EthikJournal

Tim Reiß (Berlin)

Editorial

Mit dem Schwerpunktthema „Pflege und Digitalisierung“ greift das EthikJournal ein gegenwärtig ebenso dringliches wie kontroverses Thema auf. Der Einsatz von Assistenztechniken und Robotern, so das Versprechen, soll nicht nur Pflegekräfte entlasten – dies sei insbesondere vor dem Hintergrund eines drohenden ‚Pflegenotstands‘ dringlich –, sondern auch helfen, die Selbstbestimmung Hilfsbedürftiger zu erhalten und zu unterstützen. Doch ist diesem Versprechen zu trauen? Viele Betroffene – sowohl Pflegekräfte als auch Pflegebedürftige – stehen dem Einsatz digitaler Technik in der Pflege skeptisch gegenüber. Ist dies als ein bloß gefühlsmäßiger Vorbehalt zu verstehen? Oder ist dies vielmehr Ausdruck der realistischen und rational begründbaren Einschätzung, dass mit diesen Techniken durchaus erhebliche Gefahren für ein humanes Selbstverständnis der Pflege als zwischenmenschliches Beziehungsgeschehen verbunden sind? Vor dem Hintergrund dieser Fragestellungen hat das Berliner Institut für christliche Ethik und Politik (ICEP) der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) am 18.04.2018 ein Fachgespräch zum Thema „Menschlich mit Technik? Pflege im Zeitalter der Digitalisierung“ zusammen mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband und der Katholischen Akademie in Berlin organisiert. Und nicht zuletzt hat auch der Deutsche Ethikrat seine Jahrestagung 2019 unter das Thema „Pflege – Roboter – Ethik“ gestellt. Wir freuen uns, diese Diskussion in dieser Ausgabe des EthikJournals um einige wichtige Beiträge ergänzen zu können, die uns geeignet erscheinen, die Debatte in wesentlichen Hinsichten voranzubringen.
Bei allen Differenzierungen im Detail und unterschiedlichen Akzentsetzungen kommen die folgenden Beiträge nämlich interessanterweise in vier wesentlichen Punkten überein: (1) Ethische Reflexion ist notwendig, bevor durch technologische Entwicklung Fakten geschaffen werden und eine bereits eingespielte Praxis sich durch Verstetigung und Gewöhnung gegenüber kritischen Anfragen an ihre ethische Legitimierbarkeit immunisiert hat. (2) Technik ist nie bloß ein neutrales Werkzeug. In Techniken sind immer auch gesellschaftlich vermittelte Wahrnehmungsweisen, Problem- und Situationsverständnisse eingeschrieben. (3) Technologische Entwicklungen sind in der Regel ambivalent, und dies gilt auch für die ‚Digitalisierung‘ der Pflege: Techniken, die den Erhalt von Selbständigkeit fördern, können auch zur Kontrolle und Überwachung eingesetzt werden. Techniken, die menschliche Sorge unterstützen, können diese auch verdrängen und ersetzen – wenn beispielsweise der Einsatz unterstützender Techniken zu einer Arbeitsverdichtung für Pflegekräfte führt. (4) Alle Beiträge kommen darin überein, dass digitale Bildung und Ausbildung nicht technokratisch und anwendungsbezogen verkürzt werden darf. Ein Ergebnis der vorliegenden Untersuchungen, das in seiner Bedeutung und Tragweite nicht überschätzt werden kann, lautet: Ethische Reflexionsfähigkeit, geisteswissenschaftliche und philosophische Bildung sowie ein Wissen um die gesellschaftlichen Voraussetzungen und Funktionen von Technik sind kein äußerlicher Zusatz, sondern müssen als integraler Bestandteil ‚digitaler Kompetenzen‘ begriffen werden.

Mit dem Schwerpunktthema „Pflege und Digitalisierung“ greift das EthikJournal ein gegenwärtig ebenso dringliches wie kontroverses Thema auf. Der Einsatz von Assis­tenztechniken und Robotern, so das Versprechen, soll nicht nur Pflegekräfte entlasten – dies sei insbesondere vor dem Hintergrund eines drohenden ‚Pflegenotstands‘ dringlich –, sondern auch helfen, die Selbstbestimmung Hilfsbedürftiger zu erhalten und zu unterstützen. Doch ist diesem Versprechen zu trauen? Viele Betroffene – sowohl Pflegekräfte als auch Pflegebedürftige – stehen dem Einsatz digitaler Technik in der Pflege skeptisch gegenüber. Ist dies als ein bloß gefühlsmäßiger Vorbehalt zu verstehen? Oder ist dies vielmehr Ausdruck der realistischen und rational begründ­baren Einschätzung, dass mit diesen Techniken durchaus erhebliche Gefahren für ein humanes Selbstverständnis der Pflege als zwischenmenschliches Beziehungsgesche­hen verbunden sind? Vor dem Hintergrund dieser Fragestellungen hat das Berliner Institut für christliche Ethik und Politik (ICEP) der Katholischen Hochschule für Sozial­wesen Berlin (KHSB) am 18.04.2018 ein Fachgespräch zum Thema „Menschlich mit Technik? Pflege im Zeitalter der Digitalisierung“ zusammen mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband und der Katholischen Akademie in Berlin organisiert. Und nicht zuletzt hat auch der Deutsche Ethikrat seine Jahrestagung 2019 unter das Thema „Pflege – Roboter – Ethik“ gestellt. Wir freuen uns, diese Diskussion in dieser Ausgabe des EthikJournals um einige wichtige Beiträge ergänzen zu können, die uns geeignet erscheinen, die Debatte in wesentlichen Hinsichten voranzubringen.

