsordnungen und Identitätskonstruktionen, da nun nicht nur eine Struktur von Mehrheiten gegenüber Minderheiten zu unterstellen ist, sondern die Unterscheidungspraxis und ihre Folgen selbst in den Fokus rückt.

Die Fokussierung auf Benachteiligungen gehört häufig zum professionstypischen Repertoire sozialer Berufe und zwingt zur Unterscheidung, wem nach welchen Kriterien Hilfen oder Nachteilsausgleich zusteht, was nicht nur normative Spannungen zwischen Hilfe und Kontrolle erzeugt, sondern notwendigerweise mit einer Differenzmarkierung einhergeht, bei der noch nicht entschieden ist, ob sie ein Potenzial oder – jeweils relational zum Ethos des erwartbaren – ein Defizit darstellt, als solches gesehen oder empfunden wird. Empowerment und Selbstachtung sind gefordert statt eine Anhäufung von Mängellisten, wobei zugleich Mängel konstatiert werden, für deren Behebung nun eher gesellschaftliche Strukturdefizite denn bestimmte Adressat*innen angerufen werden. Die intersektionelle Analyse verdankt sich somit einer Perspektive ‚von unten‘, wobei ein erstes Fehlverständnis aufgeklärt werden soll: Helma Lutz (2001, 217) referiert einen an Täter-Opfer-Konstellationen gebundenen Diskurs, der im Englischen als „triple-oppression-theory“ (Race, Class, Gender) und zeitversetzt in Deutschland als „Mehrfachunterdrückungsthese“ bezeichnet wurde. Die sozialarbeiterische und pädagogische Praxis ging davon ausgehend oft mit einer Summierung von Problemzuschreibungen einher. Die Kritik daran führte zur Begründung intersektioneller Analyse und zu einem am Empowermentgedanken orientierten Aktionsmodus.

Nun stellt sich ein viertel Jahrhundert später die Frage, ob die ursprünglich emanzipatorische Ausrichtung der intersektionellen Perspektive nicht doch einem Trend zu identitären Konzepten folgt, wenn etwa die Positionierung im gesellschaftlichen Raum, das Sichtbar-Werden als andere Andere an Erwartungen der Anerkennung gekoppelt ist. Im Modus einer durch die medialen Möglichkeiten digitaler Präsentations- und Bewertungsnetze etablierten Aufmerksamkeitsökonomie scheint es weniger um die sensible Wahrnehmung von Gefährdungen oder Benachteiligungen zu gehen, sondern um die Herstellung und den Erhalt von ‚Sichtbarkeiten‘, die wiederum als ‚Identitäten‘ markiert erst erkennbar zu werden scheinen.

Intersektionalität droht mit ihrer identitären Fehlinterpretation ihre im Anfang „herrschaftskritische(...) Tradition“ (Smykalla/Vinz 2011, 11) zu verlieren. Die Herausforderung scheint gewachsen, „die ‚Strukturmächtigkeit’ von Kategorien zu unterscheiden von beliebigen Auflistungen der Vielfalt“ (ebd. 27). Vor diesem Hintergrund ergeben sich unterschiedliche Ansätze von Intersektionalität anhand der Auswahl, Anzahl und qualitativen Gewichtung der zu berücksichtigenden Kategorien. Die Tendenz zur Randlosigkeit bei einer Emergenz intersektioneller Benachteiligungen kann auch eine Marginalisierung untereinander nach sich ziehen und zu einer Art Opferkonkurrenz führen. Zu unterscheiden sind intrakategoriale und interkategoriale Ansätze. Erstere fokussieren Differenzlinien innerhalb einer Kategorie. Interkategoriale Ansätze achten darauf, auf welche Weise welche Kategorien in Intersektionen wirken, z. B. hinsichtlich der Verteilung von Ressourcen oder aber auch des Verhaltens von Individuen. Dem dritten antikategorialen Ansatz geht es um die Kritik von Ausschlüssen anhand der Konstruktion von Differenzkategorien im Sinne einer Stereotypenbildung und damit um deren Dekonstruktion oder Auflösung (Vgl. Degele/Winkler 2009).

Fallkasuistik im berufsethischen Sinn kann demnach ‚intersektionell‘ bedeuten, dass kategoriale Einordnungen an Bedeutung verlieren oder aber erst sukzessive weitere relevante Kategorien in ihrer Interdependenz einbezogen werden, die Raum lassen für die Entdeckung weiterer Differenzkonstruktionen, die im Voraus nicht erkannt oder eingeplant waren.

Eine Mehrebenenanalyse unterschiedlicher kategorialer Zuordnungen bedeutet nicht – hier liegt ein weiteres häufiges Fehlverständnis – Adressat*innen Sozialer Berufe gleichsam auf bestimmte kulturelle Muster entlang der für relevant befundenen Kategorien und ihre sozialen Ausdrucksformen festzulegen. Ein kaum lösbares Dilemma entsteht, wenn auf die Notwendigkeit verwiesen wird, Sozialkategorien zu dekonstruieren, zugleich aber die Anerkennung der Anderen in ihrem So-Sein gefordert wird. Wie steht es demnach mit Individuen oder Gruppen, deren Selbstkonzept sich gegen eine Dekonstruktion ihrer ‚bewährten und erprobten' Lebensweise stemmt? Eine Gleichsetzung von Differenzkategorien und Identitäten (Schwarz, Behindert, Weiblich, etc.) führt zur Verfestigung einer identitären Problemsicht, die die Fragwürdigkeit identitärer Konstruktionen gleichzeitig bekämpft und bestätigt. Aus intersektioneller Perspektive wäre darauf zu achten, dass ‘Identitäten‚ nie ausschließlich einer Kategorie folgen, sondern Identitätsanteile in unterschiedlicher Gewichtung in unterschiedlichen Kontexten bedeutsam werden. Schließlich wäre das Selbstverständnis von ‘Identität‚ selbst zu klären: Geht es um eine Selbst- oder Fremdeinordnung im Sinne ontologischer Seinsform, um die Identifikation eines unveränderlichen Kerns einer Person?

Das führte unweigerlich in eine Aporie, weil die Annahme einer solchen substanziellen Einheit, die zeitunabhängig bewahrt bleibt und die menschliche Erfahrung der körperlichen und geistigen Veränderung einander ausschließen. Ricœur sucht dieser Aporie zu entkommen, indem er „Selbigkeit“ (idem) und „Selbstheit“ (ipse) unterscheidet: Die Frage ist dann nicht mehr, inwiefern ich heute derselbe bin wie früher, sondern inwiefern ich in allen diesen Fällen ich selbst bin (Vgl. Metzger 2015, 13). Diese Lesart erlaubt nun einen Anschluss an die zentrale ethische Frage, wie die Vorstellungen zu einem guten Leben und wer ich selbst darin sein will aussehen, also eher Fragen der Lebensführung und weniger einer kategorialen Zugehörigkeit. Komplementär hierzu ist nach Strukturbedingungen zu fragen, die die Verwirklichung diverser Konzepte der Lebensführung erst als Bedingung ihrer Möglichkeiten garantieren oder limitieren.

Intersektionelle Benachteiligungen gilt es so prinzipiell zu erkennen, anzuerkennen, zu verkleinern oder aufzuheben. Dabei sollten eigene Befangenheiten der Professionellen reflektiert und ggfs. eingeklammert werden. Dies erfordert, dass der/die Professionelle einmal dem Gebot der Neutralität folgt, wenn es um die Berücksichtigung von (Differenz-)Merkmalen geht, die zu einer Diskriminierung herhalten; zum anderen aber erfordert es gerade auch die reflexive Berücksichtigung eigener Disponiertheit, der damit einhergehenden Unmöglichkeit, neutral zu sprechen, und der damit einhergehenden Befangenheiten im Verhältnis zu den Dispositionen der jeweiligen Adressat*innen. Klare Kategorien und Zuweisungen werden somit in Frage gestellt und etablierte Wahrnehmungsmuster hinterfragt. Gefordert ist „Sozialer Respekt“ (Assmann 2018), eine Aufmerksamkeit, die nicht eine Differenz von ‚oben‘ und ‚unten‘ affirmiert, sondern diese hierarchischen Differenzen verkleinern will; das Gegenteil von Diskriminierung: Die auf der Kreuzung situierten potenziell oder real Gefährdeten, die bisher unsichtbar waren oder gemacht wurden, sollen sichtbar werden. Sichtbarkeit jedoch ohne ‚othering‘ und ohne die Konstruktion neuer Klischees. Ein Rückfall in die „fatale Sichtbarkeit des Stereotyps“ (Assman 2018, 151) nämlich wäre nichts weiter als ein weiterer gefährdender Kreuzungspunkt (Vgl. Eppenstein 2019).

Stereotypenbildung und Diskriminierung gehen Hand in Hand und die Frage nach Diskriminierungen seitens der Diskriminierten, nach dem – häufig auch antisemitisch eingefärbten – Stereotyp gegenüber ‚denen da oben‘ wirft weitere Fragen auf: Kann die intersektionelle Perspektive allein auf eine normativ positiv bewertete emanzipatorische Dynamik setzen, die Benachteiligungen erkennbar macht und daraus gesellschaftliche Veränderungen und Anerkennungspostulate im Sinne einer umfassenden ‚Inklusion‘ ableitet, oder muss sie nicht auch für Verwerfungen zwischen und innerhalb der ‚in Vielfalt‘ miteinander verwobenen und gleichzeitig einander konfrontierten Differenzmarkierungen Aufmerksamkeit aufbringen? Oft bleiben im Zusammenspiel von kategorialen Differenzmerkmalen und sozialer Selbstverortung von Individuen oder Gruppen die Wirkungen auf neue Differenz- und Dominanzlinien ungeklärt. So bleibt eine Ambivalenz: Einerseits schärft die intersektionelle Analyse im Diversity-Ansatz den Blick auf soziale Verwerfungen, strukturelle Barrieren und Ausschließungen, andererseits werden jedoch „auch neue Differenzordnungen geschaffen, die zu einer Einübung wechselseitiger Stereotypisierungen“ führen können (Hormel/Scherr 2004, 54).

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[2] Der Identitätsbegriff im ursprünglichen Sinn als Festlegung einer ‚Wesenseinheit‘ impliziert eine Spannung zwischen dem Bestreben, eine Gesamtheit von Eigenschaften und Zuordnungen, die jemanden als Individuum auszeichnen, herzustellen und aufrecht zu erhalten, und da mit zugleich eine Unterscheidbarkeit gegenüber anderen zu ermöglichen. Dieses Spannungsverhältnis wächst in der späten Moderne in Hinblick auf die Zunahme von Komplexität durch die Aufgabe, Identitäten aus verschiedensten Anteilen jeweils nach Art einer Patchworkdecke neu zu konstruieren. Der Begriff wird hier demnach nicht im Verständnis Eriksons verwendet (Erlangung subjektiven Vertrauens und Wahrung von Kontinuität und Kohärenz), sondern im Anschluss an Keupp u.a. (1999) als Konstruktion und Aufgabe. Problematisch werden Identitätskonstruktionen im gesellschaftlichen Kontext vor allem dann, wenn sie Eindeutigkeit vorspiegeln, wenn sie Stabilität allein durch ideologische oder nationalistische aufrechterhalten, oder wenn essentialisierende Zuschreibungen anhand bestimmter Merkmale vorgenommen werden.

Zwischen partikularen Ethiken und universeller Moral; Normative und deskriptive Gemengelagen im ‚Zwischen‘.