Bei allen Differenzierungen im Detail und unterschiedlichen Akzentsetzungen kom­men die folgenden Beiträge nämlich interessanterweise in vier wesentlichen Punkten überein: (1) Ethische Reflexion ist notwendig, bevor durch technologische Entwicklung Fakten geschaffen werden und eine bereits eingespielte Praxis sich durch Versteti­gung und Gewöhnung gegenüber kritischen Anfragen an ihre ethische Legitimier­barkeit immunisiert hat. (2) Technik ist nie bloß ein neutrales Werkzeug. In Techniken sind immer auch gesellschaftlich vermittelte Wahrnehmungsweisen, Problem- und Situationsverständnisse eingeschrieben. (3) Technologische Entwicklungen sind in der Regel ambivalent, und dies gilt auch für die ‚Digitalisierung‘ der Pflege: Techniken, die den Erhalt von Selbständigkeit fördern, können auch zur Kontrolle und Überwa­chung eingesetzt werden. Techniken, die menschliche Sorge unterstützen, können diese auch verdrängen und ersetzen – wenn beispielsweise der Einsatz unterstützen­der Techniken zu einer Arbeitsverdichtung für Pflegekräfte führt. (4) Alle Beiträge kommen darin überein, dass digitale Bildung und Ausbildung nicht technokratisch und anwendungsbezogen verkürzt werden darf. Ein Ergebnis der vorliegenden Untersuchungen, das in seiner Bedeutung und Tragweite nicht überschätzt werden kann, lautet: Ethische Reflexionsfähigkeit, geisteswissenschaftliche und philosophi­sche Bildung sowie ein Wissen um die gesellschaftlichen Voraussetzungen und Funk­tionen von Technik sind kein äußerlicher Zusatz, sondern müssen als integraler Be­standteil ‚digitaler Kompetenzen‘ begriffen werden.

Regina Ammicht Quinn (unter Mitarbeit von Mone Spindler) diskutiert in ihrem Beitrag „Zwischen Fürsorge und Kontrolle: Ethische Überlegungen zu Techniken für ein gutes Altern“ die Frage: Wie können Techniken ein gutes Leben im Alter ermög­lichen und stärken? Techniken, so zeigt Ammicht Quinn, sind nicht einfach nur Werk­zeuge. Techniken beeinflussen unser Situationsverständnis und unsere Problemwahr­nehmung und damit auch unsere Handlungs- und Denkspielräume. Technikgestal­tung ist deshalb immer auch Gesellschaftsgestaltung. Gesell-schaftliche Hintergrund­überzeugungen und Wertvorstellungen werden gleichermaßen in Techniken eingeschrie-ben wie umgekehrt Techniken die Gesellschaft beeinflussen und formen. Ammicht Quinn weist zudem darauf hin, dass Mensch-Technik-Interaktionen, weil sie sich in einem gesellschaftlichen Kontext bewegen, nicht in einem herrschaftsfreien Raum stattfinden. Was aber ist nun „gutes Altern“? Altern ist nicht nur ein körperliches und psychisches, sondern vor allem auch ein soziales und kulturelles Phänomen. In der Diskussion um Alter und Technik steht dabei in der Regel der Begriff der Auto­nomie im Zentrum. Technik wird in diesem Zusammenhang vor allem in der Perspek­tive einer erhofften Möglichkeit der Kompensation eines befürchteten Verlusts an Selbständigkeit wahrgenommen. Ammicht Quinn betont nun, dass der Begriff der Autonomie – ohne dass seine Bedeutung und Wichtigkeit bestritten werden sollte – nicht fetischisiert werden darf: Wechselseitigkeit, Sorge und Fürsorge sind nämlich gleichermaßen wichtige Werte. Es geht nicht darum, Selbstbestimmung und wech­selseitige Abhängigkeit gegeneinander auszuspielen. Vielmehr gilt es, gerade ihren Zusammenhang neu und anders zu denken als dies in einer patriarchal geprägten philosophischen Tradition geschieht, die den Autonomiebegriff verselbständigt und verabsolutiert. Zerbrechlichkeit, Verletzbarkeit und dadurch bedingte Angewiesen­heit auf andere sind keine Randbedingungen, sondern wesentlicher Bestandteil jedes menschlichen Lebens. Ein geling-endes Leben darf nicht als ihre Überwindung vorge­stellt werden. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen diskutiert Ammicht Quinn dann verschiedene Techniken, die ein gutes Leben im Alter ermöglichen können. Da­bei verweist sie aber auf die grundlegende Ambivalenz, die mit allen diesen Techniken verbunden ist. Beispielsweise können Ortungstechniken Menschen mit Orientierungsproblemen helfen, ihre Selbständigkeit zu erhalten. Zugleich kann diese technologische Unterstützung auch in Kontrolle und Überwachung umschlagen. Techniken können menschliche Fürsorge unterstützen, aber auch verdrängen und ersetzen. Der Beitrag schließt mit einem umfangreichen Anhang an Reflexionsfragen, die als Grundlage für die ethische Bewertung von Technikentwicklung und -einsatz dienen können.