Das im Kontext des Inklusionsparadigmas jeweilige Verständnis der Kategorisierung von Zugehörigkeiten erfordert im Interesse einer theoretischen Fundierung die Klärung der häufig umgangssprachlich synonym verwendeten Begriffe Vielfalt, Verschiedenheit und Differenz. Die Verschiedenheit von Kategorien ist demnach nicht mit der Vielfalt partikularer Formen innerhalb einer Kategorie einfach gleichzusetzen: Das Wort ‘Vielfalt‚ hat üblicherweise verschiedene Bedeutungen, es kann zutreffend alles bezeichnen, was verschieden und somit differenzierbar ist. In Hinblick auf die Bedeutung von Kategorisierungen im Sozialen Raum und in Hinblick auf die Dynamiken sozialer und kultureller Prozesse tendiert der Verweis auf Vielfalt dazu, nichtssagend zu werden; schlimmstenfalls wird die Vielfalt der herkunftsbezogenen Zusammensetzung einer Bevölkerung – wie aktuell erfahrbar – von der politisch extremen Rechten ideologisch im Sinne einer Fiktion von gesellschaftlicher Homogenität bekämpft. Neben der befremdenden Einfalt von meist durch Ressentiment, Dominanzstreben, Angst und Vorurteil befeuerten Forderungen gegen Vielfalt steht eine „Einfalt der Vielfalt“, wenn Differenzen im Modus von Vielfalt als feststehende Seins-Zustände ontologisiert werden (Vgl. Eppenstein 2003). Gehaltvolle Vielfältigkeit indes verweist auf die Vielfalt der Formen, die sich innerhalb einer kategorialen Ordnung dynamisch bilden, erhalten, variieren, verändern oder suspendieren können. Sie erschließt sich über Bildungsprozesse, die diese Dynamiken nachvollzieht. So soll der Gebrauch des Begriffs „Vielfalt“ (diversity) hier für die Mannigfaltigkeit innerhalb einer gewählten Kategorie stehen. Verschiedenheit (disparity) verweist auf unterschiedliche Kategorien, z. B. Geschlecht, Ethnizität, DisAbility[3], Alter usw., wobei Kategorisierungen für die Handlungsebene ein Paradox erzeugen: Alleinstehend reduzieren Sie Komplexität, mit wachsender Anzahl und intersektionaler Verschränkung erhöhen sie sie dagegen. Prozesse der Differenzbildung, Differenzmarkierung, Differenzbetonung oder Differenzunterschlagung sind im jeweiligen sozialen Kontext zu unterscheiden, ein Erfordernis der Differenzierung des jeweiligen Umgangs mit Differenz also. Das kann zur Infragestellung bestehender Kategorisierungen führen, zur Erweiterung um Kategorien, aber auch zur Dekonstruktion eingefahrener Kategorisierungen, wenn einem Individuum durch Zuordnung zu einer Kategorie dessen Eigensinn genommen wird. Also wäre die Frage weniger: Welche Kategorie passt, sondern: Wie wird mit dem ‚Problem der Kategorisierung‘ umgegangen?

Differenz wird als stets zu problematisierende Praxis der Konstruktion von Differenzmustern im gesellschaftlichen Diskurs verstanden, also die Betonung von Unterschiedlichkeit im Sinne einer getroffenen Unterscheidungspraxis (Konstruktion), wobei Differenzmarkierungen nicht einfach Gleichwertigkeit von Verschiedenem meinen, sondern Hierarchisierungen der jeweiligen Wertigkeit nach sich ziehen. Die erziehungswissenschaftliche Reflexion pädagogischer und auch sozialarbeiterischer Praxis hat daraus den programmatischen Schluss gezogen, ,vom Defizit zur Differenz‘ überzugehen und leitet daraus einen Perspektivenwechsel ab, der die ‚Anerkennung von Differenz‘ im Sinne des Inklusionsparadigmas fordert. Eine Anerkennung der Vielfalt von Ausdrucksformen innerhalb einer kategorialen Bestimmung, die Anerkennung der Verschiedenheiten der jeweiligen Kategorien untereinander und die Anerkennung von ‚Differenz‘ im Sinne einer Enthierarchisierung im abstrakten Allgemeinen werden indes nur greifbar, wenn sie neben der Achtung des menschenrechtlich geforderten Gleichheitsgrundsatzes zugleich im Sinne der diversen partikularen Orientierungen jeweiliger Adressat*innen Sozialer Berufe eingelöst werden.

Partikulare Orientierungen begrenzen sich nun nicht permanent eindeutig auf die Rahmungen einer jeweiligen Kategorie, sondern sind ebenfalls intersektionell, also in einem ‚Zwischen‘ kategorialer Zuordnungen als dynamische, kontextuell wechselhafte Orientierungen zu suchen. Dies hat zur Folge, dass eine ausschließliche Ausrichtung intersektioneller Analyse auf Vulnerabilität um die Perspektive des Anspruchs auf Anerkennung zu ergänzen ist. Die im Intersektionalitätsansatz gängige Metapher einer Straßenkreuzung wäre dann nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt einer Gefährdung zu interpretieren, sondern auch als Positionierung ‚im Zwischen‘, als Orientierung oder auch Selbstverortung in Hinblick auf wechselnde Anteile und wechselnde Gewichtungen von Zugehörigkeiten und entsprechenden Anerkennungsanliegen. In Hinblick auf konkrete Personen löst eine generalisierende Akzeptanz von ‚Vielfalt‘ den Anspruch auf gleichzeitige Anerkennung allgemeiner Menschenrechte und partikularer Orientierungen nicht ein. Erst im Medium der Vielfalt partikularer Ansprüche werden schließlich die allgemeinen menschenrechtlichen Grundsätze konkret realisiert.