Karin und Rebecca Reichel zeigen in ihrem Beitrag „Digitale Kompetenzen für die Pflege 4.0“, welche Fragestellungen und auch Risiken sich durch den vermehrten Ein­satz von Informations- und Kommunikations-technologien in der Pflege ergeben. Ihr Beitrag kreist um die Frage: Welche digitale Kompetenzen benötigen Pflegekräfte? Diese digitalen Kompetenzen beinhalten mehr und anderes als bloß die „reine Be­herrschung der technischen Geräte“. Digitale Bildung, so Reichel und Reichel, ist weit mehr als IT-Schulung. So wird auch in den „Leitlinien Pflege 4.0“ der Gesellschaft für Informatik herausgestellt, dass bei der Vermittlung digitaler Kompetenzen neben der üblicherweise in Anpassungsschulungen für User*innen vorherrschenden anwen­dungsbezogenen Perspektive („Wie nutze ich das?“) auch die technologische Per­spektive („Wie funktioniert das?“) und vor allem auch die gesellschaftlich-kulturelle Perspektive („Wie wirkt das?“) thematisiert werden sollte. In letzterer Perspektive geht es um Fragen wie: Wie können Güte und Wahrheitsgehalt von Informationen beurteilt werden? Was wird benötigt, um einen eigenen Standpunkt zu entwickeln? Reichel und Reichel gehen dann auf die Risiken der Digitalisierung der Pflegeberufe ein: Di­gitale Techniken können als Instrument der Arbeitsverdichtung und Kontrolle einge­setzt werden. Ihr Nutzen ist den Pflegekräften selbst häufig nicht klar. Der Prozess der Digitalisierung kann sogar ein ‚Deskilling‘ bewirken, etwa dann, wenn durch au­tomatisierte Therapieempfehlungen das klinische Wissen der Ärzt*innen an Relevanz verliert. Vor diesem Hintergrund plädieren die Autorinnen nochmals vehement dafür, digitale Qualifizierung nicht auf die anwendungsbezogene Perspektive zu verkürzen: Die Frage nach der gesellschaftlichen Funktion, Bedeutung und Ambivalenz von Technik stellen zu können ist selbst ein Element der benötigten Kompetenzen.

Arne Manzeschke diskutiert in seinem Beitrag das Thema „Roboter in der Pflege“. Es besteht die Gefahr, dass technische Entwicklungen Fakten schaffen, die durch ethi­sche Argumente dann nicht mehr revidiert werden können. Deshalb ist eine Diskus­sion über den Einsatz von Robotern im Gesundheits- und Pflegewesen dringlich, auch wenn Roboter in der Pflege bisher nur in geringer Zahl zum Einsatz kommen. Man­zeschke unterscheidet drei Arten von Robotern: (1) „Industrieroboter“, die bestimmte, festgelegte Aufgaben erfüllen, die aber über kein weiteres Orientierungsvermögen verfügen; (2) „Serviceroboter“, die aufgrund von Situationssensitivität mit Menschen ansatzweise interagieren können; sowie schließlich (3) „soziale Roboter“, die in der Lage sind oder in der Zukunft sein werden, auf menschliche Äußerungen und Ge­fühlsausdrücke einzugehen und insofern tatsächliche eine Art „soziale Interaktion“ mit Menschen durchzuführen. Im Hinblick auf die ethische Bewertung ist dabei, so zeigt Manzeschke, die Unterscheidung zwischen „technischer Assistenz“ und „menschlicher Hilfe“ essentiell. „Assistenz“ bezeichnet dabei das funktionale Element einer Unterstützungsleistung, „Hilfe“ beinhaltet immer eine zwischenmenschliche Komponente und geht genau darin über bloß funktionale Assistenz hinaus. Roboter sind (bisher) ausschließlich zu funktionaler Assistenz in der Lage. Es besteht deshalb die Gefahr, dass durch den zunehmenden Einsatz von Robotern im Service- und Pfle­gebereich das gesellschaftliche Bewusstsein für die zwischenmenschliche Dimension von Hilfe Schaden nimmt. Eine ganze Reihe zusätzlicher Frage stellte sich dann, wenn es tatsächlich in der Zukunft möglich sein sollte, dass Roboter mit Menschen in einem sozialen Prozess Nähe und Distanz aushandeln: Sollte ein Roboter bedingungslos auf die Erfüllung der Wünsche und Präferenzen der Unterstützungsbedürftigen ‚ver­pflichtet‘ werden? Kann man einen Roboter zum Freund haben? Was würde das ge­nau bedeuten? Schließlich, wenn eine Art von „wechselseitiger Beziehung“ zwischen Mensch und Roboter möglich sein sollte: Welche Verpflichtungen ergeben sich dar­aus für den Menschen, d.h. welchen normativen Status hat dann der Roboter?