Generell wird von den Mitgliedern demokratisch verfasster moderner Gesellschaften der Respekt vor der Würde aller Menschen und die Anerkennung der Menschenrechte erwartet und diese Erwartung normiert auch pädagogisches und sozialarbeiterisches Handeln (Vgl. Weyers/Köbel 2016, 7). Die geforderte ‚Anerkennung von Vielfalt‘ trifft nun spannungsvoll auf zwei unterschiedliche Dimensionen der Person: „Professionelle haben sich zum einen unter dem Vorzeichen der fundamentalen Gleichheit aller Menschen und in universalistischer Perspektive auf die Person als Weltbürgerin und als Trägerin unveräußerlicher Menschenrechte zu beziehen; zugleich aber auch differenzsensibel und in kontextualistischer Perspektive beziehen sie sich auf die Person als unvertretbarem Subjekt seiner Lebenswelt, das an einem Gelingen seines Lebens ein legitimes Interesse hat.“ (Eppenstein/Kiesel 2008, 231; Vgl. Kiesel/Volz 2002). Partikulare Ethik und die universelle Moral der Menschenrechte treten in ein Spannungsverhältnis.

Partikulare Ethiken müssen nicht zwangsläufig ausschließlich an Traditionen und kulturellen Normen ausgerichtet verstanden werden. Im Kontext von Individualisierungstendenzen moderner Gesellschaften umfasst die Vorstellung von partikularen Ethiken auch die individuellen Lebensentwürfe und persönlichen Präferenzen, die nicht notwendigerweise durch kollektive Traditionen oder kulturelle Normen definiert sind. Es stellt sich die Frage, ob das Inklusionsparadigma in Kombination intersektioneller Analyse eine Kollektivierung entlang der vorgenommenen Kategorisierungen befördert, auch wenn diese intersektionell neu justiert werden. So kann bei aller Vielfalt innerhalb einer Kategorie ein Zwang zur ‚Nostrifizierung‘ entstehen, ein Zwang der Einordnung im Rahmen der jeweiligen Kategorie bei gleichzeitiger Abwehr, den Anspruch auf Anerkennung an eben diese Kategorie zu knüpfen. Dies erzeugt eine Aporie, wenn der Wunsch nach Anerkennung praktisch realisiert werden will. Verspricht die kategoriale Zuordnung Sicherheit durch Einordnung und Subsumtion unter die jeweilige Kategorie, so wird sie zugleich durch eine Zuweisung von Fremdheit verunsichert.

Im Anschluss an Martha Nussbaums Unterscheidung von deskriptivem Chauvinismus und normativem Skeptizismus kann gezeigt werden, dass im zersplitterten Kampf um Identitäten als Terrain zur Anerkennung die Rückbesinnung auf gemeinsame Bewältigungsaufgaben zielführend sein könnte: Nussbaum (1997, 113ff.) unterscheidet deskriptive und normative Defizite. Beim “deskriptiven Chauvinismus“ (ebd., 118f.) wird im anderen immer nur das Eigene erkannt und das Fremde somit letztlich assimiliert. Diesem ‚Chauvinismus’ in Beschreibung und Erklärung entspricht ein “Chauvinismus der Bewertung“, den Nussbaum “normative Chauvinism“ nennt (ebd., 13f.). Als normatives Defizit diagnostiziert Nussbaum einen “normativen Skeptizismus“. Dieser unterscheidet nicht zwischen einem Verzicht auf jedwedes normative Urteil von einer richtig verstandenen Toleranz. Der normative Skeptizismus scheut sich nämlich, Kritik gegenüber einer fremden Zugehörigkeit zu artikulieren und versagt gerade dadurch den ‚fremden‘ Anderen sein eigenes Kriterium der Anerkennung. Zunächst erscheint dieser Skeptizismus als ein denkbarer Weg, andere Menschen anderen Geschlechts, anderer Herkunft, anderer Klassen usw. zu achten. Tatsächlich aber ist er eine subtile Form der Nicht-Achtung, wenn man meint, Kritik könne der Anerkennung Schaden zufügen. Es geht dabei jedoch nicht um eine Kritik, die sich an zugewiesenen vermeintlichen oder tatsächlichen Eigenarten der jeweiligen Kategorie festmacht und dieselben als defizitär bewertet, sondern um Kritikpunkte, die unabhängig von der jeweiligen kategorialen Zuordnung Geltung beanspruchen. Unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, körperlicher Verfasstheit, sozialem Stand usw. werden jeweils bestimmte Aspekte politischer, moralischer oder auf Modernität bzw. Traditionen sich berufender Lebenspraktiken oder Haltungen einer Kritik unterzogen, wobei die Maßstäbe für die jeweilige Kritik unter Begründungsregress demjenigen gegenüberstehen, gegenüber dem oder der sie vorgetragen werden.[4] Der beste Weg, die scheinbare Alternative von Chauvinismus und Skeptizismus zu vermeiden ist nach Nussbaum in Kategorien gemeinsamer menschlicher Lebensbedingungen und der daraus sich ergebenden Aufgaben für die Bewältigung offenkundiger Problemlagen zu denken.

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[3] Der Begriff bzw. diese Schreibweise wird inzwischen gewählt, um den Aspekt von Fähigkeiten besonderer Art der eher defizitorientierten Bezeichnung ‚Behinderung‘ entgegenzusetzten. Vgl. Konz und Schröter 2022.

[4] Ein Beispiel hierfür ergibt sich etwa anhand der Stimmen aus den Reihen von POCs zur letzten Wahl des amerikanischen Präsidenten 2024.