Wir freuen uns, diese Ausgabe des EthikJournals um einen Beitrag außerhalb des Schwerpunkts ergänzen zu können. Der Deutsche Ethikrat hat 2018 eine Stellung­nahme zum Thema „Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung“ veröffentlicht. Diese ergänzt Emanuel John in seinem Beitrag „Achtung der Selbstbestimmung und Beachtung des Wohls“ um eine moralphilosophische Grundsatzreflexion. Sein Beitrag zeigt ein­drucksvoll, wie Fragen der angewandten Ethik (hier: der polizeilichen Eingriffsethik) mit moralphilosophischen Grundsatzfragen verknüpft sind. Die Anwendung von Zwang ist immer mit der Gefahr verbunden, eine Person in ihrer Individualität und Selbstbestimmung zu missachten. Kann aber in bestimmten Fällen auch die Unterlas­sung der Anwendung von Zwang eine moralische Verfehlung darstellen? Es erscheint zunächst schwierig, alleine mit Bezug auf die Verpflichtung der Achtung der Selbst­bestimmung zu erklären, warum es falsch sein kann, eine Person, die in erheblicher Weise ihr eigenes Wohl gefährdet, sich selbst zu überlassen. Zur Legitimation einer Intervention in selbstgefährdende Handlungen ist vielmehr der Rückgriff auf einen Begriff des Wohls – bzw. auf eine Verpflichtung zur Sicherung oder Förderung des Wohlergehens – erforderlich. Eine gehaltvolle Bestimmung des Begriffs des Wohls ist nun aber immer mit der Gefahr verbunden, dass eine bestimmte, partikulare Vorstel­lung von Wohl auf die hilfebedürftige Person projiziert wird. Um diesem Dilemma zu entkommen, wird – und an diesem Punkt ist eine Grundsatzfrage der praktischen Philosophie berührt – ein Begriff des Wohls oder des gelingenden Lebens benötigt, der nicht nur mit der Verpflichtung auf Achtung der Individualität und Selbstbestim­mung, sondern auch mit dem Pluralismus von Lebensweisen und -entwürfen verträg­lich ist. John diskutiert hier philosophische Vorschläge von Autor*innen (Michael Thompson, Philippa Foot), die im Rückgriff auf Aristoteles einen Begriff der Natur des Menschen verteidigen, der selbst durch die vernünftige Fähigkeit zum selbstbe­stimmten Handeln erläutert wird. Gleichwohl, oder gerade wegen dieses Zusammen­hangs – es gibt keinen Begriff der Natur des Menschen, der unabhängig vom Vermögen der Selbstbestimmung erläutert werden könnte –, bleibt in professionellen Sorgebeziehungen eine irreduzible epistemische Unsicherheit im Hinblick auf die Be­stimmung des Wohls einer hilfsbedürftigen Person. John zieht daraus die Konse­quenz, dass von dem Anspruch, alle diesbezüglichen Unsicherheiten beseitigen zu müssen, abgerückt werden muss. Dies bedeutet aber gerade keinen Fatalismus. John zeigt vielmehr, dass der Verantwortungsbegriff von Emmanuel Lévinas hier einen Weg weist. Es gibt eine Verantwortung für den Anderen, die nicht alleine durch me­thodisches, planendes und durch Training und Ausbildung vorbereitetes Handeln er­füllt werden kann, weil sie darin besteht, Verantwortung für eine Person in ihrer Singularität zu übernehmen.

Die Herausgeber:innen des EthikJournals und die Mitarbeiter:innen des Instituts für christliche Ethik und Politik danken allen Beiträger*innen sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit!

Berlin, im November 2019

Tim Reiß
Wissenschaftlicher Mitarbeiter des ICEP

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