Inklusion weiterer Perspektiven und Intersektion jenseits bipolarer Unterscheidungspraxis

Die Beobachtung, dass intersektionelle Differenzierungen auch im Vollzug eines durch Empowerment gestärkten Emanzipationsprozess in die Fallen einer problematischen Identitätspolitik führen können, begründet die Überlegung, Intersektion nicht allein, wie ursprünglich, auf den Aspekt möglicher Vulnerabilitäten hin zu thematisieren, sondern neben den Differenzkriterien von ‚oben‘ und ‚unten‘, von potenziellen Opfern und Tätern, von Dominanz und Subalternität usw. Kriterien zu ergänzen, die jene Dynamiken durchkreuzen, in denen sich eine bipolare Unterscheidungspraxis abzeichnet. Versuchsweise werden abschließend drei solcher Intersektionen als Problembereich skizziert:

1. Zur Intersektionellen Verschränkung ausgewählter Sektoren am Beispiel von Migration und (Dis)Ability: Am Beispiel zur Intersektion von Behinderung in der Migrationsgesellschaft (vgl. Konz/Schröter 2022) kann verdeutlicht werden, dass es empirisch Unterschiede in der Gewichtung zu beachten gilt: So legt die Festlegung auf zwei Sektoren (DisAbility und Herkunft) eine Kategorisierung nahe und vernachlässigt möglicherweise dabei andere, z. B. Gender bzw. geht davon aus, dass diese in diesem Fall auf irgendeine Weise mitbedacht werde. Der Umstand, dass bestimmte Gewichtungen und spezifische Fokussierungen andere unterschlagen müssen, soll nun gerade mittels Intersektion umgangen und eine jeweils relevante Zusammenschau ermöglicht werden. Am vorliegenden Beispiel kann indes verdeutlicht werden, dass die intersektionelle Analyse oder eine an ihr ausgerichtete professionelle Praxis die Macht der faktischen Gewichtungen nicht einfach auszuhebeln vermag:

In Migrationskontexten beispielsweise ist der jeweilige ausländerrechtliche Status in Hinblick auf die Chancen, Anschlüsse an Arbeits- und Wohnungsmarkt, das Bildungs- oder Gesundheitssystem, politische Partizipation usw. zu realisieren von größerer Relevanz als die Konstruktion kultureller Differenzen. Differenzen in den diversen Diskursen fallen hingegen auf: Im ‚Fremdheitsdiskurs‘ in Kontexten von Migration trifft man auf die die Dichotomie von ‚eigen‘ und ‚fremd‘, in Diskursen zur ‚Behinderung‘ fortgesetzt eher von ‚gesund‘ und ‚krank‘ im Sinne von ‚intakt‘ und ‚beschädigt‘ im zu Recht kritisierten über Jahre dominanten medizinischen Modell, das ‚Behinderung‘ ausschließlich mit der individuellen Schädigung eines Menschen gleichsetzt, was mit medizinisch-therapeutischen Behandlungen zu beheben sei (vgl. Halfmann 2014, 37). Die Tendenz, Personen, die als ‚andere‘ den jeweiligen Kategorien zugeordnet werden, stereotypisierend mit Mängeln zu belegen, führt bei Migrant*innen häufig zur Unterstellung kultureller Rückständigkeit, bei Menschen mit Behinderungen sind es Einschränkungen der Mobilität, fehlende Sinne oder geistige Behinderung, die für eine Kontamination von Identitäten stehen. Gegenüber Letzteren dominiert die kategoriale Unterscheidung in körperliche, geistige und seelische Behinderung, die zwar sowohl die physikalische Umwelt wie gesellschaftliche Barrieren einbezieht, indes den gesellschaftlichen Lernprozess der inklusiven Pädagogik überantwortet. Gegenüber Migrant*innen dominiert eine Unterscheidungspraxis nach ausländerrechtlichem Status, Herkunft, Migrationszielen, -formen oder -ursachen, Integrationsfähigkeit, -willigkeit, -bereitschaft, Aufnahmeinteresse oder eine widerstrebende Aufnahmeverpflichtung des Nationalstaats Bundesrepublik usw., wobei in der populistischen Variante ‚kulturelle Differenz‘ als Sprachversteck für den Rassismus einer neuen politischen Rechten fungiert.

Auf struktureller Ebene zeigt sich „an der Schnittstelle Ethnie und Behinderung“, dass diese Differenzierungen nicht davor bewahren, migrationsgezeichneten Schüler*innen durch die Klassifikation als „sonderpädagogisch förderbedürftig“ in überproportionalen Größenordnungen die schulische und gesellschaftliche Inklusion zu erschweren (Powell et al. 2014, 178).

So muss zwischen der Analyse von Differenzen der Kategorien Migration und Behinderung, die sich gesellschaftskritisch dekonstruieren lassen und den empirisch vorhandenen, faktischen Lebensbedingungen unterschieden und vermittelt werden, denn die diskurskritische Offenlegung kategorialer Unterscheidungspraxen bewirkt noch nicht, dass die daraus erwachsenen Ungleichheitsverhältnisse verschwinden (vgl. Wansing/Westphal 2014, 42). In diesem Fall ist die Potenzierung von Problemzuweisungen, denen die intersektionelle Perspektive ja eigentlich ablehnend gegenübertritt, de facto gegeben; sie wurde und wird diskursiv durch den Slogan, Migration sei „die Mutter aller Probleme“ (Seehofer) verstärkt. So mündet die Frage nach Inklusion und Diskriminierungsfreiheit am Ende dort, wo diskriminierende Strukturen sichtbar bleiben und ihren Ursprung haben: In den dominierenden Diskursen der Gegenwart und im Feld der Politik. Das Differenzmuster von DisAbility tritt hinter der bipolaren Kategorisierung von ‚Menschen mit und ohne Migrationshintergrund‘ in den Schatten einer auf ethnisch-kultureller Unterscheidungspraxis beruhenden allgemein akzeptierten Währung, mit der man nicht nur markiert und diskriminiert werden kann, sondern die gleichermaßen zum dominierenden Medium wird, sich selbst gesellschaftlich zu verorten und zu artikulieren. Das sogenannte Ressourcen-Etikettierungsdilemma wird zum ‚Trilemma‘, wenn ein ‚Migrationshintergrund‘ als alles überwölbende Formel hinzutritt. Das Problem interkategorialer Konkurrenzen um Anerkennung oder Ressourcen infiltriert mithin auch pädagogische bzw. sozialarbeiterische Praxisfelder (vgl. Eppenstein 2022, 236). Die verschiedenen Formen der Fremd- und Selbst-Zuschreibungen, Anders zu Sein, ermöglichen erst Normierungen, die zu einer Anerkennung von Anderen in Ihrer Verschiedenheit auffordern. Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten werden zum Gegenspieler dieses Postulats, wenn die jeweiligen Differenzkonstruktionen zum Absoluten tendieren; in der Kontrastierung von Integration und Inklusion findet dies seinen konzeptionellen Ausdruck.

2. Zur Intersektion von Integration und Inklusion: In der programmatischen Entgegensetzung von Integration gegenüber Inklusion wird gelegentlich übersehen, dass sich beide Prozesse durchaus parallel und ineinander verschränkt vollziehen können. Was normativ als unvereinbar gilt, hier eine an Assimilationen gebundene Integration und dort eine davon freie Zugehörigkeit verbürgende Inklusion, dürfte sich empirisch immer auch vermengen. Inklusionsprozesse schließen Assimilationen an eine gegebene soziale Struktur nicht notwendig aus, scheitern Assimilationsbemühungen, treten Diskriminierungen auch in inklusiven Zusammenhängen hervor: Die Inklusion von Griechenland in die Europäische Gemeinschaft und damit deren finanzpolitisches Gesamtkonzept bewahrte in der sogenannten Finanzkrise 2008 nicht vor Desintegration und auffälligen diskriminierenden Zuschreibungen gegenüber ‚den Griechen‘. Auch bedeutet etwa die staatsbürgerliche Integration von Migrant*innen durch Einbürgerung, die ja an Kriterien von Integration und Assimilation gekoppelt ist, keineswegs eine Inklusion und Anerkennung diverser differenter Konzepte gelingenden Lebens im Modus ‚kultureller Vielfalt‘, sondern lässt unter Umständen gerade dann Diskriminierungen hervortreten, wenn die Personen jetzt als Zugehörige im Sinne gleicher Staatszugehörigkeit mit der legitimen Beanspruchung gleicher Rechte auftreten. Durch Erwerb der Staatsbürgerschaft sind die Risiken rassistischer Diskriminierung demnach keineswegs minimiert, möglicherweise treten sie erst verstärkt als Abwehr gegen den rechtlichen Gleichheitsanspruch hervor.

Eine Intersektion von Integrationsprozessen mit Inklusionsbestrebungen erfordert, die Differenz zwischen beiden Konzepten nicht nur als kontrovers zu verhandelnde Alternative zu sehen, sondern ihr mögliches Zusammenwirken zu analysieren. Das Kriterium der Anschlussmöglichkeit an zentrale Institutionen und Systeme wie Bildungssystem, Arbeits- oder Wohnungsmarkt, Wahlrecht bzw. politische Partizipation wird sowohl im Integrationsparadigma wie bei einer Inklusion verfolgt. ‚Integration‘ wird jedoch meist als ‚Anstrengung‘ im Sinne einer zu erbringenden Leistung verlangt.

Da unter ‚Integration‘ durchaus widersprüchliche soziale Vorgänge verstanden werden, ist eine Klärung Voraussetzung. Die Vielzahl unterschiedlichster und sich widersprechender Auslegungen von ‚Integration‘ erleichtert dies nicht, doch meist wird unter Integration der Prozess einer Form von gesellschaftlicher Eingliederung verstanden und oft wird übersehen, dass es dabei auch und zugleich um eine Eingliederung in Strukturen einer gesellschaftlichen Moderne geht, die durch vermehrte Desintegrationsrisiken gekennzeichnet sind. Integration wird unter den Voraussetzungen riskanter Lebensplanungen, unsicherer Arbeitsbedingungen im Produktionsbereich, ungeklärter Perspektiven unter dem Druck flexibler Lebensführung usw. eine Daueranstrengung für Alle. Zu unterscheiden sind die Ebenen einer Systemintegration, einer Integration in den Verband von Staatsbürger*innen oder eine Sozialintegration in unterschiedliche Gemeinschaften.

Einer Systemintegration, etwa in das System des Marktes im wirtschaftlichen Bereich oder des Rechtes, ist nicht zu entkommen, denn ‚im System‘ bleibt nicht nur der Marktteilnehmer oder der gesetzestreue Bürger, sondern auch der Gesetzesbrecher oder der überschuldete Haushaltsvorstand. Integrationsdynamiken schließen pluralistische und interaktionistische Prozesse ein und kommen in dieser Hinsicht den Erwartungen an eine inklusive Pädagogik durchaus nahe.

Anhand der Diskurse um ‚Inklusion‘ in Kombination mit ‚(Des)-Integration‘ werden Fragestellungen nach den Optionen für gesellschaftliche Kohäsion aktualisiert: Wird etwa trotz Inklusion beanspruchender Strukturen Integration als misslungen erachtet, wächst das fatale Risiko der Konstruktion diskriminierter Sündenböcke, die ‚gefühlte‘ Integration der einen wird mit der Desintegration der jeweils anderen erkauft: Es kann sich daraus eine Mutation zur politischen Polarisierung ergeben. An den Schnittstellen zwischen politischen Orientierungen und der Zugehörigkeit zu einer marginalisierten Gruppe stellt sich erneut die Frage nach einer angemessenen Kategorisierung. Die Unterscheidung in Interkategoriale und Intrakategoriale Differenzen betreibt ja selbst eine Kategorisierung der Kategorienbildung und lässt übersehen, dass intrakategoriale Differenzen einander ähnliche (politische) Muster über die Grenzen interkategorialer Grenzen hinweg bilden können: Was meint das? In der Kategorie Class z. B. findet sich ‚intrakategorial‘ ein Spektrum politischer, weltanschaulicher oder religiöser Positionierungen und Überzeugungen, die in Ihrer Kontroversität nicht mehr sinnvoll der Kategorie Class als Merkmalsbestimmend zugewiesen werden können, so etwa liberal-demokratische versus rechtsextrem-autoritäre Haltungen. Letztere finden sich ebenso innerhalb der Kategorien ‚race‘ oder ‚gender‘ usw., was zu der Überlegung führt, diese ähnlichen Muster transkategorial zu bestimmen. Einer naiven Rechtfertigung fundamentalistischer, extremistischer oder demokratiefeindlicher Positionen aufgrund erlittener Diskriminierungen wäre damit vorgebeugt.

Zur Intersektion von rassistischer und antisemitischer Diskriminierung:

Dieser Aspekt soll abschließend am Beispiel der Intersektion von antisemitischer und rassistischer Diskriminierung betrachtet werden. Wie die Studien zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zeigen konnten, treten Vorurteile und Diskriminierungsbereitschaft selten isoliert auf: Homophobie, Fremdenfeindlichkeit, sexistische oder rassistische Ressentiments usw. sind miteinander verwoben und verstärken einander, was jedoch nicht bedeutet, dass es innerhalb der von den jeweiligen Diskriminierungen betroffenen Gruppen nicht auch Diskriminierungen gegenüber den anderen gibt. Eigene Diskriminierungserfahrung immunisiert noch nicht gegen das Gift der Diskriminierung. Anhand der Ähnlichkeiten und aber auch fundamentalen Differenzen zwischen rassistischer und antisemitischer Diskriminierung kann verdeutlicht werden, wie ausschlaggebend eine Intersektion unterschiedlicher Ideologien – hier Antisemitismus und Rassismus – für die Kritik an solchen intersektionellen Analysen ist, die gegenüber dem globalen Antisemitismus eine Exklusion vollziehen oder zulassen. Es erscheint schwierig, Antisemitismus in einem analytischen Konzept von Intersektionalität als integralen Bestandteil zu finden, wenn die Kategorien ‚race‘ und ‚class‘ mit ihren Differenzlinien ‚schwarz–weiß‘ bzw. ‚privilegiert–unterprivilegiert‘ in Anschlag gebracht werden: „Der Whiteness-Frame als Instrument, mit dem ein struktureller Rassismus analysiert und sichtbar gemacht werden soll, erweist sich nicht nur als völlig ungeeignet für die Analyse des Antisemitismus, sondern kann ihn sogar noch befördern. (…)“ (Stögner 2021, 3), denn er vermag das antisemitische Stereotyp einer ‚Jüdischen Übermacht‘ zu bestätigen.

Antisemitismus muss trotz auffallender Analogien insofern von Rassismus unterschieden werden, als hier verschiedene historische Wurzeln maßgeblich sind. So entsteht Antisemitismus aus dem vorgängigen christlichen Antijudaismus und einer jahrhundertealten Sozialgeschichte der Diskriminierung und Aussonderung. Rassistischer Judenhass nährt sich aus der Konstruktion von Fremdheitsbildern und Mythen, erschöpft sich aber nicht in der Ablehnung, Verfolgung oder Vernichtung von Angehörigen einer bestimmten Religionsgemeinschaft, des Judentums, sondern basiert auf der rassistischen Transformation in eine Spezies von Menschen, die als Bedrohung aufgebaut werden. Es handelt sich also um eine bestimmte Form rassistischer Aussonderung, wobei die völkische Ideologie der Nationalsozialisten wie ihrer Nachfolger im fundamentalislamistischen Totalitarismus etwa der Muslimbruderschaft eine besonders aggressive Dynamik entfaltete. Mithin wird der Vernichtung aller Jüdinnen und Juden und von allem Jüdischen als Feinde zugleich eine Erlösungshoffnung eingeschrieben, während andere Minderheiten als Minderwertige selektiert, untergeordnet oder beherrscht werden. Daher können die sich historisch wandelnden Phänomene des Antisemitismus aus systematischer Sicht nicht einfach als eine Teilmenge im Spektrum von Rassismus eingeordnet werden, da hier Verschwörungsideologien mit Erlösungsträumen von einer als machtvoll imaginierten Gruppe einhergehen, im Gegensatz zu Strategien der Unterordnung und Unterwerfung im kolonialen Rassismus.

Das Spannungsverhältnis zwischen den Ideologien Antisemitismus und Rassismus zeichnet sich empirisch gegenwärtig ab, wenn Bestrebungen, dem Antisemitismus zu begegnen, als rassistisch diskreditiert werden. Dies war beispielhaft anhand der Polarisierungen während der Kunstschau documenta 15 im Jahr 2022 in Kassel zu beobachten. Antisemitismuskritik bleibt aus intersektionalen Analysen ausgeschlossen, wenn diese einem antirassistischen Aktionismus folgen, der letztlich in den binären Markierungen und Kategorisierungen von Gesellschaft verfangen bleibt (unten–oben, innen–außen, weiß–schwarz, männlich–weiblich, hetero–lesbisch/schwul usw.) (vgl. Stögner 2021, 8). Die Ambivalenz des Antisemitismus zeichnet sich indes dadurch aus, dass Jüdinnen und Juden nicht eindeutig auf der einen oder anderen Seite der Binarität positioniert werden (vgl. ebd.). In einem Plädoyer für die Intersektionalität von Ideologien argumentiert Karin Stögner entsprechend: „Wenn die binären Kategorien (…) als bloße Fakten betrachtet und identitätspolitisch affirmiert werden, wird der Antisemitismus schon deshalb ausgeschlossen, weil er quer zu den Kategorien steht.“ (ebd. 9).

Die Spannung zwischen Antisemitismus und Rassismus erlaubt nun nicht, die mit diesen Ideologien jeweils einhergehenden Diskriminierungen einfach gleich zu setzen. Der Antisemitismus erschöpft sich nicht im Ressentiment: Auch er ist sexistisch, homophob und rassistisch, oder er gibt sich antikapitalistisch oder antiimperialistisch aus. Er besitzt darüber hinaus wahnhaften Charakter, wenn er auch ohne Juden weiterlebt aufgrund seiner Funktion, in einer überfordernden Moderne deren Komplexität und Zumutungen durch antisemitische Schuldzuweisungen einfache Erklärungsmuster und Bewältigungsmöglichkeiten bereit zu stellen.

Die hier angesprochenen Erweiterungen in Hinblick auf die Trias von Inklusion, Diskriminierung und Intersektion betreffen die mögliche Ungleichgewichtigkeit entlang vollzogener Kategorisierungen (am Beispiel DisAbility und Migration), die Intersektion von Integration und Inklusion und sie machen Aufmerksam auf grundlegende Differenzen zwischen antisemitischer und antirassistischer Diskriminierung. Somit spricht viel dafür, auch die eingangs thematisierten (berufs-)ethischen Aspekte auf politische und gesellschaftliche Entwicklungen zu beziehen, die zurzeit durch Identitätspolitiken und eine Stärkung antidemokratischer Kräfte auffällt.

Schlussbetrachtung

Eine Ethik gelingender Lebensentwürfe, die sich an gruppenbezogene Identitätsentwürfe koppelt, stößt mit der gesellschaftlichen Pluralisierung unweigerlich auf das Problem der Fragmentierung und damit potenziellen Vereinsamung, Verinselung und kategorialen Markierung. Die geforderte Anerkennung fremder Ethiken, im Sinne partikularer Gelingensbilder impliziert somit zugleich die Anerkennung der befremdlichen Fremdheit der je eigenen Gelingensvorstellungen, die eine Person für sich selbst in Anspruch nimmt. ‚Diskriminierung‘ im Sinne einer Unterscheidungspraxis kann helfen, dies zu umgehen, indem die eigene Entfremdung im Anderen bekämpft wird, von dem man doch zugleich Gleichheit und Übereinstimmung, nicht allein Zustimmung zum Anders-Sein erhofft. Dies ist indes nicht erwartbar, Differenz - wenngleich als Differenzkonstruktion erkannt - wirkt konstitutiv und als Zumutung wird erfahren, wenn sie nunmehr – inklusiv – als normativ wertvoll verbucht werden soll. Das scheint neben anderen Krisenerscheinungen, ökonomischen Abstiegsängsten, überfordernder Komplexität der Moderne, unverstandenen Risiken etc. ein mögliches Motiv für die (rechts)populistische Abwehr und Abscheu gegenüber einem gesellschaftlich gefragten normativen Vielfaltspostulat zu sein.

Lassen sich die hier dargestellten Ambivalenzen durch pädagogische Professionalität bearbeiten? Die Herausforderungen durch normative Vielfaltspostulate vermögen noch keine operationalisierbaren Kompetenzen auf der pädagogischen Handlungsebene zu generieren. Gesellschaftliche Entwicklungen und Diskurse, Ideologien und Kontroversen entfalten zwar ihre Wirkungen im Bereich pädagogischer Praxis, etwa durch Ansprüche an entsprechende Bildungsanstrengungen; die professionellen Akteure sind indes dabei mit Problemen konfrontiert, für deren Entstehung sie keine Verantwortung tragen und zu deren Behebung ihnen weitgehend das (politische) Mandat fehlt.

So sind Pädagog*innen und Sozialarbeiter*innen vor kommunikative und methodische Aufgaben gestellt, denen sie sich oft nicht gewachsen fühlen.

Ein Ansatz jedoch bietet sich als professionsethische Perspektive an, nämlich die Adressat*innen nicht anhand dem Zeitgeist geschuldeter dominanter Differenzmerkmale, z.B. hinsichtlich ihrer Herkunft zu reduzieren, und diese auch noch als die herausragende und die sozialen Beziehungen strukturierende Komponente ihrer Persönlichkeit zu bestimmen, sondern stattdessen die Komplexität widersprüchlicher biografischer Prozesse mit gesellschaftlichen Positionierungen zu vermitteln. Biographische Narrative zu erkunden hieße, einem hermeneutischen Ansatz im Rahmen jeweiliger Arbeitsbündnisse zwischen Professionellen und Adressat*innen anstelle irgendeiner den Prozess determinierenden Feststellungsdiagnostik zu folgen. Ein solcher Zugang will nicht unbedingt überzeugen (bzw. überreden), sondern schafft ein kommunikatives Milieu, in dem erzählt werden kann, wie wer zu welchen Zugehörigkeitsformen und Anliegen gekommen ist und er anerkennt, dass biographische Narrative kontingent verlaufen. Er ist eingebettet in einen gesellschaftstheoretischen Horizont, der die soziologischen Parameter von Ungleichheit, Modernisierung, Partizipation oder Macht ständig im Blick behält.

In der Praxis erscheint dieser Ansatz als Zumutung, da er klare Kategorien und Zuweisungen in Frage stellt und stabile Wahrnehmungsmuster verunsichern kann. Daher bedarf es einer theoretischen Fundierung dieser vom Risiko einer Überkomplexität überforderten Praxis, in dem die Spannung sowohl zwischen soziologischen Wissensbeständen, kulturellen Zuschreibungen und deren Infragestellung, als auch der real wirksamen identitätsstiftenden ethnischen oder religiösen Selbstverortung von Individuen oder Gruppen angemessen thematisiert und reflektiert werden kann. (vgl. Eppenstein, Kiesel 2012, 111) Schließlich stellt sich als Herausforderung für professionelles Handeln heraus, wenn die ethisch je individuell zu verantwortenden Vorstellungen gelingender Lebenspraxis der Adressat*innen pädagogischer oder sozialarbeiterischer Einflussnahmen denjenigen der Professionellen fundamental widersprechen oder wenn die menschenrechtlichen universellen Prinzipien unterschiedlich ausgelegt werden. Allerdings ist von den Professionellen zu erwarten, dass sie letztere selbst kennen und prinzipiell anerkennen.

Literaturverzeichnis

Weitere Artikel dieser Ausgabe

  • Mai-Anh Boger (Koblenz)

    10. Jg. (2024) Ausgabe 2
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  • Fabian Kessl (Wuppertal) Christian Reutlinger (Muttenz/Olten)

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